Perspektiven für die Menschen in Afrika
Afrika ist der Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Unser Nachbarkontinent – mit einigen der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt - bietet viele Chancen. Nach wie vor besteht jedoch auch das Risiko, dass ganze Länder wirtschaftlich abgehängt bleiben. Die Bevölkerung Afrikas wird sich bis Mitte des Jahrhunderts verdoppeln – auf schätzungsweise 2,5 Milliarden Menschen. Nur wenn die Wirtschaft wächst, können ausreichend Nahrungsmittel produziert, Bildungschancen eröffnet und Arbeitsplätze geschaffen werden, damit die Menschen dort gute Lebensperspektiven haben. Deutschland leistet über unsere Entwicklungspolitik einen wichtigen Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Fakten zusammengefasst:
2017 gab das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2,12 Mrd. Euro an Afrika. Hinzu kamen 1,97 Mrd. Euro über multilaterale Geber. D. h. zusammen über 40 Prozent des BMZ-Etats in 2017 gingen nach Afrika.
Mit dem Compact with Africa werden private Investitionen und gute Regierungsführung gefördert.
Der Marshallplan mit Afrika bietet zusätzliche Unterstützung nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ bei Umsetzung von Reformen.
Der Entwicklungsinvestitionsfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro unterstützt Investitionen europäischer Unternehmen in Afrika und afrikanische Startups.
13 Grüne Innovationszentren in Afrika verbessern die Nahrungsmittelversorgung.
Die G5 Sahel-Initiative stabilisiert eine Region mit schwieriger Sicherheitslage.
Die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ soll 100.000 Arbeitsplätze und 30.000 Ausbildungsplätze schaffen.
Für bilaterale Klimaschutzmaßnahmen in Afrika gab die Bundesregierung insgesamt 2017 rund 3,577 Mrd. Euro.
Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika in Zahlen
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Jahr 2017 rund 2,12 Mrd. Euro netto öffentliche Entwicklungsmittel (ODA – official development aid) für Afrika aufgebracht. Diese Summe beinhaltet Haushaltsmittel in Höhe von 1,72 Mrd. Euro über die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit für Länder Afrikas sowie Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Deutschland hat 2017 (die abschließenden Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor) zudem rund 1,97 Mrd. Euro über Beiträge an die Europäische Union (EU) und über multilaterale Institutionen wie die Weltbank an Afrika gezahlt, wovon die Hälfte auf das BMZ entfällt. Zusammengenommen entspricht dies über 40 Prozent der bilateralen und multilateralen Netto-ODA des BMZ in 2017 in Höhe von 9,524 Mrd. Euro (inkl. Marktmittel der KfW, davon Haushaltsmittel in Höhe von 7,59 Mrd. Euro). Damit stellt Afrika den Schwerpunktkontinent der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ in 2017 dar. Afrika ist weiterhin die Schwerpunktregion der deutschen Entwicklungszusammenarbeit: 57 Prozent der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sind für Afrika eingeplant. Auch im internationalen Bereich sind das beeindruckende Zahlen. Wichtig ist, dass diese Mittel im Gegensatz z. B. zu den 60 Milliarden Dollar (ca. 51,7 Milliarden Euro), die China von 2019 bis 2021 für Investitionen in Afrika bereitstellen will, vorrangig Zuschüsse und keine Kredite sind.
Compact with Africa (CwA) der G20
Die Bundesregierung hat in der deutschen G20-Präsidentschaft (G20 – Gruppe der 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer und die Europäische Union) die Initiative Compact with Africa angestoßen.
Der CwA soll private Investitionen in Afrika fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Geschäftsbedingungen in Afrika verbessert werden. Dafür kommen reformorientierte afrikanische Länder, internationale Organisationen und auf bilateraler Ebene die Länder der G20 (und darüber hinaus) zusammen. Sie erarbeiten länderspezifische Reformpläne, unterstützen entsprechende politische Maßnahmen und gewinnen private Investoren. Der CwA ist für alle afrikanischen Länder offen, die sich reformorientiert zeigen.
