Markus Koob MdB

Erfolge der Unionsfraktion II

Stand: 28. Juni 2021

In den vergangenen vier Jahren wurden im Bundestag viele bedeutende Vorhaben abgeschlossen, die den Alltag der Menschen verbessern und Deutschland stärken. Hier sind kurz und knapp die wichtigsten Erfolge. 

Bild: Meik MerkelbachBild: Meik Merkelbach

Digitalisierung

Wachstumsfinanzierung (Zukunftsfonds): Seit dem 1. De­zember 2021 stehen zehn Milliarden Euro für einen Beteili­gungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) bei der KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau für einen zehnjährigen Investitionszeitraum bereit. Damit sollen zum einen alle Entwicklungsphasen der Unternehmen mit einem Schwer­punkt auf den Ausbau der Wachstumsfinanzierung angesprochen werden und zum anderen bislang unzureichend einbezogene Marktsegmente stärker berücksichtigt werden.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Mit der 10. GWB-Novelle haben wir das Wettbewerbsrecht revolutioniert und den Grundpfeiler für eine Soziale Digitale Marktwirtschaft gelegt: Als erstes Land der Welt haben wir neue Instrumente für die Bekämpfung der Marktmacht von großen Digitalkonzernen geschaffen. Auf europäischer Ebene wird die GWB-Novelle als Blaupause für den „Digital Markets Act“ betrachtet.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): Mit der Novellie­rung des bewährten NetzDG haben wir einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen in Sozialen Netzwerken noch zielgenauer zu bekämpfen. Ferner wurde die weltweit erste Forschungsklausel in das Gesetz aufgenommen, mit der Forschende einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen für wissenschaftliche Daten über die Verbreitung von Hassrede bekommen. Deutschland ist Vorreiter bei der Schaffung von mehr Transparenz in Sozialen Netzwerken und Vorbild für die europäischen Regelungen des Digital Services Act.

Fondsstandortgesetz: Wir wollen es vor allem Start-ups steuerlich erleichtern, internationale Talente durch attraktive Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu gewinnen.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG): Das neue TKG weist den Weg in Richtung Gigabitgesellschaft. Dabei haben wir erstmals festgeschrieben, eine flächende­ckende Versorgung mit 4G an allen Verkehrswegen bis 2026 zu erreichen und legen somit auch die Grundlage für den erfolgreichen 5G-Ausbau. Zusätzlich haben wir eine Glasfaserumlage geschaffen. Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der TK-Infrastruktur entschlackt und die Verbindlichkeit bei Markterkundungsverfahren ein­geführt. Gerade die Verbindlichkeit der Markterkundungsverfahren stärkt ganz besonders die Kommunen vor Ort beim Glasfaser-Ausbau.

Onlinezugangsgesetz (OZG): Insgesamt 315 von 600 identifizierten Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen sind inzwischen digital verfügbar – vom Kinder­geld- über den BAföG-Antrag bis zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises. Bis Ende 2022 sollen insgesamt 600 digitale Verwaltungsdienstleistungen angeboten werden.

Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf dem Smartphone: Wir haben das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobi­len Endgerät verabschiedet, damit sich die Bürgerinnen und Bürger künftig mit dem Smartphone bei Behörden ausweisen können. Damit soll nicht nur das Ausweisen gegenüber der Verwaltung nutzerfreundlicher werden, sondern auch das Projekt „Digitale Identitäten“ der Bundesregierung erhält damit einen gesetzlichen Rahmen.

Einheitliche Unternehmensnummer: Mit dem sogenann­ten Unternehmensbasisdatenregistergesetz werden Unter­nehmen künftig eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnum­mer erhalten. Das ist die Voraussetzung für die einheitliche Identifizierung von Unternehmen für alle Verwaltungsakte im Sinne des „Once-Only“-Prinzips. Damit wird die Wirt­schaft weiter von Bürokratie entlastet und die Digitalisie­rung forciert.

Digitalpakt Schule: Das Grundgesetz wurde geändert, damit der Bund die Länder und Kommunen bei der Digitalisierung der Schulen mit insgesamt fünf Milliarden Euro unterstützen kann. Ziel ist die flächendeckende Digitalisie­rung der Schulen.

