Die Regierungsbildung hat nach der letzten Bundestagswahl ein halbes Jahr gedauert. Nun ist die Bundesregierung seit gut sieben Monaten im Amt. In dieser Zeit hat die schwarz-rote Koalition schon manches Vorhaben auf den Weg gebracht, was den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen bringt und unserem Land nutzt. Vieles davon wird jetzt im Herbst sichtbar. Unsere wichtigsten Vorhaben der letzten Monate und der nächsten Wochen sind:
1. Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum:
- Das Baukindergeld kann seit September bei der KfW beantragt werden. Pro Kind und Jahr erhalten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weitere Kind). Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohnraum im Zeitraum 1. Januar 2018 – 31. Dezember 2020.
- Demnächst im Plenum: Wir wollen den Anstieg der Mieten bremsen. So soll der Vermieter im Geltungsbereich der Mietpreis-bremse dem Mieter über die Vormiete Auskunft erteilen, wenn er sich auf eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung beruft und er mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangen will. In angespannten Wohnungsmärkten wird zudem die Moderni-sierungsumlage in Form einer Mieterhöhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt. (Die erste Lesung im Bundestag war am 19. Oktober 2018.)
- Demnächst im Plenum: Wir erhöhen steuerliche Anreize für den Neubau von Mietwohnungen, indem wir eine Sonderabschreibung für im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben einführen. (Sonder-AfA, die erste Lesung im Bundestag war am 19. Oktober 2018.)
2. Wir sorgen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:
- Wir stärken mit dem Haushalt 2018 den starken Staat, indem wir mehr Stellen bei den Sicherheitskräften schaffen: 3.600 zusätz-liche Stellen insgesamt für Bundespolizei und Bundeskriminalamt, 1.400 Stellen für den Zoll. Dazu kommen 1.650 Stellen und fast 4.500 Entfristungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. (Gesetz in Kraft)
- Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher verbessert. Bestimmte Verbände können ab dem 1. November 2018 im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen oder einen Vergleich abschließen. (Musterfeststellungsklage, Gesetz in Kraft)
3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:
- Wir haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet, um die Ausbildung ab dem Jahr 2020 zu reformieren. Die bisher getrennten Ausbildungen für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Schulgeld, das Azubis in einigen Ländern heute noch zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird künftig eine Ausbildungsvergütung bezahlt. (Verordnung erlassen)
- Demnächst im Plenum: Wir sorgen für etwa 13.000 neue Pflegepersonalstellen und erleichtern die Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am Krankenhausbett wird von den Krankenkassen voll refinanziert, sodass die Personalausstattung verbessert wird. (Pflegepersonal-StärkungsG, geplante Verabschiedung im Bundestag am 9. November 2018)
4. Wir stärken die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt:
- Demnächst im Plenum: Wir haben ein Rentenpaket geschnürt. Darin erhöhen wir die Mütterrente um einen halben Rentenpunkt für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind. Zudem schaffen wir Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner und führen eine doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz ein. Geringverdiener werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet. Inkrafttreten ist geplant für den 1. Januar 2019. (Geplante Verabschiedung im Bundestag am 8. November 2018)
- Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit führen wir einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) neu ein für Unternehmen ab 46 Mitarbeiter. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern ist die Zahl der Mitarbeiter, denen sie Brückenteilzeit gewähren müssen, begrenzt. Der neue Anspruch ist – ebenso wie im Fall der zeitlich unbegrenzten Teilzeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden. (Im Bundestag beschlossen, Bundesrat folgt)
5. Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft:
- Demnächst im Plenum: Wir senken zum 1. Januar 2019 den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte ab. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Umfang steigen werden, da die Verbesserungen im Pflegebereich Geld kosten. Des Weiteren können Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit wird gestärkt. Für Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. (Geplante Verabschiedung im Bundestag Ende November 2018)
- Wir sorgen für Wettbewerbsgleichheit im Internethandel, indem für Umsatzsteuerausfälle Plattformbetreiber haften sollen. (Geplante Verabschiedung im Bundestag am 8. November 2018)
6. Wir sorgen für Familien und Kinder:
- Demnächst im Plenum: Wir setzen unsere Politik des Kita-Ausbaus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den letzten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Milliarden Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Milliarden Euro dafür in die Hand. Unsere Botschaft lautet: Wir investieren in die Qualität der Kitas. Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen außerdem die Elternbeiträge entfallen. Zudem sorgen wir mit dem Baukindergeld und der Erhöhung des Kindergeldes für Familien und Kinder. (Die erste Lesung im Bundestag war am 18. Oktober 2018.)
