Markus Koob MdB

Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland

Maßnahmenpapier des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière

Am 11. August hat der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de Maizière, einen Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland vorgelegt, der als Handlungsbeschreibung der kommenden Wochen und Monate verstanden werden soll. Dabei ist es aber nicht so, dass Deutschland in den vergangenen Monaten und Jahren unsicherer geworden ist. Die Kriminalitätsquote in Deutschland stagniert. Im vergangenen Jahr gab es zwar eine leicht erhöhte Kriminalitätsquote. Rechnet man aber die Verstöße gegen das Ausländerrecht ab, ist die Quote zum Jahr 2014 konstant geblieben. Die Aufklärungsquote ist um 1,4 Prozentpunkte auf 56,3 Prozent angewachsen.

Machen Sie sich nun ein eigenes Bild über die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung. Klicken Sie hier, um sich das Dokument des Bundesministeriums des Innern herunterzuladen.

1. Personal, Ausstattung und organisatorische Aufstellung unserer Sicherheitsbehörden.

 Nationale Maßnahmen

·         Unsere Polizistinnen und Polizisten sind zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der weiteren Sicherheitsbehörden das Rückgrat der Sicherheit in Deutschland.

·         Schon nach der bisherigen Beschlusslage werden wir allein in dieser Legislaturperiode insgesamt über 4.600 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes bekommen - davon alleine 3.250 für die Bundespolizei. Dazu kommen im Zeitraum von 2015 bis 2020 über zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln.

·         Angesichts der gegenwärtigen Lage prüfen wir derzeit, wo wir weitere Mittel und weiteres Personal bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen. Wir prüfen den Bedarf auch und vor allem bei Stellen, die sicherheitsrelevante Technik betreiben oder absichern. Das BMI ist hierzu bereits mit dem BMF in Kontakt. Das BMI strebt zusätzliches Personal in mittlerer vierstelliger Größenordnung über mehrere Jahre an.

·         Herausforderung Cyberraum: Das Internet darf kein Schutzraum für Kriminelle sein.

o    Deswegen werden die technischen Fähigkeiten der Cyberaufklärung in einer „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“, abgekürzt ZITiS, organisatorisch gebündelt. ZITiS wird die Sicherheitsbehörden als Forschungs- und Entwicklungsstelle unterstützen und Methoden, Produkte und Strategien zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus im Internet erarbeiten und bereitstellen. Die neue Stelle soll zu Beginn des kommenden Jahres eingerichtet werden und im Endausbau über 400 Stellen haben.

o    Auch operativ werden wir uns mit spezialisierten verdeckten Ermittlern („Cyber-Ermittler“) besser aufstellen, um im „darknet“ gezielt etwa illegalen Waffenhandel oder Kommunikation zwischen Terroristen aufzuklären.

o    Die rechtliche Trennung von „Telekommunikationsdiensten“ und „Telemediendiensten“, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, ist überholt. Die Unternehmen beider Bereiche müssen denselben Verpflichtungen unterliegen. Es darf bei Straftätern keinen Unterschied machen, ob sie telefonieren, die Sprachtelefonie-Funktion von Messenger-Diensten nutzen, Nachrichten schreiben oder über soziale Medien kommunizieren.

·         Auch jenseits des Cyberraums bleibt Technik ein wichtiger Punkt. Wir brauchen nicht nur mehr Personal, für effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung ist auch zeitgemäße Technik nötig.

o    Dies gilt für den Einsatz intelligenter Videotechnik, die dazu beiträgt, Straftaten aufzuklären, potentielle Straftäter von Tathandlungen abzuhalten sowie das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu erhöhen. Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG nutzen gemeinsam die Videotechnik in einer Vielzahl von Bahnhöfen sowie in Zügen des öffentlichen Nahverkehrs. Eine Modernisierung und Ausweitung ist vereinbart. Bis 2019 werden rund 20 besonders bedeutsame Bahnhöfe mit modernster Videotechnik ausgestattet.