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie haben wir den Digital­pakt noch einmal erweitert: In drei Sofortprogrammen stellen wir weitere 1,5 Milliarden Euro bereit. Damit können Schulen unbürokratisch Laptops und Tablets für Schüler und Lehrkräfte beschaffen sowie IT-Administratoren finanzieren.

MINT-Aktionsplan: Unter diesem Dach bündeln wir verschie­dene Fördermaßnahmen zur MINT-Bildung. Denn: Natur- und Ingenieurwissenschaften erleben durch neue Technologien wie KI einen Veränderungsschub. Dafür brauchen wir gut ausgebildeten Nachwuchs. Bis 2022 investieren wir hierfür rund 55 Millionen Euro.

Experimentierklauseln: In bestehenden Gesetzen wurde die Voraussetzung geschaffen, um neue Technologie austesten zu können. Beispiel: Meldegesetz und Hotelpilot mit digita­len Identitäten.

 

Rente, Pflege und Gesundheits­versorgung gestärkt

Rentenpaket: Das Gesetz bringt Verbesserungen etwa für Frührentner und Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben. Außerdem werden Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz bis 2025 eingezogen. Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.

Hohe Rentensteigerungen im Westen um 20 Prozent und im Osten sogar um 30 Prozent in den vergangenen zehn Jah­ren. Gute Wirtschaftsentwicklung ist die beste Rentenpolitik.

Beitragsentlastung für gesetzlich krankenversicherte Arbeit­nehmer und Rentner durch paritätische Beitragsfinanzierung (etwa acht Milliarden Euro pro Jahr).

Grundrente: Mit der neuen Grundrente sorgen wir dafür, dass Menschen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, künftig finanziell bessergestellt sind als Personen, die nicht oder nur kurz in das Rentensystem eingezahlt haben. Und wer trotz 33 Jahren Grundrentenzeiten auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von einem Freibetrag in der Grund­sicherung und beim Wohngeld. Der Freibetrag beträgt min­destens 100 Euro und je nach Rentenhöhe bis zu 223 Euro monatlich. Mit diesem Freibetrag setzen wir für die gesetzliche Rentenversicherung wie für die betriebliche und private Altersvorsorge das Prinzip durch: Leistung muss sich lohnen.

Angehörigen-Entlastungsgesetz: Die Menschen werden immer älter – zum Glück. Damit gibt es aber auch mehr Pflegebedürftige. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz entlasten wie unterhaltsverpflichtete Kinder.

Pflegereform: Die Pflegereform sieht flächendeckend gute Löhne für Pflegekräfte und finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige vor, die im Heim untergebracht sind. So soll die Pflegeversicherung nur noch mit Pflegedienstleistern abrech­nen können, die ihren Angestellten Tariflöhne oder Löhne in vergleichbarer Höhe zahlen können. Pflegebedürftige erhal­ten Zuschläge auf den Eigenanteil, den sie für ihre Heimpflege zahlen müssen. Sie steigern sich von fünf Prozent im ersten Jahr auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Damit die Finanzie­rung gesichert ist, erhält die Pflegekasse ab 2022 vom Bund jedes Jahr eine Milliarde Euro. Der Beitragszuschlag für Kinder­lose wird von derzeit 0,25 auf 0,35 Prozent angehoben.

Sofortprogramm Pflege: Das Gesetz sorgt für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Alten- und Kranken­pflege. Konkret ermöglicht es die Schaffung von 13.000 neuen Stellen für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dabei wird jede neue Pflegestelle voll von der Versicherung finanziert. Die Vergütungen für Auszubildende werden im ersten Jahr übernommen. Auch Tarifsteigerungen werden von der Kasse aufgefangen. Weder gibt es eine Ober­grenze für die Kosten, noch müssen die Krankenhäuser einen Eigenanteil beisteuern.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz erhalten Kassenpatienten die Möglichkeit, sich schnell einen Arzttermin zu besorgen. Dafür steht die bundeseinheitliche Ruf­nummer 116117 zur Verfügung, die sieben Tage die Woche 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Vertragsärzte müssen ihr Mindestsprechstundenangebot auf 25 Stunden die Woche erhöhen. Für Zusatzleistungen erhalten Ärzte auch eine bessere Vergütung, ebenso Zuschläge für die Versorgung auf dem Land. Auch die Digitalisierung wird mit dem Gesetz vorangetrieben. Seit Anfang 2021 müssen die Kassen ihren Patienten eine elektronische Patientenakte anbieten.

