Entwurf des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes
Die Gemüter der Betroffenen sind erhitzt angesichts des Entwurfs der Bundesregierung zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, durch den die Europäische Feuerwaffenrichtlinie in unser nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 vorgenommen.
Regelungen, die einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger mit sich bringen, werden von mir grundsätzlich auch im Bereich des Waffenrechts begrüßt. Aber ich verstehe Ihre Bedenken durchaus. Auch aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich die bereits bestehenden Regelungen des deutschen Waffenrechts insgesamt weitgehend bewährt. Die vorliegenden Änderungsvorschläge zum Waffenrecht prüfen die Fachpolitiker meiner Fraktion daher sehr genau und kritisch dahingehend, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen oder – gerade mit Blick auf die berechtigten Belange der vielen unbescholtenen Jäger und Schützen und Sammler einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeuten.
Uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist bewusst, dass das Schützentum, die Jagd und das Sportschießen in Deutschland eine lange Tradition haben. Sie sind Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur und werden von ihren Anhängern und Mitglieder verantwortungsbewusst praktiziert. Nicht von den Sportschützen und Jägern geht eine Gefahr aus, sondern von dem zunehmend über das Internet stattfindenden illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz durch Straftäter und Terroristen.
Ein Gesetz, das Schützen, Jäger und Sammler gängelt, ihnen großen bürokratischen Mehraufwand auferlegt und darüber hinaus zu keinem vernünftigen Sicherheitsgewinn führt, lehne ich daher ab. Mit dieser Position hat die CDU/CSU-Fraktion gemeinsam mit den Kollegen der EVP bereits auf europäischer Ebene Regelungen wie regelmäßige medizinische oder psychologische Untersuchungen in der Richtlinie erfolgreich verhindert und auch vor Kabinettbeschluss des vorliegenden Gesetzentwurfs eine Überarbeitung zahlreicher Punkte erreicht.
Der Entwurf des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes wurde am 17. Oktober 2019 in den Bundestag eingebracht. Am 11. November 2019 findet eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf statt, in der auch Schützenvereine ausreichend zu Wort kommen werden. Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs stehen derzeit erst am Anfang. Ich bin mir deshalb sicher, dass sich noch mehrere notwendige Veränderungen ergeben werden. Bei den anstehenden Beratungen am Gesetzentwurf werden wir neben den Ergebnissen der Anhörung auch Ihre Kritik einbeziehen.
Ich halte absolut nichts davon, Sportschützen und Jäger unter einen unangemessenen Generalverdacht zu stellen und habe daher auch ganz persönlich die Erwartung, dass diese Änderungen erfolgen, für die ich mich auch einsetzen werde.