o    Öffentlich zugängliche Räume – zu denen etwa auch Einkaufszentren gehören – sind auch „weiche Angriffsziele“ für Täter, die auf Öffentlichkeit zielen. München hat dies mit einem Amokhintergrund gezeigt – Terroristen haben solche Ziele auch schon ausgewählt. Die Sicherung dieser Räume durch Videoüberwachung liegt bei den Betreibern solcher Zentren, die durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder überprüft werden. Bei solchen Überprüfungsentscheidungen der Datenschützer müssen aus meiner Sicht Sicherheitsbelange stärker aufgenommen und gewichtiger in die durchzuführende Abwägungsentscheidung eingehen. Bei einer kürzlich erfolgte Bombendrohung in einem Einkaufzentrum in Dortmund hätten dann auch Videoaufzeichnungen zur Aufklärung der Sachlage beitragen können, wenn diese von den Datenschützern nicht untersagt worden wären.

o    Die Bundespolizei benötigt die Befugnis, durch Kennzeichenlesesysteme Fahndungsausschreibungen im fließenden Verkehr effektiv abgleichen und damit Gefahren durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus bei der Grenzfahndung noch gezielter erkennen und abwehren zu können.

o    Wir müssen uns auch technologisch weiter entwickeln, beispielsweise beim Einsatz von Biometrie. Das BKA wird hier organisatorisch und technisch seine Kompetenz weiter stärken. Das Lichtbild und Gesichtserkennungssysteme sollen perspektivisch mit einer vergleichbaren Zuverlässigkeit wie der Fingerabdruck zur Identifizierung einer Person beitragen. Derzeit erforscht das BKA hierzu neue technologische Ansätze für die künftige Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder.

o    Schließlich müssen wir unseren allgemeinen IT-Einsatz ausbauen und optimieren. Dies beginnt bereits bei der Nutzung von automatisierten Abrufverfahren anstelle ressourcen- und zeitaufwändiger manueller Bearbeitung und Übermittlung. Wichtig ist speziell auch die Vereinheitlichung und Harmonisierung im polizeilichen Informationswesen durch flächendeckend gleiche Standards, damit Daten übergreifend analysiert und ausgewertet werden können. Zugleich vermeiden wir den Aufwand, die Daten mehrfach in unterschiedliche Systeme redundant eingeben zu müssen.

·         Ressourcen behördenübergreifend nutzen für mehr Sicherheit in Deutschland: Seit mehr als zehn Jahren gibt es auf der Bund-Länder-Ebene regelmäßige Übungen im Bereich des strategischen Krisenmanagements (LÜKEX - Länder Übergreifende Krisenmanagement-Übung/Exercise), auch unter Beteiligung der Bundeswehr. Im Rahmen einer verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge in unserem Land muss die Zusammenarbeit in terroristischen Großlagen reibungslos funktionieren, und deswegen stimmen wir gegenwärtig die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Übung auch mit der Bundeswehr unter Leitung der Polizei und im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts ab.

·         In der Bundespolizei werden wir die Spezialkräfte (z.B. die GSG 9) in einer eigenständigen Direktion zusammenfassen. Damit stellen wir sicher, dass bei entsprechenden Lagen alle erforderlichen Fähigkeiten aus einer Hand für Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden können.

 

Europäische Maßnahmen

·         Wir haben in Europa die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten (PNR) verabschiedet. Danach müssen die Fluggesellschaften bestimmte Passagierdaten einer polizeilichen Stelle in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der jeweilige Flug startet oder ankommt, übermitteln, damit die Sicherheitsbehörden frühzeitig Maßnahmen in die Wege leiten können (z.B. Festnahme, gezielte Kontrolle), aber auch rückwirkend, etwa nach Anschlägen Reisebewegungen der Täter und damit auch Netzwerke aufklären. Diesen Mehrwert für alle Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern wollen wir bei dem nun anstehenden nationalen Umsetzungsgesetz mit der Einrichtung einer gemeinsamen Kooperations- und Kommunikationsplattform erreichen.