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutter­pass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

Das „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) verschafft Krankenhäusern ein digitales Update. Der Bund stellt dafür drei Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten und in die Digitalisierung investieren kön­nen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern und dabei die hohe Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen und gleichzeitig den Mitarbeitern neue Perspektiven zu eröffnen, die sich insbesondere durch die Potentiale der Digitalisierung ergeben.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Der Öffentliche Gesundheitsdienst spielt in der erfolgreichen Bekämp­fung der COVID-19-Pandemie eine Schlüsselrolle. Gleichzeitig haben sich aber auch erhebliche Defizite gezeigt. Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellen wir daher vier Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2026 für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung.

 

Sichere Lebensmittel, eine starke Landwirtschaft und widerstandsfähige Wälder

Modernisierung der Landwirtschaft: Mit dem Investitions­programm für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft fördert das Bundesministerium für Landwirt­schaft und Ernährung modernste Technik, zum Beispiel für die Reduktion von Emissionen sowie das passgenaue Aus­bringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, um deren Einsatz zu reduzieren.

Planungssicherheit für unsere Landwirte dank einer frü­hen Verabschiedung der nationalen Gesetzgebung für den Nationalen Aktionsplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. In der EU haben wir uns erfolgreich für einen vernünftigen Kompromiss zwischen Ökologie, Landwirtschaft und sozial verträglichen Lebensmittelpreisen eingesetzt.

Mit einer neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden ab 2023 alle landwirtschaftlichen Direktzahlungen an Um­welt- und Klimaschutzauflagen gekoppelt. Gleichzeitig wer­den kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe stärker unterstützt.

Im Rahmen des Dürresommers 2018 wurden schnell und zielgerichtet Hilfen in Höhe von knapp 300 Millionen Euro an existenzgefährdete landwirtschaftliche Betriebe bereitgestellt. Gleichzeitig wurde der Versicherungsteuersatz für das Risiko Dürre auf 0,3 Promille der Versicherungssumme gesenkt.

Wir beenden das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland ab dem 1. Januar 2022. Damit ist Deutsch­land weltweit Vorreiter im Tierschutz. Möglich ist dies durch innovative Technik zur Geschlechterbestimmung im Ei. Daran haben Wissenschaft und Geflügelbranche unter Hochdruck gearbeitet.

Neue Klarheit für Öko-Lebensmittel: Kontrollen und Trans­parenz bei Bio-Lebensmitteln haben wir verbessert.

Tabakwerbeverbot: Durch das Verbot der Außenwerbung für Zigaretten, Tabakerhitzer und E-Zigaretten – abgestuft beginnend ab dem Jahr 2022 – leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Rauchens als größtes vermeid­bares Gesundheitsrisiko. Das ist ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Verbot unlauterer Handelspraktiken: Wir schieben unlau­teren Handelspraktiken einen Riegel vor. Damit schützen und stärken wir unsere Landwirte, da diese sonst in den Verhand­lungen mit dem übermächtigen Lebensmitteleinzelhandel „David gegen Goliath“ wären. Künftig ist es dem Handel z. B. verboten, bestellte verderbliche Ware kurzfristig zu stornie­ren oder ohne Kaufpreiszahlung zurückzusenden.

Stärkung der Ländlichen Entwicklung: Das Bundespro­gramm Ländliche Entwicklung (BULE) haben wir erneut auf­gestockt – im Jahr 2021 um weitere fünf Millionen Euro auf insgesamt 68 Millionen Euro. Damit fördern wir innovative Modellprojekte für gutes Leben, Arbeiten, Kultur und Ehren­amt in unseren vielfältigen ländlichen Regionen.

 

Dank Entwicklungshilfe mehr Perspektiven vor Ort

Rekordsummen für Hilfe in Herkunftsregionen von Migranten: So wird die Region um Syrien in besonderem Maße unterstützt (u. a. Schulbesuch von 350.000 Flüchtlingskindern).