Insgesamt gibt es folgende CwA-Partnerländer:
Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo, Tunesien
Marshallplan mit Afrika
Der Marshallplan mit Afrika, den Bundesminister Dr. Gerd Müller 2017 entwickelte, ergänzt und flankiert den CwA. Der Marschallplan legt den Schwerpunkt der Kooperation mit Afrika auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Teilnahme am CwA ist Grundvoraussetzung für das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des Marshallplans mit Afrika. Für den Abschluss einer Reformpartnerschaft werden zudem weitere Anforderungen mit Blick auf demokratische und rechtsstaatliche Reformen gestellt. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ wird zusätzliche Unterstützung an die Umsetzung der Reformen gekoppelt. Diese zusätzliche Unterstützung belief sich bislang auf rund 800 Mio. Euro.
Die Bundesregierung hat zuerst bilaterale Reformpartnerschaften im Rahmen des Marshallplans mit der Elfenbeinküste, Tunesien und Ghana vereinbart. Auf dem zweiten Afrika-Gipfel in Berlin am 19. November 2019 hat die Bundesregierung zwei weitere Reformpartnerschaften mit Äthiopien und Senegal beschlossen. Mit Marokko soll noch 2019 eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.
Entwicklungsinvestitionsfonds
Ein wichtiger Baustein, um den Marshallplan mit Afrika mit Leben zu füllen, ist der im Oktober 2018 in Berlin beim ersten Afrika-Gipfel von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verkündete Entwicklungsinvestitionsfonds für Afrika. Der Entwicklungsinvestitionsfonds beinhaltet drei Komponenten für den Zeitraum 2019 bis 2021 und wird insgesamt mit 1 Milliarde Euro ausgestattet. Dies sind die Bestandteile des Entwicklungsinvestitionsfonds:
AfricaConnect
AfricaConnect unterstützt mit attraktiven Konditionen europäische Unternehmen bei ihren Investitionen in Afrika, um dort Arbeitsplätze zu schaffen und den Handel zu fördern. Umgesetzt wird AfricaConnect von der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, die über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Afrika verfügt. Damit kann die DEG investitionswillige Unternehmen wirksam unterstützen. Grundsätzlich können sich alle europäischen Unternehmen für eine Finanzierung durch AfricaConnect bewerben. Neben der entwicklungspolitischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit ist ein tragfähiger Businessplan Voraussetzung für die Finanzierung des Vorhabens. Von besonderem Interesse sind Investitionen in den Ländern des CwA. Die Finanzierungen haben eine Laufzeit von drei bis sieben Jahren und reichen von 750.000 Euro bis 4 Mio. Euro. Insgesamt sollen 400 Mio. Euro für AfricaConnect zur Verfügung stehen. Beim zweiten Afrika-Gipfel im November 2019 wurde der Abschluss der ersten Projekte verkündet.
AfricaGrow
AfricaGrow soll als Dachfonds kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups vorwiegend aus den CwA-Ländern fördern und somit Jobs und Einkommen schaffen. Der AfricaGrow-Fonds soll es afrikanischen Wagnis- und Eigenkapitalfonds ermöglichen, leichter privates Kapital aufzunehmen. Grundsätzlich wird der AfricaGrow-Fonds in marktorientierte Fonds mit starkem privatwirtschaftlichem Ansatz investieren.
Die KfW Entwicklungsbank (KFW - Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird den Fonds im Auftrag des BMZ führen. AfricaGrow soll den Finanzbedarf von KMU verschiedenster, möglichst innovativer und exportorientierter Branchen sowie von Technologie-Start-ups bedienen. Insgesamt sollen hierfür ebenfalls 400 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Wirtschaftsnetzwerk Afrika
Dieses Netzwerk wird schrittweise aufgebaut und sich ebenfalls auf die CwA-Länder konzentrieren. Das Wirtschaftsnetzwerk, das im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) liegt, soll deutsche Unternehmen bei Investitionen in Afrika intensiver als bisher beraten und unterstützen. Hierfür wird auch die Struktur der Außenhandelskammern in Afrika ausgebaut und das Netzwerk von Germany Trade & Invest (GTAI) gestärkt.
Um künftig eine einheitliche Erstberatung für deutsche Unternehmen zu schaffen, die in Afrika investieren wollen, wollen das BMWi und das BMZ noch enger zusammenarbeiten. Dafür sollen die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) des BMZ und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter dem Dach eines neuen Verbundes kooperieren. Ziel ist es, durch diese neue Struktur die Außenwirtschaftsförderung bereits bis Ende dieses Jahres zu stärken.
