Zukunft gestalten – Stabilität erhalten – Konjunktur stärken
Deutschland soll gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Zu diesem Zweck hat der Koalitionsausschuss ein Aufbruchspaket geschnürt, über das in den kommenden Wochen entschieden wird. Es soll Hilfen für Wirtschaft, Bürger und Kommunen im Umfang von 130 Milliarden Euro enthalten. Ein Überblick.
Wir gestalten Zukunft
Neue Technologien: Die Koalition investiert Milliarden in Künstliche Intelligenz, Quantencomputer und Wasserstoff – also Technologien der Zukunft, in denen Deutschland einen Spitzenplatz einnehmen soll. Vor allem bei der Wasserstofftechnik soll Deutschland zum Ausrüster der Welt werden. Hierzu soll zeitnah eine Wasserstoffstrategie und verschiedene Fördermaßnahmen vorgelegt werden.
Digitalisierung: In der Verwaltung, in Betrieben, Gesundheitsämtern und Krankenhäusern sowie in den ländlichen Räumen soll ein Digitalisierungsschub ausgelöst werden. Beispielsweise wird die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben – unter anderem mit 3 Milliarden Euro für Online-Behördengänge. Und das Smart-City-Programm wird ausgebaut, damit mehr Kommunen digitaler werden. Der flächendeckende Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes wird mit 5 Milliarden Euro beschleunigt.
Digitales Lernen pädagogisch sinnvoll einsetzen: Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im „Digitalpakt Schule” der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.
Forschung: Aus guten Ideen sollen schneller neue Produkte und Dienstleistungen werden. Deshalb wird neben der Grundlagenforschung auch die angewandte Forschung gefördert. Zusätzlich wird die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2025 weiter ausgebaut.
Klimaschutz I: Im Sinne des Klimaschutzes soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien weitergehen. Deshalb wird der Deckel für den Ausbau von Photovoltaik abgeschafft und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windkraftanlagen angehoben. Damit der Strompreis für Unternehmen und Verbraucher aber nicht weiter ansteigt, wird die EEG-Umlage schrittweise verringert. Dafür stellt der Bund die entsprechenden Mittel bereit.
Klimaschutz II: Der Klimaschutz im Gebäudebereich wird dreifach verstärkt: für kommunale Gebäude, für soziale Einrichtungen und für Wohngebäude. Allein das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird um 1 Milliarde auf 2,5 Milliarden Euro erhöht.
Nachhaltige Mobilität: Der Kauf von Elektrofahrzeugen wird mit einer Verdopplung der bisherigen Prämie – befristet bis zum 31. Dezember 2021 – angekurbelt. Flottenaustauschprogramme soll es für Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Dienste geben. Die Umstellung auf Busse und LKWs mit alternativen Antrieben wird ebenfalls gefördert. Zudem werden durch Innovationen in den Bereichen Schifffahrt und Flugverkehr die CO2-Emissionen nachhaltig reduziert.
Darüber hinaus werden 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau einer modernen Ladesäulen-Infrastruktur sowie in die Forschung und Entwicklung von Elektromobilität und Batteriezellfertigung gesteckt. Um das Schienennetz auszubauen und die Bahn zu modernisieren, werden weitere 5 Milliarden zur Verfügung gestellt.
Zudem werden die Länder beim Öffentlichen Personennahverkehr unterstützt, weil sich die Fahrgeldeinnahmen durch die Corona-Pandemie stark verringert haben. Dafür werden die Regionalisierungsmittel einmalig um 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.
Kfz-Steuer für Pkw: Diese Abgabe wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1. Januar 2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende 10-jährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31. Dezember 2030 verlängert.
Förderung der Zulieferindustrie: Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils 1 Milliarde Euro gefördert.
Gesundheit: Das Gesundheitssystem soll besser gegen Pandemien gewappnet werden. Dafür investiert der Bund insgesamt 7 Milliarden Euro in Krankenhäuser und Gesundheitsämter. Die Impfstoffentwicklung wird zusätzlich gefördert. Zudem wird ein Programm zur inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte im Umfang von 1 Milliarde Euro aufgelegt, um mehr Flexibilität in diesem Bereich zu ermöglichen. Außerdem wird eine nationale Reserve an Schutzausrüstung aufgebaut. Dafür steht ebenfalls 1 Milliarde Euro bereit.