·         Es gibt eine grundsätzliche Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines Europäischen Ein- und Ausreiseregisters. Ich möchte, dass im Rahmen seiner Einführung alle deutschen Sicherheitsbehörden Zugriff auf dieses Register erhalten, denn wir haben in den letzten Monaten gesehen, dass diese Stellen genau wissen müssen, wer nach Europa kommt und wer Europa verlässt. Das dazu laufende europäische Rechtsetzungsverfahren soll bereits Ende 2016 abgeschlossen sein. Wir werden uns für eine zügige Umsetzung dieses organisatorisch und technisch komplexen Vorhabens einsetzen.

·         Wir gehen das Problem der technischen Insellösungen in Europa an (Stichwort „Interoperabilität“). Sicherheitsrelevante Informationen sind in der EU in zu viele verschiedene Datensysteme zersplittert. Schon jetzt gibt es im Bereich Reise, Migration und Sicherheit Datenbanken (SIS, VIS, Eurodac, sowie demnächst PNR und das Ein- und Ausreiseregister), die miteinander nicht vernetzte Einzelinformationen enthalten. Das müssen wir ändern, und dazu hat sich die EU auch bereits bekannt.

·         Aufgaben bündeln und koordinieren: Für die polizeilichen Aufgaben haben wir dies bei Europol mit dem Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) bereits getan. Ebenso haben wir für die nachrichtendienstlichen Aufgaben - die außerhalb der EU- Kompetenz liegen - in der europäischen Counter Terrorism Group eine solche operative Plattform geschaffen und mit einer gemeinsamen Datenbank für terroristische Gefährder ausgestattet. Darüber hinaus wäre der Bündelungsansatz auch im Bereich von Prävention und Deradikalisierung sachgerecht. Aufbauend auf dem Radicalization Awareness Network sollten Erfahrungsaustausch und Koordination in Europa in einem eigenen Zentrum gestärkt werden.

 

2. Prävention und Integration als Bausteine nachhaltiger Sicherheitspolitik

·         Neben dem frühzeitigen Spracherwerb, den wir mit dem Integrationsgesetz verstärkt fördern und einfordern, wollen wir die soziale Betreuung von Geflüchteten ausbauen. Wir wollen noch mehr für diese Betreuung machen und Tendenzen zur Radikalisierung so früh wie möglich erkennen.

·         Wir werden die Lehrkräfte in den Integrationskursen noch stärker im Bereich der sozialpädagogischer Betreuung und Traumatisierung ausbilden. Unser Ziel ist es, dass sozialpädagogische Betreuung den gesamten Integrationskurs begleitet. Wir wollen den Menschen noch früher und noch genauer Beratungs- und Betreuungsangebote vermitteln.

·         Ergänzend zur bereits bestehenden „Beratungsstelle Radikalisierung“ werden weitere Möglichkeiten geschaffen, so dass sich auch die Flüchtlinge selbst sowie Sozialarbeiter in den aufnehmenden Einrichtungen melden können, um bei psychischen Veränderungen oder Tendenzen zur Radikalisierung bei ihren Mitbewohnern oder Schützlingen kompetente Beratung und Unterstützung zu erhalten.

·         Wir wollen die Prävention im Bereich Extremismus und Radikalisierung weiter stärken. Dazu werden wir unter dem Dach des im Aufbau befindlichen Nationalen Zentrums Kriminalprävention einen Arbeitsschwerpunkt zur Wirkungsevaluation aufbauen, der vorrangig die Prävention von islamistischer Radikalisierung zum Gegenstand hat.

·         Von bereits bestehenden Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen an die Sicherheitsbehörden wird das BAMF bei erheblichen Anhaltspunkten für eine Fremdgefährdung konsequent Gebrauch machen. Beim BAMF ist bereits geregelt, dass die Mitarbeiter bei Hinweisen auf sicherheitsgefährdende Aktivitäten die Unterlagen dem Sicherheitsreferat vorlegen, das eine Weitergabe an die Sicherheitsbehörden überprüft. Die Weitergabe richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in § 8 AsylG, gegebenenfalls auch nach § 18 BVerfSchG oder § 20x BKAG. Wir werden prüfen, inwieweit Übermittlungsregelungen des BAMF und anderer Behörden angesichts der Gefährdungslage gegebenenfalls anzupassen sind.

