Die Regierungsbildung hat nach der letzten Bundestagswahl ein halbes Jahr gedauert. Nun ist die Bundesregierung seit gut sieben Monaten im Amt. In dieser Zeit hat die schwarz-rote Koalition schon manches Vorhaben auf den Weg gebracht, was den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen bringt und unserem Land nutzt. Vieles davon wird jetzt im Herbst sichtbar. Unsere wichtigsten Vorhaben der letzten Monate und der nächsten Wochen sind:
1. Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum:
        - Das Baukindergeld kann seit September bei der KfW      beantragt werden. Pro Kind und Jahr erhalten Eltern zehn Jahre      lang 1.200 Euro, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro      nicht übersteigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weitere Kind).      Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohnraum im Zeitraum 1.      Januar 2018 – 31. Dezember 2020.
- Demnächst im Plenum: Wir wollen den Anstieg der Mieten      bremsen. So soll der Vermieter im Geltungsbereich der      Mietpreis-bremse dem Mieter über die Vormiete Auskunft erteilen, wenn er      sich auf eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung beruft und er mehr      als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangen will. In      angespannten Wohnungsmärkten wird zudem die Moderni-sierungsumlage in Form      einer Mieterhöhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt. (Die erste      Lesung im Bundestag war am 19. Oktober 2018.)
- Demnächst im Plenum: Wir erhöhen steuerliche Anreize für      den Neubau von Mietwohnungen, indem wir eine Sonderabschreibung für im      Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte      Bauvorhaben einführen. (Sonder-AfA, die erste Lesung im Bundestag war am      19. Oktober 2018.)
2. Wir sorgen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:
        - Wir stärken mit dem Haushalt 2018 den starken Staat, indem      wir mehr Stellen bei den Sicherheitskräften schaffen: 3.600      zusätz-liche Stellen insgesamt für Bundespolizei und Bundeskriminalamt,      1.400 Stellen für den Zoll. Dazu kommen 1.650 Stellen und fast 4.500      Entfristungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. (Gesetz in      Kraft)
- Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechtsdurchsetzung für      Verbraucher verbessert. Bestimmte Verbände können ab dem 1. November 2018 im Namen      von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen oder einen      Vergleich abschließen. (Musterfeststellungsklage, Gesetz in Kraft)
3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:
        - Wir haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die      Pflegeberufe verabschiedet, um die Ausbildung ab dem Jahr 2020 zu      reformieren. Die bisher getrennten Ausbildungen für Kranken-,      Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer Pflegeausbildung      zusammengeführt. Das Schulgeld, das Azubis in einigen Ländern heute noch      zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird künftig eine Ausbildungsvergütung      bezahlt. (Verordnung erlassen)
- Demnächst im Plenum: Wir sorgen für etwa 13.000 neue      Pflegepersonalstellen und erleichtern die Ausbildungsfinanzierung      von Gesundheitsfachberufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am      Krankenhausbett wird von den Krankenkassen voll refinanziert, sodass die      Personalausstattung verbessert wird. (Pflegepersonal-StärkungsG, geplante      Verabschiedung im Bundestag am 9. November 2018)
4. Wir stärken die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt:
        - Demnächst im Plenum: Wir haben ein Rentenpaket geschnürt.      Darin erhöhen wir die Mütterrente um einen halben      Rentenpunkt für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren      worden sind. Zudem schaffen wir Verbesserungen für      krankheitsbedingte Frührentner und führen eine doppelte      Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz ein. Geringverdiener      werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet.      Inkrafttreten ist geplant für den 1. Januar 2019. (Geplante Verabschiedung      im Bundestag am 8. November 2018)
- Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich unbegrenzte      Teilzeitarbeit führen wir einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch      auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) neu ein      für Unternehmen ab 46 Mitarbeiter. Für Unternehmen mit 46 bis 200      Mitarbeitern ist die Zahl der Mitarbeiter, denen sie Brückenteilzeit      gewähren müssen, begrenzt. Der neue Anspruch ist – ebenso wie im Fall der      zeitlich unbegrenzten Teilzeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe      wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden. (Im Bundestag beschlossen,      Bundesrat folgt)
5. Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft:
        - Demnächst im Plenum: Wir senken zum 1. Januar 2019 den      Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte ab. Allerdings      ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im      gleichen Umfang steigen werden, da die Verbesserungen im Pflegebereich      Geld kosten. Des Weiteren können Beschäftigte, die vom Strukturwandel      durch die Digitalisierung betroffen sind, bei der Weiterbildung besser      gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für      Arbeit wird gestärkt. Für Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit      kurzer Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld      erleichtert. (Geplante Verabschiedung im Bundestag Ende November 2018)
- Wir sorgen für Wettbewerbsgleichheit im Internethandel, indem für      Umsatzsteuerausfälle Plattformbetreiber haften sollen. (Geplante      Verabschiedung im Bundestag am 8. November 2018)
6. Wir sorgen für Familien und Kinder:
        - Demnächst im Plenum: Wir setzen unsere Politik des      Kita-Ausbaus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den letzten 10      Jahren hat der Bund rund 11 Milliarden Euro in Kitas und deren Betrieb      investiert. Bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Milliarden Euro dafür in die      Hand. Unsere Botschaft lautet: Wir investieren in die Qualität der Kitas.      Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen außerdem      die Elternbeiträge entfallen. Zudem sorgen wir mit dem Baukindergeld und      der Erhöhung des Kindergeldes für Familien und Kinder. (Die erste Lesung      im Bundestag war am 18. Oktober 2018.)