Grüne Innovationszentren
Etwa zwei Milliarden Menschen sind chronisch mangelernährt, etwa 815 Millionen von ihnen hungern. Am schlimmsten betroffen sind die ländlichen Gebiete und die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Die Weltbevölkerung wird bis zum Jahr 2050 auf voraussichtlich knapp 10 Mrd. Menschen anwachsen – vor allem in Afrika. Das BMZ fördert deshalb eine lokal angepasste und nachhaltige Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Im Rahmen seiner Sonderinitiative "EINEWELT ohne Hunger" hat das BMZ in 14 Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Grüne Innovationszentren ins Leben gerufen (13 Zentren in Afrika, eines in Indien). Bis März 2022 stellt das Ministerium dafür 277,7 Mio. Euro bereit.
Die Innovationszenten sollen die Einkommen von kleinbäuerlichen Betrieben steigern, die Beschäftigung – insbesondere in der Weiterverarbeitung – fördern und die regionale Versorgung mit Nahrungsmitteln verbessern. Besonders im Fokus der Zentren stehen Jugendliche und Frauen. Sie werden unter anderem durch spezielle Ausbildungs- und Beratungsangebote unterstützt. Bis 2022 sollen so die Lebensbedingungen von sieben Mio. Menschen verbessert werden.
G5 Sahel-Initiative
Die Sahel-Region ist von einer schwierigen Sicherheitslage und ausbleibenden Entwicklungserfolgen betroffen. Um die Staaten der Region dabei zu unterstützen, diese Probleme zu überwinden, haben Deutschland, Frankreich und die EU während des 19. Deutsch-Französischen Ministerrates Juli 2017 die Gründung der Sahel Allianz beschlossen. Dies soll durch eine Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Region und dem Regionalbündnis bestehend aus den G5 du Sahel (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad), durch eine effizientere Geberkoordinierung und durch eine Konzentration auf ausgewählte thematische Schwerpunkte erfolgen. Mittlerweile gehören der Sahel-Allianz zwölf Mitglieder an. Dazu zählen neben z.B. Deutschland, Frankreich, EU, Weltbank, UNDP und Afrikanischer Entwicklungsbank (AfDB) u.a. das Vereinigte Königreich, Spanien und Italien.
Die Allianz hat im Zeitraum 2018 bis 2022 (Stand 01.01.2019) etwa 680 Projekte mit einem Volumen von rund 9 Mrd. Euro eingeplant, davon 6 Mrd. Euro für laufende, 3 Mrd. Euro für neue oder fest geplante Vorhaben.
Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“
Um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, hat das BMZ die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ ins Leben gerufen. Die Sonderinitiative richtet sich vor allen an CwA-Länder. Programme werden in Äthiopien, der Elfenbeinküste, Ghana, Marokko, Senegal und Tunesien umgesetzt und in Ruanda vorbereitet. Ziel ist es, Wirtschaftsstandorte und Cluster zu fördern, die Entwicklung des Mittelstands zu unterstützen und Projekte mit Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Sonderinitiative soll in den nächsten Jahren 100.000 Arbeitsplätze und 30.000 Ausbildungsplätze schaffen. Im BMZ-Etat sind hierfür im Haushaltsjahr 2020 100 Mio. Euro eingeplant.
Klimaschutzmaßnahmen in Afrika
2017 hat das BMZ für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Afrika rund 942,77 Mio. Euro bereitgestellt. 2018 beliefen sich entsprechende Zusagen auf 829,01 Mio. Euro. Auf bilaterale Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Afrika entfielen rund 3,577 Mrd. Euro, was einem Anteil von ca. 14,5 Prozent entspricht. Hinzuzurechnen sind noch die deutschen Mittel für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen für Afrika im Bereich der multilateralen ODA wie die multilateralen Entwicklungsbanken, Klimafonds wie Green Climate Fund (GCF) und Global Environment Facility (GEF). Diese Mittel lassen sich allerdings nicht konkret quantifizieren. Im Übrigen belief sich die gesamte deutsche öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 2017 auf 22,182 Milliarden Euro. Damit war Deutschland der zweitgrößte Geber weltweit. Dies entspricht einer ODA-Quote von 0,67% (Anteil am Bruttonationaleinkommen).