Markus Koob MdB

Achtung, Falschmeldung zum Thema Kindergeld!

Steuer-ID-Pflicht: JA, Einstellung der Kindergeldzahlungen: NEIN

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn die Steuer-Identifikationsnummern bis zum 1.1.2016 nicht vorliegen, ist falsch. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Was sich ändert: Ab 1. Januar 2016 ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen für das steuerliche Kindergeld. Kindergeld wird nur noch gezahlt, wenn die Steuer-Identifikationsnummern von Antragsteller und Kind angegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt. Für die meisten Eltern ändert sich nichts, denn im Kindergeldantrag sind bereits seit mehreren Jahren Felder für die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern vorgesehen.

 

 Dies hat die Bundesagentur für Arbeit in der als Anlage beigefügten Pressemitteilung vom 11. November 2015 klargestellt.

Weitere Infos entnehmen Sie dem nachfolgenden Link:https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494673