Das Klima schützen – Die Schöpfung bewahren
Die Bewahrung der Schöpfung, die Erhaltung der Lebensgrundlagen für künftige Generationen, ist ein vorrangiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Unionsfraktion verfolgt daher eine ambitionierte Klimaschutzpolitik. Die Klimaziele, zu denen sich Deutschland im Rahmen internationaler Vereinbarungen verpflichtet hat, gelten für sie ohne Abstriche. Dabei setzt die Unionsfraktion auf Anreize statt Verbote. Wirtschaftlichkeit und Offenheit für neue Technologien sind genauso wichtig wie soziale Fairness. Bei allen notwendigen Anpassungen legt sie Wert darauf, die Bürger mitzunehmen.
Das ist der aktuelle Stand:
Deutschland steigt schrittweise aus der Kohleverstromung aus. Das letzte Kohlekraftwerk soll 2038 vom Netz gehen. Der Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländern wird mit Milliardenhilfen abgefedert. Deutschland ist im Übrigen das einzige Industrieland weltweit, das gleichzeitig aus der Kernkraft und der Kohleverstromung aussteigt. Das letzte Kernkraftwerk geht 2022 vom Netz.
Der Treibhausgasausstoß in Deutschland sinkt. Von 1990 bis 2020 wird ein Rückgang von rund 40 Prozent erwartet – und das trotz Wirtschaftswachstums, steigender Bevölkerungszahlen und des Ausstiegs aus der Kernkraft.
Der Primärenergieverbrauch ist 2019 auf den niedrigsten Stand seit Anfang der 1970er Jahre gefallen.
Seit 2005 wurden in großem Maßstab Windräder und Solaranlagen gebaut. Der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch lag 2019 bei über 17 Prozent, im Stromsektor sogar bei rund 42 Prozent.
Deutschland ist im Bereich der Kreislaufwirtschaft führend. So wird Energie gespart, was wiederum die CO2-Emissionen mindert.
Deutschland ist wichtiges Geberland für die internationale Klimafinanzierung. Ab 2020 gibt die Bundesregierung jährlich 4 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) leistet davon 80 Prozent. Insgesamt werden mit dem Engagement des BMZ in den nächsten 20 Jahren rund 234 Tonnen Treibhausgase vermieden – das sind über ein Viertel der jährlichen Emissionen Deutschlands.
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2018 enthält zahlreiche Maßnahmen zur Klimafinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern, etwa zur Wiederaufforstung des Regenwaldes in Südamerika oder zum Erhalt der Artenvielfalt.
Das ist bisher passiert:
1997 brachte Angela Merkel als Bundesumweltministerin die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls mit auf den Weg – die erste globale Vereinbarung, die rechtsverbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer zur Reduzierung von Treibhausgasen enthielt.
Auch das Klimaübereinkommen von Paris 2015 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel maßgeblich vorangetrieben. Es sieht eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius vor.
Deutschland war eines der ersten Länder, das 2016 mit dem Klimaschutzplan 2050 eine langfristige Strategie für eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts beschlossen hat. Klimaneutralität bedeutet, dass die wenigen Treibhausgase, die dann noch ausgestoßen werden, durch technische Maßnahmen sowie Aufforstungen kompensiert werden müssen. Bis 2030 sollen die Treibhausgase um 55 Prozent sinken.
Für den Kauf von Autos mit elektrischen Antrieben und Hybrid-Fahrzeugen gibt es Kaufanreize.
Das sind die nächsten Schritte:
Zum 1. Januar 2020 ist ein Großteil des Klimapakets zur Erreichung des Klimaziels 2030 in Kraft getreten. Es trägt in weiten Teilen die Handschrift der Unionsfraktion. Die Fördermaßnahmen und Entlastungen für die Bürger umfassen ein Volumen von knapp 55 Milliarden Euro bis 2023. Zu ihrer Finanzierung sind keine neuen Schulden vorgesehen. Die Maßnahmen im Einzelnen:
Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis liegt bei 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt bis 2025 in Jahresschritten auf 55 Euro. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat festgelegt. Dem nationalen Emissionshandel können später weitere europäische Partner beitreten oder er kann mit dem europäischen verknüpft werden.
Die Stromkosten sinken, da die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien abgeschmolzen wird. Finanziert wird die Senkung mit den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sowie Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt.
Die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Von Anfang 2024 bis Ende 2026 wird sie für die Fernpendler um weitere drei Cent auf 38 Cent angehoben.
Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert.
Wohngeldbezieher werden bei steigenden Heizkosten mit einer Erhöhung der Zuwendung um 10 Prozent unterstützt.
Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches.
Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert.
Bei Flugtickets sollen Dumpingpreise unterbunden werden.
Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß.
Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro – befristet bis zum 31. Dezember 2021 – auf 6.000 Euro angehoben.
Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu.
Die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele 2030 will die Bundesregierung durch das Bundes-Klimaschutzgesetz jährlich genau ermitteln. Werden die Ziele verfehlt, wird nachgesteuert.