Markus Koob MdB

Ausländische Fachkräfte können leichter nach Deutschland kommen

Stand: 15. September 2020

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern können seit März einfacher und schneller zum Arbeiten oder zur Ausbildung nach Deutschland kommen. Das bestimmt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Koalition im Sommer 2019 beschlossen hat und nach einer Vorbereitungszeit nun am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, dem Fachkräftemangel hierzulande entgegenzuwirken und auf diese Weise den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Bild: Tobias KochBild: Tobias Koch

Das ist der aktuelle Stand:

Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt ganz entscheidend davon ab, ob Unternehmen und Betriebe genügend Fachkräfte für sich gewinnen können. Bereits heute hat die Wirtschaft Probleme, für bestimmte Berufe, Branchen und Regionen ihren Bedarf zu decken. Das gilt zum Beispiel für die Gesundheits- und Pflegebranche, für die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch für das Handwerk. Es fehlen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Damit die demografische Entwicklung dieses Problem nicht noch verschärft, muss die Politik angemessen reagieren. Um genügend Fachkräfte zu gewinnen, richten sich die Bemühungen zunächst auf Arbeitsuchende im Inland und aus EU-Staaten. Doch das reicht schon jetzt nicht aus. Nach Ansicht vieler Unternehmen und internationaler Organisationen hat bereits das bisherige deutsche Einwanderungsrecht gute Möglichkeiten vor allem für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland geboten. Die deutsche Wirtschaft ist jedoch darauf angewiesen, dass ihr Bedarf an Fachkräften noch besser als bisher erfüllt wird.

 

Das ist bisher passiert:

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz benennt klare Kriterien, nach denen Ausländer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland kommen dürfen.

Bei Fachkräften mit anerkannter Qualifikation und einem deutschen Arbeitsvertrag wird auf die bisher vorgeschriebene Vorrangprüfung zugunsten von Deutschen und Ausländern, die sich bereits legal in Deutschland aufhalten, verzichtet. Unter Fachkräften versteht das Gesetz sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung.

Künftig können in jeder Branche Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung zuwandern. Die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe fällt weg.

IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Jobangebot mit einem Monatsgehalt von mindestens 4.140 Euro brutto dürfen in Zukunft auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen.

Zur Suche eines Arbeitsplatzes können Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für sechs Monate nach Deutschland kommen – aber nur dann, wenn sie angemessen Deutsch sprechen. Ihr Lebensunterhalt muss für diesen Zeitraum gesichert sein; ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht nicht. Finden sie innerhalb des halben Jahres keinen Arbeitsplatz, müssen sie das Land wieder verlassen.

Daneben können auch Absolventen deutscher Auslandsschulen und Ausländer, die eine Berechtigung zum Studium in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland besitzen, in Zukunft für sechs Monate zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland kommen. Möglich ist dies wiederum nur, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist und sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Sie müssen außerdem jünger als 25 Jahre alt sein.

Die Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen, um die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu vervollständigen, werden verbessert.

Zur Reduzierung der bürokratischen Hürden wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt. Eine Reihe von Bundesländern hat damit begonnen, zentrale Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung einzurichten. Andere ziehen nach.

Um eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme auszuschließen, dürfen Zuwanderer, die 45 Jahre oder älter sind, nur dann nach Deutschland kommen, wenn sie ein Jobangebot mit einem Monatsgehalt von mindestens 3.795 Euro brutto haben oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen können.

 

Das sind die nächsten Schritte:

Damit tatsächlich genügend Fachkräfte angeworben werden können, sind eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich darum zu kümmern.

Auf einem Gipfel im Kanzleramt im Dezember 2019 verabschiedeten die Bundesregierung und die Länder, die Spitzenverbände der Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2019 eine gemeinsame Absichtserklärung, wie sie die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten fördern wollen. Die Bundesregierung baut ihr Informationsportal „Make it in Germany“ zur zentralen Anlaufstelle für interessierte Fachkräfte und Unternehmen aus.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz selbst soll nach einer bestimmten Zeit überprüft werden, ob es die gewünschte Wirkung entfaltet. Das ist der Unionsfraktion ein wichtiges Anliegen.

Mit der Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten werden die Prozesse zur Visumserteilung künftig gebündelt und digitalisiert. Hierdurch wird die Bearbeitungszeit für Visa für Fachkräfte deutlich beschleunigt und die Verfahren effizienter.