Persönliche Stellungnahme zur Abstimmung zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie aus den Medien erfahren haben, wird in dieser Woche kurzfristig eine Abstimmung zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts durchgeführt. In der CDU-/CSU-Fraktion haben wir uns darauf verständigt, dass es sich bei dieser Abstimmung um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung jedes einzelnen Abgeordneten handelt, sodass es keine einheitliche Fraktionsposition in dieser Frage gibt. Dies führt naturgemäß zu einem großen Andrang an Rückfragen aus dem Wahlkreis über mein geplantes Abstimmungsverhalten.
Daher informiere ich Sie gern mit meiner persönlichen Stellungnahme, wie mein Votum am Freitag ausfallen wird.
Herzlichst,
Ihr Markus Koob
In den vergangenen Jahren wurden zunehmend eingetragene Lebenspartnerschaften von Personen gleichen Geschlechts mit der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt. So wurden u.a. Auskunftsrechte, steuerliche und beamtenrechtliche Regelungen sowie Hinterbliebenenansprüche angepasst. Diese Angleichungen begrüße ich ausdrücklich. Viele dieser Angleichungen gingen auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zurück, das eine entsprechende Angleichung für rechtlich geboten erachtet hat. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung regelmäßig darauf verwiesen, dass die in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützte Ehe die Verbindung von Mann und Frau bedeutet. Die Ehe von Mann und Frau unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft in dem Punkt, dass aus der Verbindung von Mann und Frau Kinder entstehen können, was für mich einen wesentlichen Aspekt des besonderen Schutzgebotes darstellt. Die Ehe von Mann und Frau und die eingetragene Lebenspartnerschaft haben gemein, dass in beiden Beziehungen verbindliche Verantwortung für einander übernommen wird. Ich habe in meinem persönlichen Umfeld mehrere beeindruckende Beispiele dafür, wie in eingetragenen Lebenspartnerschaften Werte wie Liebe, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen gelebt werden – unter auch heute oftmals immer noch schwierigeren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als dies bei heterosexuellen Paaren der Fall ist.
Diesen Umstand erkenne ich ausdrücklich an und hätte mir daher als Lösung gut vorstellen können, die Aufzählung des Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem Ehe und Familie geschützt werden, um die eingetragenen Lebenspartnerschaften zu erweitern. Damit wären diese auf das gleiche Schutzniveau gestellt worden, ohne dabei die Unterschiedlichkeit beider Verbindungen zu negieren. Da diese Option aber nicht zur Abstimmung steht, begründe ich mein Abstimmungsverhalten zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wie folgt:
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Ehe als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Eine Öffnung dieses Begriffes setzt daher nach meiner rechtlichen Überzeugung entweder eine Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Eine einfachrechtliche Gesetzesregelung halte ich hingegen nicht für ausreichend. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern sind in ihrer rechtlichen Einschätzung zum Ergebnis gekommen, dass eine Erweiterung des Begriffs der Ehe eine Grundgesetzänderung erforderlich macht.
2. Mit der Öffnung des Ehebegriffs durch einfachrechtliche Grundlage wird die oben erwähnte Verschiedenartigkeit der Beziehung von Mann und Frau einerseits und eingetragener Lebenspartnerschaften andererseits nicht hinreichend rechtlich gewürdigt.
Aus diesen beiden Gründen werde ich dem Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen.
Ich bedauere, dass die Frage – in der man aus guten Gründen unterschiedliche Meinungen vertreten kann – auf diese in meinen Augen würdelose Art und Weise im Parlament noch vor der Sommerpause durchgedrückt wird. Der schnelle politische Erfolg, dem politischen Gegner noch schnell eins auszuwischen – das wird seitens der SPD-Fraktion über die auch in der Unions-Fraktion stattfindende breite und konstruktive Diskussion gestellt.
Ich habe hohen Respekt, für die Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Frage anders abstimmen – niemand macht sich diese Abstimmung leicht. Auch ich nicht. Den gleichen Respekt erwarte ich aber auch für die Positionierung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die diesen Schritt nicht gehen wollen oder können.