Hilfe für Afrika: Milliardenhilfe u.a. für Marshallplan mit Afrika, Sahel-Zone, Klimaschutz und Initiative „Ausbildung und Beschäftigung“.

Europa in der Welt: Wir haben uns für das 79,5 Milliarden-Euro-Programm „Europa in der Welt“ starkgemacht. Das Programm bündelt die Entwicklungszusammenarbeits-Maßnahmen der EU und erleichtert eine Koordinierung mit nationalen Förderprogrammen.

 

Deutschland – ein verlässlicher Partner

Klare Kante in unserer außenpolitischen Haltung: Die Sicherheit Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Nach der Krise im Frühjahr 2021 wollen wir eine Initiative starten, um den Abbau des Waffenarsenals der Hamas durchzusetzen und um den Waffen- und Technologieschmuggel nach Gaza und in den Libanon zu unterbinden. Wir bleiben der Über­zeugung: Nur die Zwei-Staaten-Lösung wird die Sicherheit Israels langfristig sichern können.

Westbalkan: Wir kümmern uns um die Staaten des westlichen Balkans. Wir wollen ihnen eine europäische Perspektive geben. Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien haben wir klare Bedingungen formuliert, die der Europäische Rat am 25. März 2018 eins zu eins übernommen hat. Aber nur bei vollständiger Erfüllung aller Kriterien können die Verhandlungen aufgenommen werden.

Internationale Sicherheitspolitik: Wir unterstützen das Engagement der Bundeswehr in den Auslandseinsätzen: so in Mali, im Kosovo, Irak und vor der Küste des Libanons und Libyens und am Horn von Afrika. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Frieden weltweit und vertreten unsere eigenen Sicherheitsinteressen. Es ist für uns ein selbstverständliches Zeichen der Verlässlichkeit und Ver­antwortung, den Afghanistan-Einsatz der NATO bis zu seinem Ende mit der Bundeswehr an der Seite unserer Partner zu unterstützen. Wir treten dafür ein, Afghanistan auch nach dem Abzug der internationalen Truppen weiter zu unterstützen.

Transatlantische Partnerschaft: Die westliche Wertegemein­schaft bleibt das Fundament unserer Sicherheitspolitik – und die Vereinigten Staaten von Amerika sind der wichtigste Part­ner Deutschlands außerhalb Europas. Mit unserem Positions­papier „Das transatlantische Band wieder stärken – Für eine zukunftsgerichtete, umfassende Partnerschaft“ haben wir im Januar 2021 dieser Zusammenarbeit neue Impulse und eine neue Dynamik gegeben.

Deutschlands Rolle in der Welt: Deutschland und Europa müssen innerhalb der transatlantischen Partnerschaft eine größere Verantwortung in der Außen- und Sicherheitspolitik übernehmen. Das verlangt von uns mehr Engagement und die Bereitschaft, nötigenfalls ein höheres Risiko einzugehen, um unsere berechtigten Interessen durchzusetzen und unsere Werte zu verteidigen. Dabei agieren wir im Einklang mit Euro­pa und nutzen europäische Instrumente wie Sanktionen und stimmen uns eng mit anderen Wertepartnern in der Welt ab, insbesondere im indopazifischen Raum und in Lateinamerika.

 

Unsere Heimat Europa stärken

Zukunftskonferenz: Mit unserem Positionspapier „Die Zu­kunft Europas gestalten“ haben wir uns maßgeblich in die Gestaltung der Zukunftskonferenz eingebracht. Wir wollen die EU und die Bürgerinnen und Bürger enger zusammenbringen. Die EU muss ihren Mehrwert klarer kenntlich machen, sie muss in Krisensituationen reaktionsschneller werden und in Normalzeiten strategischer handeln. Sie muss nach außen als Werteunion für Menschenrechte und das internationale Regelsystem eintreten und nach innen die Kooperation in innerer Sicherheit, Energieversorgung und Kampf gegen den Klimawandel ausbauen. Die EU braucht eine Belastungssteuerung der Migration zwischen den Mitgliedstaaten und einen verlässlichen Grenzschutz. Die Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der EU werden wir im Rahmen der Zukunftskonferenz weiter aktiv gestalten und begleiten.

