Markus Koob MdB

Klimaschutzprogramm 2030 und Bundesklimaschutzgesetz auf dem Weg in den Deutschen Bundestag

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Klimaschutzprogramm 2030 und den Entwurf des Bundesklimaschutzgesetzes beschlossen. Sowohl das Programm als auch das Gesetz sind Ergebnis von intensiven Verhandlungen seit Frühjahr dieses Jahres innerhalb der Bundesregierung und insbesondere im Kabinettausschuss Klimaschutz, dem sogenannten „Klimakabinett".

Quelle: Marcel SchlegelmilchQuelle: Marcel Schlegelmilch

Mit dem ausgewogenen Klimaschutzprogramm 2030 und dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes werden zwei weitere zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag realisiert. Wir kommen damit dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach, den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Zielen vollständig umzusetzen und dabei insbeson­dere das Minderungsziel 2030 - ein Absenken der Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 - zu erreichen.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird der Klimaschutzplan 2050 um­gesetzt. Es soll dazu dienen, die klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen und enthält Maßnahmen für alle Sektoren:

Energiewirtschaft (u.a. Beendigung der Kohleverstromung, Ausbau der erneuerbaren Energien, Weiterentwicklung Kraft-Wärme-Kopplung, Umstellen der Wärmenetze auf erneuerbare Energien, Reallabore Energiewende, Energieeffizienzstrategie 2050),

Gebäude (u.a. Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Vorbildfunktion Bundesgebäude, Erneuerung von Heizungsanlagen),

Verkehr (u.a. Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, Förderung des Umstiegs auf elektrisch betriebene Pkw, Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs, Stärkung des Schienenverkehrs),

Industrie (u.a. Effizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Wettbewerbliche Ausschreibungen Energieeffizienz, Nationales Dekarbonisierungsprogramm),

Abfallwirtschaft (u.a. Deponiebelüftung und Deponiegaserfassung),

Landwirtschaft (u.a. Senkung der Stickstoffüberschüsse, energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern, Ausbau Ökolandbau, Emissionsminderung in der Tierhaltung, Erhöhung Energieeffizienz),

Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (u.a. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung, Humuserhalt und -aufbau im Ackerland, Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Moorböden),

übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Innovation, nachhaltige Finanzierung sowie Klimaschutz und Gesellschaft.

Das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 sieht die Einführung einer CO2-Bepreisung auch in den Sektoren Wärme und Verkehr in Deutschland vor, um Anreize für mehr Klimaschutz in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Die Einnahmen hieraus sollen vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden.

Bis zum Jahr 2030 sollen Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe für Klimaschutz und Energiewende bereitgestellt werden, allein in den nächsten vier Jahren schon insgesamt 54 Milliarden. Durch die damit angestoßenen Inves­titionen in klimafreundliche Maßnahmen wird die Konjunktur gestützt und der Wirtschaftsstandort auf die Zukunft vorbereitet. In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett die Finanzierung vieler der mit dem Klimaschutzprogramm vereinbarten Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht. Dabei bleibt der Energie- und Klimafonds (EKF) das zentrale Finanzierungsinstrument für Energiewende und Klimaschutz in Deutschland.

Das Klimaschutzprogramm 2030 fördert und fordert Klimaschutz, aber es überfordert niemanden. Alle sollen die Möglichkeit haben, auf klimafreundliche Technologien umzusteigen. Dort, wo Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden, wird dies abgefedert. Diejenigen, die am stärksten betroffen sind, weil sie weite Wege im Auto pendeln oder in unsanierten Wohnungen mit Öl heizen, werden im Gegenzug entlastet: zum Beispiel durch niedrigere Strompreise, eine auf langen Strecken höhere Entfernungspau­schale (befristet bis 2026) und mehr Wohngeld. Dieser Ausgleich stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ohne den kein nachhaltig wirksamer Klimaschutz möglich ist.

Neben den umfangreichen Maßnahmenbündeln für alle Sektoren enthält das Klimaschutzprogramm 2030 auch Vorgaben zur gesetzlichen Umsetzung und zum Monitoring — damit die deutschen Klimaschutzziele in Zukunft verlässlich erreicht werden. Ziel ist es, alle gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms noch 2019 im Bundeskabinett zu verabschieden und dann schnellstens mit den parlamentarischen Beratungen zu beginnen. Der Entwurf für ein Bundesklimaschutzgesetz ist ein erster we­sentlicher Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030.

Das Klimaschutzgesetz ist das strukturelle Herzstück der Klimaschutzmaßnahmen der Koalition. Die Bevölkerung und die Unternehmen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden. Das ist eine Art Generationenvertrag und schafft langfristige Planungssicherheit. Es macht unsere Klima­ziele rechtsverbindlich — und zwar erstmals für jeden einzelnen Bereich.

Im Kern sieht das Klimaschutzgesetz folgendes vor:

Verbindliche nationale und sektorenscharfe Klimaschutzziele: Das Klimaschutzgesetz verschafft der deutschen Klimaschutzpolitik mehr Verbindlichkeit. Es stellt sicher, dass die deutschen Klimaschutzziele 2030 erreicht werden. Und es legt über die Definition jahresscharfer Sektorziele bis 2030 fest, wie viel die einzelnen Politikbereiche (Verkehr, Gebäude, Landwirt­schaft, Abfallwirtschaft, Energie und Industrie) jährlich dazu bei­tragen müssen. Darüber hinaus wird als Langfristziel der deutschen Klimapolitik die Treibhausgasneutralität bis 2050 verfolgt.

Klare Verantwortlichkeit und Transparenz: Durch die Festlegung der jährlichen Sektorziele wird die Zielerreichung verlässlich und planbar. Umgekehrt wird bei Zielverfehlung unmittelbar deutlich, wo nachgesteuert werden muss. Die zuständigen Fachressorts bekommen dabei ausdrücklich die Verantwortung für Emissionsminderungen bestimmter Sektoren zugewiesen. Um Flexibilität bei den Sektorzielen zu ermöglichen, sollen Vereinbarungen über die Umverteilung von Emissionsbudgets zwischen Ressorts weiter möglich sein. Das heißt: Eine Übererfüllung in einem Bereich ermöglicht ein Unterschreiten des Ziels in einem anderen Bereich.

Kontrolle und Nachsteuern: Die abgeschätzte Emissionsentwicklung wird jährlich vom Umweltbundesamt veröffentlicht und von einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft. Werden die Ziele eines Sektors nicht erreicht, muss umge­hend nachgesteuert werden mit einem Sofortprogramm.

Allein mit dem Beschluss im Bundeskabinett über das Klimaschutzprogramm 2030 und dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes ist die Arbeit aber nicht zu Ende, im Gegenteil: Zum einen werden Klimaschutzprogramm 2030 und das Klimaschutzgesetz in den kommenden Wochen im Deutschen Bundestag beraten und schnellstmöglich verabschiedet werden, zum anderen wird es jetzt darum gehen, die weiteren Maßnahmen des Programms — zum Beispiel das Kohleausstieggesetz, die CO2-Bepreisung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die Senkung der Mehrwertsteuer für die Bahn und die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe — zügig erst im Kabinett, dann im Deutschen Bundestag sowie Bundesrat zu beschließen. Damit haben wir dann den Einstieg in den Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft geschafft, sodass wir das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 und alle notwendigen Schritte auf dem Weg dorthin erreichen können.