·         Wir wollen auch Lösungen zu einer Problematik finden, über dessen Sensibilität wir uns bewusst sind: Wie erkennen wir möglichst frühzeitig, wenn von einzelnen Personen ernsthaft zu befürchtende Gefahren für die Sicherheit in Deutschland ausgehen? Ärztinnen und Ärzte sind schon heute zur Offenbarung von ihnen anvertrauten Sachverhalten befugt, soweit sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Geregelt ist das in der sogen. (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Im Gespräch mit dem Präsidenten der Bundeärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, habe ich vereinbart, dass wir als Bundesregierung mit den Vertretern der Ärzteschaft in einen Dialog treten, wie man unter Wahrung der Schweigepflicht gemeinsam zu Lösungen kommen kann, Gefährdungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst zu verkleinern. Wir wollen auch darüber reden, wie wir für Ärzte eine Hilfestellung in diesen schwierigen Fragen erreichen können. Meinen Kollegen, Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe, werde ich selbstverständlich ebenfalls dazu einladen.

·         Schon jetzt führen wir eine Sicherheitsüberprüfung für alle Personen durch, die wir durch Resettlement oder humanitäre Aufnahme in Deutschland aufnehmen. In einem Pilotverfahren wollen wir prüfen, ob wir die Sicherheit noch dadurch erhöhen können, dass wir anlassbezogen ein Screening des öffentlich zugänglichen Teils von Social Media-Zugängen der aufzunehmenden Personen vornehmen, wie es etwa die Niederlande, Norwegen und Schweden bereits heute tun. So können wir zusätzliche Erkenntnisse im Hinblick auf einschlägige Kontakte und Vorprägungen gewinnen.

·         Nach der Verschärfung des Waffenrechts nach den Amokläufen von Erfurt und Winnenden werden derzeit sowohl das nationale Waffenrecht als auch die EU-Feuerwaffenrichtlinie novelliert: Im nationalen Waffenrecht ist insbesondere eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vorgesehen, um den Gebrauch legaler Waffen durch Unbefugte zu verhindern.

·         Die laufende Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie wird voraussichtlich folgende Regelungen umfassen, die von der Bundesregierung unterstützt werden:

o    Neue Verbotstatbestände für bestimmte halbautomatische Schusswaffen und Magazine,

o    Ausweitung des Kreises als wesentlich definierter Waffenteile, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen,

o    bessere Kontrolle und strengere Reglementierung des Internethandels durch zwingende Einbindung von Händlern,

o    Abbildung der Waffenbestände von Herstellern und Händlern in den nationalen Waffenregistern,

o    Verhinderung des Umbaus von Schreckschusswaffen in scharfe Waffen,

o    Einordnung von Salutwaffen in ursprüngliche Waffen-kategorie zur besseren Kontrollierbarkeit,

o    Anzeigepflicht für Schreckschuss- und deaktivierte Waffen,

o    Pflicht zur periodischen Überprüfung der waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen und Einführung neuer Überprüfungsmöglichkeiten,

o    elektronischer Informationsaustausch über Verbringungserlaubnisse und verweigerte Erlaubnisse.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie werden wir zügig in deutsches Recht umsetzen. Das wird unter anderem zu besserer Kontrolle und strengeren Regeln beim Internethandel mit Waffen führen.

 

3. Härte und Entschlossenheit gegen Gefährder, Straftäter und Personen, die andere in die Radikalisierung treiben.

·         Für Ausländer, die straffällig geworden sind oder von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, wollen wir das Aufenthaltsrecht weiter verschärfen. Hierfür wollen wir im Aufenthaltsgesetz einen entsprechenden Haftgrund der „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ schaffen, um so die Ausreisepflicht in diesen Fällen wirkungsvoll durchzusetzen. Auf diese Weise werden wir in Zukunft das Instrument der Abschiebehaft verstärkt für ausländische Kriminelle und Gefährder in Anwendung bringen.