Natur und Landwirtschaft: Seit mehreren Jahren leidet der Wald unter anhaltender Dürre sowie den Folgen von Stürmen, Insektenbefall und Bränden. Aufgrund dessen sowie durch die Corona-Pandemie sind die Holzpreise stark gefallen. Diese Einnahmen fehlen den Waldeigentümern für Schadenaufarbeitung, Neupflanzungen und Waldumbau. Die Bundesunterstützung in Höhe von 700 Millionen Euro soll deshalb bei der nach haltigen Bewirtschaftung der Waldflächen, der Investition in moderne Betriebsmaschinen und einer Digitalisierungsoffensive helfen. Gestärkt werden soll Holz als klimaneutraler Baustoff.
Im Interesse des Tierwohls werden 300 Millionen Euro für den Stallumbau und damit verbundenen besseren Haltungsbedingungen zur Verfügung gestellt. Neben der Standortsicherung werden so auch Tier- und Umweltschutz gefördert.
Wir erhalten Stabilität
Familien: Um Familien zu unterstützen, soll analog zum Kindergeld ein Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt werden. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, vergleichbar dem Kindergeld. Damit kommt er vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet, da sie während der Corona-Krise besondere Schwierigkeiten hatten, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Befristet auf zwei Jahre wird der Entlastungsbeitrag von 1.908 EUR auf 4.000 EUR angehoben.
Sozialversicherungsbeiträge bleiben berechenbar: Mit einem milliardenschweren Bundeszuschuss wird dafür gesorgt, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 unter 40 Prozent bleiben. Denn die Sozialabgaben sind die „Steuern der kleinen Leute“. Auch für Unternehmen ist das aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit wichtig.
Kleine und mittlere Unternehmen: Besonders von der Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen werden mit einem Überbrückungsprogramm in Höhe von 25 Milliarden Euro unterstützt. Die Hilfe wird abhängig vom Umsatzausfall branchenunabhängig gewährt. Doch sollen Besonderheiten stark betroffener Branchen wie des Hotel- und Gaststättengewerbes oder von Reisebüros und Veranstaltern angemessen berücksichtigt werden.
Liquidität für Unternehmen: Unternehmen sollen ihre Verluste noch leichter steuerlich geltend machen: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann. Das schafft schon heute not wendige Liquidität.
Kommunen: Um den finanziellen Spielraum der Kommunen zu erweitern, wird der Bund mit den Ländern die aktuellen Gewerbesteuerausfälle hälftig kompensieren und dauerhaft einen größeren Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernehmen. Zugleich gibt der Bund Mittel, damit Kommunen mehr in die Digitalisierung ihrer Verwaltung, in Kitas und Sporthallen investieren können.
Kultur: Der Bund unterstützt Kultur und Kreativwirtschaft mit 1 Milliarde Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Das Programm stützt unter anderem die kulturelle Infrastruktur und fördert zudem alternative und digitale Angebote.
Gemeinnützige Organisationen: Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen, Inklusionsbetriebe und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür 1 Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.
Schutz für Lehrstellen: Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neugeschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
Wir stärken die Konjunktur
Mehrwertsteuer: Um den Konsum anzukurbeln, wird vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt: Der normale Steuersatz sinkt dann von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent.
Einfuhrumsatzsteuer: Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dieses Vorhaben gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von etwa 5 Milliarden Euro und schafft für die Unternehmen in Deutschland gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
Bessere Abschreibungsmöglichkeiten: Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Reform des Unternehmenssteuerrechts: Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftsteuerrecht modernisiert: Eingeführt werden soll ein Optionsmodell für Personengesellschaften, die sich steuerlich als Körperschaft behandeln lassen können. Der Ermäßigungsfaktor soll bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags angehoben werden.
Öffentliche Investitionen: Diese Vorhaben sollen beschleunigt werden, unter anderem indem das Vergaberecht temporär vereinfacht wird. Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das Wettbewerbsrecht zu reformieren.
Darüber hinaus wird geprüft, welche Aufträge und Investitionen des Bundes sich vorziehen lassen. Der Fokus liegt auf Digitalisierungs-, Sicherheits- und Rüstungsprojekten mit einem Projektvolumen von 10 Milliarden.