Solide Finanzen aus Verantwortung für die Zukunft
Die Bundesregierung hat im Juni den Entwurf des Bundeshaushalts für 2020 vorgelegt, der im Herbst im Bundestag beraten und beschlossen wird. Wie stets seit 2014 sind auch für das kommende Jahr keine neuen Schulden geplant. Mit ihrer soliden Haushaltspolitik leistet die unionsgeführte Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die gesamtstaatliche Schuldenquote Deutschlands spätestens im nächsten Jahr erstmals seit 2002 unter den Maastricht-Grenzwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fallen wird.
Das ist der aktuelle Stand:
Es ist ein großer Erfolg der Haushaltspolitik von CDU/CSU und des langjährigen Finanzministers Dr. Wolfgang Schäuble, dass der Bund seit 2014 keine neuen Schulden mehr macht. Eine solide Finanzpolitik verlangt eine klare Schwerpunktsetzung. Maßgeblich auf Initiative der Union liegen diese Schwerpunkte in den Bereichen Verteidigung, Bildung und Forschung, Verkehr, innere und äußere Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit.
Die Investitionen im Bundeshaushalt haben inzwischen einen Umfang von rund 40 Milliarden Euro erreicht – ein Rekordwert. Darüber hinaus unterstützt der Bund massiv die Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und entlastet sie finanziell. So beteiligt sich der Bund beispielsweise mit mehreren Milliarden Euro am Ausbau der Kinderbetreuung und an der baulichen Sanierung der Schulen, stellt Mittel zur Digitalisierung der Schulen („Digitalpakt“) sowie für den sozialen Wohnungsbau bereit und leistet seinen finanziellen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge und Asylsuchenden.
Gleichzeitig ist es gelungen, die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten. Seit 2015 wird die kalte Progression im Tarif der Einkommensteuer Jahr für Jahr abgebaut. Das Kindergeld ist zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat angehoben worden. Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Zahler vollständig abgebaut, für weitere 6,5 Prozent gesenkt. Die Union wird sich weiterhin für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags einsetzen.
In Deutschland herrscht Rekordbeschäftigung, es gibt eine starke Binnennachfrage. Allerdings hat sich die Wirtschaftsentwicklung in den vergangenen Monaten etwas eingetrübt, was auch Auswirkungen auf die Steuereinnahmen haben dürfte. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen wird Ende Oktober 2019 eine aktuelle Prognose vorlegen.
Umso wichtiger ist es, unser Ziel aus dem Koalitionsvertrag „mit den vorhandenen Mitteln mehr für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen“ ernst nehmen. Hierzu gehören sowohl eine umfassende Aufgabenkritik als auch die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf Effektivität und Effizienz.
Das ist bisher passiert:
Die Union hat durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag erneut das Ziel „eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden“ festgehalten wurde. Wie im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen, soll der gesamtstaatliche Schuldenstand auf unter 60 Prozent des BIP gesenkt werden. Die finanziellen Spielräume des Bundes sollen laut Koalitionsvertrag „verantwortlich und sozial ausgewogen für politische Gestaltung genutzt“ werden. Sechs Bereiche wurden dafür als prioritär festgelegt: „Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung“, gefolgt von „Familien, Kinder und Soziales“, „Bauen und Wohnen“ und „Gleichwertige Lebensverhältnisse, Landwirtschaft, Verkehr und Kommunen“. Als weitere Schwerpunkte wurden „Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung“ sowie die „Entlastung der Bürger“ beim Solidaritätszuschlag festgelegt.
Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 den Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 beschlossen. Danach sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 359,9 Milliarden Euro geplant – ein Prozent mehr als 2019. Geplant sind Rekordinvestitionen in die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit des Landes. Etwa die Hälfte des Bundeshaushalts steht für soziale oder familienpolitische Ausgaben zur Verfügung wie die Zuschüsse zur Gesetzlichen Rentenversicherung und zum Gesundheitsfonds, die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II sowie das Kinder- und Elterngeld.
Für den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind im kommenden Jahr rund 18,2 Milliarden Euro eingeplant. Seit die Union die Leitung dieses Ministeriums im Jahr 2005 übernommen hat, haben sich dessen Etat und damit die Investitionen in die Zukunft unseres Landes mehr als verdoppelt.
Bei rund 15,3 Milliarden Euro liegt der Etat des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Für die Stärkung der inneren Sicherheit sind davon rund 6 Milliarden Euro vorgesehen. Schwerpunkte sind dabei die Ausgaben für die Bundespolizei (rund 3,9 Milliarden Euro) und das Bundeskriminalamt (rund 800 Millionen Euro).
Investitionen prägen auch den Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bei geplanten Gesamtausgaben von mehr als 29,8 Milliarden Euro liegt der Anteil von Investitionen bei annähernd 60 Prozent. Für die Bereiche Verkehr und Digitales werden im Jahr 2020 laut Haushaltsentwurf insgesamt rund 16,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Die für Verteidigung eingeplanten Ausgaben liegen bei 44,9 Milliarden Euro und damit rund 1,7 Milliarden höher als in diesem Jahr. Neben diversen Großvorhaben wird ein Schwerpunkt der Ausgaben bei der Modernisierung der persönlichen Ausrüstung sowie dem Ausbau der Digitalisierung liegen.
Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erreicht mit rund 10,37 Milliarden Euro ein Rekordniveau.
Das sind die nächsten Schritte:
Der Bundestag berät vom 9. bis 13. September 2019 in erster Lesung über den Bundeshaushalt 2020. Das Klimakabinett will am 20. September 2019 seine Beschlüsse fassen. Für die entsprechenden Ausgaben wird die Bundesregierung einen Ergänzungshaushaltsentwurf vorlegen. Das gilt auch für die finanziellen Folgen des Urteils, mit dem der Europäische Gerichtshof die Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) verhindert hat.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags beginnt am 25. September mit der Beratung der Einzelpläne. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich dabei dafür einsetzen, die Struktur des Haushalts hin zu mehr wachstumsfreundlichen und zukunftsorientierten Ausgaben zu verändern und den Schwerpunkt innere und äußere Sicherheit weiter zu stärken.
Ende Oktober 2019 wird die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung, in der die Mitglieder des Haushaltsausschusses abschließend über den Bundeshaushalt 2020 beraten und oft noch wichtige Entscheidungen treffen, ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Der Bundestag wird vom 25. bis zum 29. November 2019 abschließend über den Bundeshaushalt 2020 beraten und ihn dann beschließen.