7. Wir entlasten die Bürger und sorgen für solide Finanzen:
        - Mit dem im Sommer 2018 verabschiedeten Bundeshaushalt      setzen wir die Politik der schwarzen Null fort und investieren gleichzeitig      in die Zukunft. Wir haben die Investitionen im Jahr 2018 gegenüber 2017 um      5,8 Milliarden auf insgesamt 39,8 Milliarden Euro erhöht. (Gesetz in      Kraft)
- Wir schaffen Beitragsentlastung für die gesetzlich krankenversicherten      Arbeitnehmer und Rentner. Wir kehren zur paritätischen      Beitragsfinanzierung (der Beitrag wird zu gleichen Anteilen vom      Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen) zurück und führen die paritätische      Finanzierung des Zusatzbeitrags ab dem 1. Januar 2019 ein. Die      Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Kleinselbständige wird      halbiert auf 171 Euro. Insgesamt bringt das Gesetz eine Entlastung in Höhe      von 8 Milliarden Euro pro Jahr. Ehemalige Soldaten auf Zeit      erhalten zudem Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung. (Im Bundestag      beschlossen, Bundesrat folgt)
- Demnächst im Plenum: Wir erhöhen das Kindergeld um 10 Euro ab      1. Juli 2019 sowie den Kinderfreibetrag um 192 Euro ab 1. Januar 2019. Wir      heben den steuerlichen Grundfreibetrag an und bauen die kalte Progression      ab. Dieses Paket entlastet die Steuerzahler und dabei insbesondere      Familien bis 2022 um insgesamt mindestens 35 Milliarden Euro.      (Familienentlastungsgesetz, geplante Verabschiedung im Bundestag am 8.      November 2018)
8. Wir modernisieren unsere Infrastruktur:
        - Der Gesellschaftervertrag zur Gründung der Autobahngesellschaft ist      unterzeichnet. Damit ist der erste Schritt getan zur Übernahme von Planung,      Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13 000 Kilometer      langen Autobahnen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes      Autobahnnetz effizienter ausbauen und erhalten.
- Demnächst im Plenum: Wir haben den Fonds „Digitale      Infra-struktur“ eingerichtet, der zu 70 Prozent in den GigabitNetzausbau      fließt und zu 30 Prozent als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen      in die digitale Infrastruktur von Schulen. (Haushalts-gesetz 2018 und      Digitalfondsgesetz, die erste Lesung im Bundestag war am 11. Oktober      2018.)
- Demnächst im Plenum: Bei der Verkehrsinfrastruktur erleichtern      wir die Planung, um die Rekordmittel schneller investieren zu können.      Alle Planungsunterlagen sind künftig im Internet zu veröffentlichen, das      erleichtert die Bürgerbeteiligung. Bei der Schiene wird die bereits      bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht      einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.      (Planungsbeschleunigungs-gesetz, geplante Verabschiedung im Bundestag am      8. November 2018)
9. Wir steuern und begrenzen Zuwanderung:
        - Wir haben den Anspruch auf Familiennachzug für      vorübergehend anerkannte Asylbewerber (subsidiär Schutzberechtigte)      abgeschafft und lassen aus humanitären Gründen nur ein kleines Kontingent      von bis 1.000 nachziehenden Familienangehörigen pro Monat zu. (Gesetz in      Kraft)
- Demnächst im Plenum: Wir verpflichten anerkannte      Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.      Das bisherige Fehlen einer solchen Pflicht hat sich insbesondere bei im      schriftlichen Verfahren erteilten Anerkennungen als problematisch      erwiesen. (Änderung Asylgesetz, geplante Verabschiedung im Bundestag am 8.      November 2018)