7. Wir entlasten die Bürger und sorgen für solide Finanzen:
- Mit dem im Sommer 2018 verabschiedeten Bundeshaushalt setzen wir die Politik der schwarzen Null fort und investieren gleichzeitig in die Zukunft. Wir haben die Investitionen im Jahr 2018 gegenüber 2017 um 5,8 Milliarden auf insgesamt 39,8 Milliarden Euro erhöht. (Gesetz in Kraft)
- Wir schaffen Beitragsentlastung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner. Wir kehren zur paritätischen Beitragsfinanzierung (der Beitrag wird zu gleichen Anteilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen) zurück und führen die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags ab dem 1. Januar 2019 ein. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Kleinselbständige wird halbiert auf 171 Euro. Insgesamt bringt das Gesetz eine Entlastung in Höhe von 8 Milliarden Euro pro Jahr. Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten zudem Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung. (Im Bundestag beschlossen, Bundesrat folgt)
- Demnächst im Plenum: Wir erhöhen das Kindergeld um 10 Euro ab 1. Juli 2019 sowie den Kinderfreibetrag um 192 Euro ab 1. Januar 2019. Wir heben den steuerlichen Grundfreibetrag an und bauen die kalte Progression ab. Dieses Paket entlastet die Steuerzahler und dabei insbesondere Familien bis 2022 um insgesamt mindestens 35 Milliarden Euro. (Familienentlastungsgesetz, geplante Verabschiedung im Bundestag am 8. November 2018)
8. Wir modernisieren unsere Infrastruktur:
- Der Gesellschaftervertrag zur Gründung der Autobahngesellschaft ist unterzeichnet. Damit ist der erste Schritt getan zur Übernahme von Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13 000 Kilometer langen Autobahnen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes Autobahnnetz effizienter ausbauen und erhalten.
- Demnächst im Plenum: Wir haben den Fonds „Digitale Infra-struktur“ eingerichtet, der zu 70 Prozent in den GigabitNetzausbau fließt und zu 30 Prozent als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen. (Haushalts-gesetz 2018 und Digitalfondsgesetz, die erste Lesung im Bundestag war am 11. Oktober 2018.)
- Demnächst im Plenum: Bei der Verkehrsinfrastruktur erleichtern wir die Planung, um die Rekordmittel schneller investieren zu können. Alle Planungsunterlagen sind künftig im Internet zu veröffentlichen, das erleichtert die Bürgerbeteiligung. Bei der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. (Planungsbeschleunigungs-gesetz, geplante Verabschiedung im Bundestag am 8. November 2018)
9. Wir steuern und begrenzen Zuwanderung:
- Wir haben den Anspruch auf Familiennachzug für vorübergehend anerkannte Asylbewerber (subsidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus humanitären Gründen nur ein kleines Kontingent von bis 1.000 nachziehenden Familienangehörigen pro Monat zu. (Gesetz in Kraft)
- Demnächst im Plenum: Wir verpflichten anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. Das bisherige Fehlen einer solchen Pflicht hat sich insbesondere bei im schriftlichen Verfahren erteilten Anerkennungen als problematisch erwiesen. (Änderung Asylgesetz, geplante Verabschiedung im Bundestag am 8. November 2018)