 

Unternehmen entlastet

Bürokratieabbau: Mit der Anhebung der Kleinunternehmer­grenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Jahresumsatz im dritten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir jährlich insbesondere die Einzel- und Kleinstunternehmen entlastet.

Entlastungen durch Jahressteuergesetze: Die Jahressteuer­gesetze von 2018, 2019 und 2020 entlasten die Unterneh­men pro Jahr um fast eine Milliarde Euro.

Hilfe während der Pandemie: Mit der Anhebung des Volu­mens auf nun zehn Millionen bzw. 20 Millionen bei Zusam­menveranlagung wurde der Verlustrücktrag weiter verbes­sert. Es wurde auch ein System entwickelt, wie die Verluste bereits im laufenden Jahr besser nutzbar gemacht werden können. Zusammen mit der befristeten Einführung einer degressiven Abschreibung und vielen weiteren steuerlichen Maßnahmen haben Unternehmen 2020 und 2021 mehr Liquidität zur Verfügung.

Entlastung der mittelständischen Wirtschaft: Abbau der Bürokratie; Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern notwendig.

Förderprogramm „Digital Jetzt“: Mit dem Programm zur Digitalisierung des Mittelstands sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in digitale Technologien sowie bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten unter­stützt werden. Das Programm hat einen Umfang von bis zu 200 Millionen Euro.

Möglichkeit zur Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften: Personenhandelsgesellschaf­ten und Partnerschaftsgesellschaften können sich auch ohne zivilrechtlichen Formwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuern lassen. Dadurch sind künftig auch grenzüberschreitende Verschmel­zungen sowie Formwechsel und Spaltungen von Körper­schaften aus Nicht-EU/EWR-Staaten steuerneutral möglich.

 

Kultur und Medien

Hilfen für kleine und private Initiativen: Kulturschaffende wurden von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Deshalb wurde das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neu­start Kultur” im Jahr 2020 aufgelegt und mit Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt. Dieser Betrag wurde im Jahr 2021 nochmals verdoppelt. Dieses Programm richtet sich insbesondere auch an kleine und private Initiativen. Mit dem Sonderfonds des Bundes (Volumen: 2,5 Milliarden Euro) werden zusätzlich Kulturveranstaltungen wirtschaftlich abgesichert, damit sie wieder möglich werden.

 

Die Opfer der SED-Diktatur nicht vergessen

Entfristung der Rehabilitierungs-Gesetze als rechtliche Grundlage für Entschädigungen für SED-Unrecht; die Rege­lungen wären ansonsten 2019 ausgelaufen.

Die wichtige Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR wurde vorangebracht.

Überführung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv: Die Unterlagen werden dadurch zu unserem dauerhaften nationalen Gedächtnis und die Akten auch in digitaler Form für kommende Generationen „für immer“ gesichert. Die Menschenrechtsverletzungen in der DDR können so weiter­hin aufgearbeitet werden.

 

Erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie

Schnelles Krisenmanagement: In der Pandemie standen täglich tausende Leben auf dem Spiel. Den Kliniken drohte die akute Überlastung. In dieser Situation haben wir gehan­delt und mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen gegen die Aus­breitung des Coronavirus beschlossen.

Forschung Corona-Impfstoffe: Wir machten im Bundestag den Weg dafür frei, die Impfstoffentwicklung mit zusätzlichen 750 Millionen Euro unter Hochdruck erfolg­reich voranzutreiben. Unternehmen wie BioNTech konnten in Deutschland mit Hilfe des Bundes in Rekordzeit sichere und wirksame Impfstoffe entwickeln. Mittlerweile haben wir neun Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen bereitgestellt.

COVID-19 Therapeutika: Zusätzlich zur Impfstoffforschung unterstützen wir die Entwicklung von Medikamenten und Therapiemöglichkeiten gegen COVID-19 mit Hochdruck. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, damit erfolgreich getestete Kandidaten für neue Therapeutika schnellstmöglich bei den Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Anwendung kommen. Damit sollen die Möglichkeiten einer Behandlung von COVID-19 erweitert werden. Ferner sollen Arzneimittel, die bereits in einer anderen Indikation zugelassen sind, in die Behandlung von COVID-19-Erkrankten eingeschlossen werden.

