Markus Koob MdB

EU-Urheberrechtsreform

17 Jahre nach der letzten EU-Urheberrechtsreform war eine Anpassung an das digitale Zeitalter geboten. Tagtäglich werden auf Online-Plattformen Urheberrechtsverletzungen begangen, ohne, dass die Rechteinhaber davon in irgendeiner Form profitieren. Aus diesem Grund begrüße ich den Transfer des Urheberrechts in die digitale Welt. Was offline rechtswidrig ist, muss online ebenso geahndet werden. „Geistiger Eigentümer“ darf online nicht zu einer hohlen Phrase verkommen.

Nun erkennen meine Fraktion und ich aber die Gefahr eines Overblockings an. Aus diesem Grund hat eine CDU/CSU-Digital-Arbeitsgruppe einen Kompromiss für die nationale Umsetzung der Richtlinie – sollte sie denn verabschiedet werden – ausgearbeitet, der sowohl Meinungsfreiheit gewährt und Nutzer besserstellt, als auch Urheber fair und effektiv vergütet, Plattformen einbindet und verpflichtet – ganz ohne Upload-Filter.

Quelle: CDU Deutschlands/Tobias Koch/tokography.deQuelle: CDU Deutschlands/Tobias Koch/tokography.de

Eine Neuregelung muss einen fairen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Urheber einerseits, der Plattformbetreiber andererseits und schließlich derjenigen, die Inhalte auf Plattformen hochladen und denen, die diese Inhalte abrufen wollen. In diesem Interessenviereck muss eine Lösung gefunden werden.

Die nun von den Digitalpolitikern der CDU erarbeitete Lösung würde folgende Aspekte bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gewährleisten:

1.    Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfilter geben.

2.    Inhalte sollen in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden. Stattdessen soll für diese Inhalte fair gezahlt werden.

3.    Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen.

4.    Nutzerinnen und Nutzer werden bei der Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit.

5.    Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.

Um diese Aspekte gewährleisten und Uploadfilter insgesamt verhindern zu können, sieht der CDU-Kompromiss folgende Kernelemente vor:

·         Für die nationale Umsetzung der Urheberrichtlinie soll folgendes Modell umgesetzt werden, das Uploadfilter verhindert. Grundsatz ist dabei: Bezahlen statt Blocken. Es wird keine Uploadfilter geben.

·         Das bedeutet: alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. Das ist der Normalfall.

·         Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.

·         Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werk eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.

·         Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richtlinie von einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Uploads befreit. Es gibt somit einen fairen Interessenausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.

·         Rechtlich stellt das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar.

In meinen Augen ist dieser Kompromiss, der nun von Netzpolitikern der CDU entwickelt wurde, eine gute Grundlage für mich und meine Fraktion, die sicherstellen kann, dass auch in der digitalen Welt Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf haben, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird, und dass Plattformen, die bislang mit Werken Kreativer viel Geld verdient haben, aber nicht an sie angemessen gezahlt haben, in die Pflicht genommen werden – ohne die Gefahr eines Overblocking.

Die CDU/CSU-Fraktion, die im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene nicht involviert war, nimmt die Sorgen und Kritik an der Richtlinie, die von Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission in zwei Jahren intensiver Beratungen geschaffen wurde, sehr ernst. Wie bei jeder Richtlinie der EU muss aber auch das neue Urheberrecht in nationales Recht überführt werden. Deshalb wollen und werden wir bei der nationalen Umsetzung des Kompromisses sicherstellen, dass es nicht zum Einsatz von Upload-Filtern kommt. Ich werde mein Möglichstes dafür tun.