Markus Koob MdB

Übersicht über die Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Eine temporäre Voll-Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Pandemie trifft vielfach Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die seit Beginn der Krise Umsatzeinbußen erleiden und trotz staatlicher Hilfen daher weniger Widerstandskraft besitzen als im Frühjahr. In dieser Situation ist es selbstverständlich, dass wir sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitstellen, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme hinausgehen, um das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten.

Quelle: CDU/Christiane LangQuelle: CDU/Christiane Lang

Bundesprogramm

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, in Form einer einmaligen Kostenpauschale.

 

Antragsberechtigte

Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).

Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o. g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der Ziffern 5 und 6 des vorgenannten Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.

Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.

Nähere Bestimmungen zu den vorgenannten Punkten, insbesondere zur Nachweispflicht, werden in den Vollzugshinweisen geregelt.

 

Förderfähige Maßnahme

Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

 

Beihilferahmen

Der beihilferechtliche Rahmen ergibt sich aus der Förderhöhe:

Beihilfen bis 1 Mio. Euro (gestützt auf Kleinbeihilfenregelung und De-Minimis-VO)

Beihilfen bis 4 Mio. Euro (gestützt auf Bundesregelung Fixkostenhilfe sowie vorgenannte Novemberhilfe)

Beihilfen über 4 Mio. Euro (nach Notifizierung bei der EU-Kommission auf Basis von Art. 107 Abs. 2 b AEUV).

 

Anrechnung erhaltener Leistungen

Andere gleichartige Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe und das Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

 

Anrechnung / Lieferdienste

Umsätze von mehr als 25 Prozent werden auf die Umsatzerstattung angerechnet (damit es keine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes gibt).

Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außerhausverkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.

 

Verbundene Unternehmen

Antragsberechtigung, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.

 

Laufzeit

Dauer der Schließungen im November 2020

 

Antragstellung

Elektronische Antragstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Auszahlung über die Überbrückungshilfe-Plattform.

Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. 

 

Programmvolumen

Voraussichtlich ca. 10 Mrd. Euro

 

Haushalt

EPL 60

 

Verwaltung

Länder