Markus Koob MdB

Standpunkte 5/2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

auch in dieser Woche beschäftigen uns die Krisenlagen dieser Welt. Aber auch innenpolitische Themen wurden kontrovers diskutiert. Neben den Themenblöcken Bekämpfung des Antisemitismus, die Notwendigkeit einer Wirtschaftswende und Lehren aus der Polizeilichen Kriminalstatistik haben wir einen Antrag zur Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise und unseren Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen diskutiert.

 

Besonders kontrovers ist die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Demnach soll es transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Weiteres zu ändern. Nach einem Jahr kann erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens abgegeben werden.

 

Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens bzw. des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um den Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten. Die Pläne der Ampelkoalition gehen in ihrem extremen und pauschalen Ansatz jedoch zu weit. Sie entwerten die Beweiskraft öffentlicher Register und haben keine Lösungen für die bereits vorprogrammierten Auswirkungen in anderen Bereichen. Bereits der Namen „Selbstbestimmungsgesetz“ suggeriert, dass geschlechtliche Identität für jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt frei wählbar sei und sein muss und dass sich die geschlechtliche Identität im Laufe eines Lebens gegebenenfalls mehrfach ändert.

 

Die vorgelegten Eckpunkte für ein solches Gesetz sind aus Sicht meiner Fraktion Teil einer fragwürdigen Identitätspolitik. Biologisches und soziales Geschlecht sollen entkoppelt und der Beliebigkeit hingegeben werden. Wir wollen eine Lösung, die die Interessen der Betroffenen ernst nimmt und ihren besonderen Lebenssituationen durch ein möglichst schonendes Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags Rechnung trägt, aber dabei die Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht nicht beliebig macht und möglichem Missbrauch vorbeugt.

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Herzliche Grüße,

Ihr Markus Koob