Pressemitteilung Tillmann/Koob: Familienkassen des öffentlichen Dienstes effizienter gestalten
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der zuständige Berichterstatter Markus Koob:
„Mit dem Gesetz haben wir heute eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet. Die Zuständigkeit der Familienkassen des Bundes – die das Kindergeld für die Bediensteten des Bundes auszahlen – geht auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder das Bundesverwaltungsamt über.
Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen erhalten ebenfalls die Möglichkeit, die Bearbeitung der Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Der Bund übernimmt dann sogar die Personal- und Sachkosten. Länder und Kommunen werden damit von Kosten und Aufgaben befreit, ohne dass sie hierfür eine Gegenleistung für den Bund übernehmen.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit wird die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung gestärkt und ein wirtschaftlicher Verwaltungsvollzug erreicht, indem die Aufgabe auf dann nur noch zwei Familienkassen verteilt wird. Die Gefahr der doppelten Zahlung von Kindergeld durch bislang mögliche unterschiedliche Zuständigkeiten wird minimiert.“
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