Meine Rede zu den Anpassungen beim Kinderfreibetrag, Kindergeld, Grundfreibetrag und Kinderzuschlag
Am heutigen Tag fand die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen statt. Meine dafür vorbereitete Rede ging wie alle anderen Reden zu Tagesordnungspunkt 17 zu Protokoll. Lesen Sie hier meine Rede:
„Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich will gleich zu Beginn anmerken, dass mein Themenbereich – steuerlicher Familienleistungsausgleich – nur begrenzt was mit Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen zu tun hat. Deswegen werde ich mich nur auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beziehen, der die Anpassungen beim Kinderfreibetrag, Kindergeld, Arbeitnehmer-Grundfreibetrag und Kinderzuschlag zum Gegenstand hat.
Der unbeteiligte Zuhörer wird sich sicherlich fragen, wie das miteinander zusammenhängt? Was hat der Kinderfreibetrag mit Steuergestaltung multinationaler Unternehmen zu tun? Und welche Konsequenzen soll die Pflicht zu Country-by-Country-Reports auf meine Steuererklärung als Arbeitnehmer haben?
Die Erklärung ist viel einfacher und pragmatischer: Wir haben diesen Änderungsantrag zu den Anpassungen steuerlicher Freibeträge vor allem aus umsetzungspraktischen Gründen in dieses Verfahren integriert, damit wir eine rechtzeitige und praxisgerechte Umsetzung ermöglichen. Denn der Gesetzgeber hat nicht nur für die theoretische Normierung, sondern auch für die Auswirkungen in der Praxis eine Verantwortung. Wenn uns Wirtschaft, Steuerbehörden aber auch die Arbeitnehmer schon oft erklärt haben, dass rückwirkende und unterjährige Anpassungen im Steuerrecht immer einen immensen administrativen Mehraufwand bedeuten, den man durch vorausschauendes Handeln vermeiden sollte, sind wir gut beraten, darauf einzugehen.
Daher ist uns daran gelegen, das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit pünktlich ab dem 1. Januar 2017 auf einer sicheren Rechtsgrundlage mit den neuen Freibeträgen operiert werden kann – in den Steuerverwaltungen, in den Personalbüros aber auch in den Privathaushalten. Das betrifft schließlich jeden Arbeitnehmer, der sich um seinen Lohnsteuerfreibetrag im neuen Jahr 2017 kümmern muss und dann bereits pünktlich zu Jahresbeginn mehr Netto vom Brutto einplanen kann.
In der Sache geht es um die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge – also sowohl des Grundfreibetrages wie auch des Kinderfreibetrages – für die Jahre 2017 und 2018. In zwei Etappen möchten wir bis 2018 den Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro und den Grundfreibetrag auf 9000 Euro anheben. Bei den Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, werden wir im selben Verhältnis das Kindergeld anpassen. Auch der Kinderzuschlag wird um monatlich 10 Euro auf 170 Euro erhöht. Dieser Kinderzuschlag wird denjenigen Eltern gewährt, die mit ihrem Erwerbseinkommen zwar den eigenen Bedarf nach dem Sozialgesetzbuch II decken können, bei denen dieses Erwerbseinkommen aber nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder hinreichend zu decken.
Neben diesen Anpassungen werden wir die kalte Progression abmildern, die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurecht als Gerechtigkeitsfrage wahrgenommen wird. Wenn die komplexen Wechselwirkungen von Inflation und Lohnerhöhung im Kontext eines progressiven Steuertarifs zu unerwünschten Ergebnissen führt, müssen kluge Gesetzgeber darauf reagieren. Und da an der Klugheit und Schaffenskraft dieser Koalition ja nun wirklich kein Zweifel besteht, ist es gut, dass wir unsere Steuertarife zugunsten der arbeitenden Bevölkerung für die nächsten beiden Jahre anpassen. Das sind wir den Menschen, die morgens aufstehen, ihrer Beschäftigung nachgehen und damit zum Wohlstand und zur Wohlfahrt unseres Landes beitragen, auch schuldig.
Ich sage aber auch klar: Man muss immer das Ganze sehen und die familienpolitische Gesamtbilanz dieser Wahlperiode kann sich sehen lassen. Erst letzte Woche haben wir beschlossen, den Etat des Familienministeriums für das Jahr 2017 mit 9,5 Milliarden Euro auszustatten. Das sind zwei Milliarden Euro mehr als zu Beginn der Wahlperiode. Das zeigt auch, welch hohen Stellenwert die Familien in diesem Land für uns haben.
Wir haben hier also ein Paket, das eine Einzelmaßnahme unter vielen darstellt und das Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern weitere Milliarden-Entlastungen bringt - ab 2018 beträgt die Jahreswirkung der steuerlichen Entlastung 6,3 Mrd. Euro. Das tun wir, ohne im Widerspruch zum übergeordneten Ziel der schwarzen Null zu stehen. Das zeigt einmal mehr, dass eine kluge Finanzpolitik öffentliche Investitionen, Entlastung der Bürger und Augenmaß bei Ausgaben gut miteinander verbinden kann. Dieser Maßnahme können und sollen – wenn es nach meiner Partei geht – auch weitere, notwendige steuerliche Entlastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler folgen. Über Letzteres werden wir uns sicherlich im Wahlkampf auseinandersetzen, für heute erbitte ich Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank.“