BAföG-Reform: Mehr Studierende erhalten höhere Leistungen
Ein wichtiges Ziel unserer Bildungspolitik ist es, jungen Menschen unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen eine qualifizierte schulische oder akademische Ausbildung zu ermöglichen. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode die Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durchgesetzt.
Das ist der aktuelle Stand:
Anfang August 2019 trat die BAföG-Reform in Kraft. In der laufenden Legislaturperiode investiert der Bund allein für die Verbesserungen 1,3 Milliarden Euro. Davon sollen mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren.
Die wesentlichen Änderungen:
Förderungshöchstsatz steigt (zuvor bei 735 Euro, seit August 853 Euro, zum Wintersemester 20/21 auf 861 Euro); ebenfalls angestiegen sind die darin enthaltenen Zuschläge für Wohnen (überproportional um 30 Prozent von zuvor 250 Euro auf jetzt 325 Euro) und die Kranken- und Pflegeversicherung (von zuvor 86 auf jetzt 109 Euro).
Einkommensfreibeträge steigen (seit August um 7 Prozent, weitere 3 Prozent in 2020 und nochmals 6 Prozent in 2021) und auch die Freibeträge für anzurechnendes Vermögen werden angehoben (von 2020 an von derzeit 7.500 auf künftig 8.200 Euro).
Besonderen Wert haben wir auf die Steigerung der Familienfreundlichkeit gelegt. So wird der Kinderbetreuungszuschlag von zuvor 130 auf jetzt 140 und von August 2020 an auf 150 Euro monatlich angehoben. Die Altersgrenze der berücksichtigten Kinder ist nun auf 14 Jahre (zuvor 10 Jahre) heraufgesetzt. Auch die Pflege von Angehörigen wird bei der Förderungshöchstdauer in besonderem Maß berücksichtigt.
Für die Rückzahlung von seit September 2019 erhaltenem Geld gilt eine neue Darlehensdeckelung: Maximal 10.000 Euro müssen künftig zurückbezahlt werden. Die Regelrate beträgt hierbei nun 130 Euro (zuvor 105 Euro). Nach spätestens 77 Monaten regelmäßiger Tilgung ist die Schuld somit beglichen, auch wenn sie eigentlich höher war.
Das ist bisher passiert:
Seit 1971 unterstützt das BAföG als Sozialleistung junge Menschen bei ihrer Ausbildung. Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 727.000 Menschen gefördert.
Seit dem Jahr 2015 hat der Bund die BAföG-Förderung vollständig übernommen (zuvor trug der Bund 65 Prozent der Kosten) und entlastet damit die Landeshaushalte um jährlich mehr als eine Milliarde Euro. Die Länder informieren den Bund, welche Maßnahmen sie aus den freigewordenen Mitteln im schulischen Bereich und Hochschulbereich finanziert haben.
Die Verbesserung der Studienbedingungen ist für die CDU/CSU-Fraktion klares Ziel, weshalb sie auch weitere Möglichkeiten für individuelle Bildungsfinanzierung vorantreibt und unterstützt:
Seit 2008 hilft das Aufstiegsstipendium Fachkräften mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung, auch ohne Abitur zu studieren (monatlich 815 Euro für Vollzeitstudierende, für Teilzeitstudierende jährlich bis zu 2.400 Euro).
Als Ergänzung zum BAföG werden seit dem Jahr 2011 begabte, leistungsfähige oder sich durch herausragendes Engagement auszeichnende Studierende durch das Deutschlandstipendium (300 Euro pro Monat) gefördert.
Auch individuelle Studienkredite und Stipendien der Begabtenförderwerke helfen bei der Studienfinanzierung.
Das sind die nächsten Schritte:
Ziele der BAföG-Novelle sind vor allem, die Mittelschicht zu entlasten und mehr Menschen höhere Leistungen zukommen zu lassen. Die Maßnahmen hierzu werden in drei Etappen umgesetzt. Erste Maßnahmen wurden zum 1. August 2019 wirksam. Die beiden weiteren Erhöhungen stehen für August 2020 und August 2021 an (siehe auch „wesentliche Änderungen“).
Für einen Aufenthalt in der Europäischen Union und in der Schweiz können Studierende ebenfalls gefördert werden. Auch für den Fall eines ungeordneten Brexits ist vorgesorgt: In Großbritannien Studierende erhalten bis zum Abschluss des Ausbildungsabschnitts einer bereits begonnenen Ausbildung weiter Auslands-BAföG.
Der Bundestag hat beschlossen, die Studierenden auch bei der Thematik Wohnen zu unterstützen. Im neuen sozialen Wohnungsbauprogramm soll mehr Wohnraum für Studierende geschaffen werden, um eine Entlastung bei der Wohnungssituation zu erreichen.
Im Rahmen des künftigen Verfahrens „Antragstellung BAföG Digital“ oder kurz „BAföG Digital“ werden Vereinfachungen für die Antragstellung geschaffen. Hauptvorteil des neuen Verfahrens ist ein für die Antragstellenden unabhängig von Ausbildungsform, Wohnsitz oder Studienort bundesweit einheitlicher Online-Antrag. Zunächst soll „BAföG Digital“ im Rahmen einer Pilotphase in den Ländern Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt getestet werden. Der Start des Piloten ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Nach erfolgreichem Test sollen sich die übrigen Länder anschließen.