Unterstützung des Gesundheitssystems: Mit dem Gesund­heitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz sorgten wir dafür, dass die Beitragszahler die Last der hohen Defizite in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht allein tragen müssen. Der Bund erhöhte 2021 seinen Zuschuss zum Gesundheitsfonds um fünf Milliarden Euro. So begrenzen wir die Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten auf durch­schnittlich 1,3 Prozent im Jahr 2021.

Wirtschaftshilfen: Mit den Corona-Wirtschaftshilfen haben wir unsere Unternehmen in schwerer Zeit stabilisiert, Ar­beitsplätze gesichert und die Substanz unserer Wirtschaft erhalten. Allein zwischen März 2020 und Mai 2021 sind bis jetzt über 100 Milliarden Euro an Corona-Wirtschaftshilfen geflossen. Zu den Corona-Wirtschaftshilfen zählt ein breites Portfolio, wie KfW-Kredite, direkte Zuschüsse (angefangen von den Soforthilfen im Frühjahr 2020 bis zu den November- und Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfe III), Wirt­schaftsstabilisierungsfonds, ÖPNV-Rettungsschirm sowie Bürgschaften und Garantien.

Hilfe in der Pandemie für Familien und Alleinerziehende: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zunächst erst zeitweise angehoben – um 2.100 Euro (von 1.908 Euro auf 4.008 Euro) und Ende 2020 schließlich dauerhaft erhöht. Außerdem enthielt das Gesetz einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro (2020). Beim 3. Corona-Steuerhilfegesetz gab es für Familien dann einen weiteren Kinderbonus über 150 Euro (2021).

Mit umfangreichen Maßnahmen stärken wir Studieren­den in der Corona-Krise den Rücken. So wird der BAföG-Vollzug erleichtert – damit Studierenden, deren Einkom­mensverhältnisse sich ändern, schnell unter die Arme gegriffen werden kann. Mit der Überbrückungshilfe haben wir schnell reagiert und Unterstützung geleistet. Sie besteht aus zwei Säulen: Erstens ist der bewährte Studienkredit der KfW bis Ende 2021 zinslos gestellt. Zweitens haben wir einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Studierende, die pandemiebedingt in akuter Notlage sind, geschaffen. Den Zuschuss haben wir bis zum Ende des Sommersemesters verlängert.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sorgt dafür, dass Betriebe trotz der COVID 19-Pandemie weiter ausbilden bzw. Auszubildende übernehmen, deren Ausbil­dungsbetriebe Insolvenz anmelden mussten.

Finanzielle Solidität: Ein beträchtlicher Teil der Wirtschafts­hilfen wird durch eine Rekord-Neuverschuldung des Bundes finanziert. Wir wollen sicherstellen, dass wir nach der Über­windung der Pandemie schnellstmöglich zur Normalregelung der Schuldenbremse zurückkehren. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness – sondern der Generationengerechtigkeit. Das gilt auch für die EU-Ebene. Der erstmalig schuldenfinanzierte EU-Haushalt ist eine einmalige Ausnahme und einzig und allein der Pandemie geschuldet. Es ist kein Ein­stieg in eine Fiskal- oder Schuldenunion zu Lasten künftiger Generationen.

 

Die Zukunft fest im Blick

Die Bekämpfung der Pandemie hat in den vergangenen Monaten viele Kräfte gebunden. Nichtsdestotrotz fühlt sich die Unionsfraktion der Zukunftsgestaltung in besonderem Maße verpflichtet. Das gilt auch für den Bund: Der Umgang mit der Corona-Krise hat gezeigt, dass unser gesamtes Staatswesen einfacher, agiler und digitaler werden muss. Als eine der führenden Industrienationen ist es der Anspruch an uns selbst, unseren Staat auf der Höhe der Zeit zu halten. Dazu werfen wir einen kritischen Blick auf das Gesetzge­bungsverfahren, das Dienst

 

Gesamte Bilanz zum Download: HIER.