Markus Koob MdB

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ kommt

2 Mrd. Euro für Kinder und Jugendliche

Während der Pandemie mussten Kinder, Jugendliche und ihre Familien große Einschränkungen erleben. Schätzungen zufolge haben die pandemiebedingten Schulschließungen bei bis zu einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu deutlichen Lernrückständen geführt. Um solche Rückstände aufzuholen und allen Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche weitere Bildungslaufbahn zu ermöglichen, bedarf es zusätzlicher Förderangebote. Kinder und Jugendliche haben in dieser Zeit aber nicht nur etliche Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt, sondern sie haben auf viele andere Dinge verzichten müssen: Regelmäßige Treffen mit Freunden und Gleichaltrigen, das Treiben von Sport, gemeinsame Unternehmungen etwa im Verein und Freizeiten. All das, was nicht nur Freude macht, sondern auch entscheidend ist für ein gutes Aufwachsen und die eigene Entwicklung.

Foto: Christiane LangFoto: Christiane Lang

Deswegen hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in Höhe von 2 Milliarden Euro am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Eine Milliarde Euro für das Aufholen von Lernrückständen sowie eine Milliarde Euro um Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Alltag zu unterstützen: Dabei geht es für Kinder, Jugendliche und Familien um Freunde, Freude und Förderung. In der vergangenen Sitzungswoche wurden in den 2./3. Lesungen im Deutschen Bundestag notwendige Gesetzesänderungen verabschiedet.

Das Aufholpaket beginnt in der Kita, schafft zusätzliche Sport- und Freizeitangebote und fördert Kinder und Jugendliche bei ihrer Rückkehr in den Alltag etwa durch Schulsozialarbeit. Und es unterstützt gezielt Familien ohne oder mit nur kleinen Einkommen durch den 100 Euro Kinderfreizeitbonus sowie durch vergünstigte Familienurlaube, die zusätzlich auch Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung zur Verfügung stehen. Noch im Sommer starten erste Angebote.

Informationen zu den einzelnen Maßnahmen im Aktionsprogramm und deren jeweiligen aktuellen Umsetzungsstand erhalten Sie HIER.