·         Außerdem brauchen wir Schnellverfahren für straffällige Ausreispflichtige und ausländische Gefährder, und zwar in allen Verfahrensschritten. Hierfür ist eine Bund-Länder-Task Force notwendig, die einzelne Fälle in allen Verfahrensstadien begleitet, auf eine zügige Bearbeitung und letztlich die Ausreise hinwirkt. Ein entsprechendes Pilotprojekt gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen ist verabredet.

·         Bei der Duldung von Ausreisepflichtigen wollen wir in Zukunft zwischen der klassischen Duldung zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen und anderen Fällen, bei denen die Ausreisepflichtigen das Abschiebehindernis selbst verursacht haben, differenzieren. Wer sich als Ausreisepflichtiger weiter in Deutschland aufhält und selbst das Abschiebehindernis verursacht, zum Beispiel durch Identitätstäuschung, hier Straftaten begeht oder sonst die öffentliche Sicherheit gefährdet, soll in Zukunft als vollziehbar ausreisepflichtig behandelt werden und nur noch einen kurzen Abschiebeaufschub und das unabweisbar Gebotene zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten.

·         Es ist an der Zeit, nun endlich auch die Sympathiewerbung für den Terrorismus unter Strafe zu stellen.

·         Deutsche, die für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland teilnehmen und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, sollen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

 

 

Bereits erfolgte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in dieser Legislaturperiode

·         Mit dem Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes 18. Dezember 2014 haben wir die Antiterrordatei erweitert und analytisch nutzbar gemacht.

·         Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vom 12. Juni 2015 haben wir Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe gestellt.

·         Mit dem Gesetz zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises vom 20. Juni 2015 haben wir den Entzug des Personalausweises ermöglicht, um Ausreisen von Jihadisten und Gefährdern effektiver zu unterbinden.

·         Mit Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 haben wir die Verfassungsschutzreform voran gebracht, speziell durch Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV und durch Ausbau des Nachrichtendienstlichen Informationssystems zum Wissensverbund, indem die relevanten Informationen zusammengeführt und übergreifend analytisch auswertbar werden. Auch das Thema des Vertrauensleuteeinsatzes haben wir praxisgerecht geregelt.

·         Das BKA haben wir in diesem Sommer in einer umfassenden Organisationsreform neu aufgestellt und hierbei insbesondere Ermittlungs-, Auswertungs- und Gefahrenabwehrkompetenzen insbesondere in den Bereichen islamistischer Terrorismus und Organisierte Kriminalität gestärkt.

·         Durch die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes kann die Aufklärung von Reisebewegungen, Kommunikations- und Finanzbeziehungen und terroristischen Netzwerken weitere fünf Jahre fortgeführt werden.

·         Tathintergründe und Netzwerksstrukturen können wir inzwischen durch die Wiedereinführung der sog. Vorratsdatenspeicherung besser aufklären.

·         Weil Wissen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus Macht ist, haben wir mit dem Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit verbessert und Maßnahmen gegen die verschleierte Nutzung von Prepaid-Karten ergriffen.

·         Gute Integration ist gute Sicherheitspolitik: Am 6. August 2016 ist das erste Integrationsgesetz des Bundes in Kraft treten.

·         Auch in Europa haben wir den Informationsaustausch gravierend verbessert: Wir können im Schengener Informationssystem deutlich mehr und gezielter ausschreiben.

·         Die Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) bei Europol Anfang des Jahres war ein wichtiger Schritt. Deutschland gehört zu den fünf Hauptzulieferern zu den einschlägigen Europol-Datenbanken. Der Austausch hat sich innerhalb nur eines Jahres vervielfacht.

·         Schließlich habe ich in dieser Legislaturperiode konsequent die Sicherheitsbehörden des Bundes massiv verstärkt: Wir werden im Laufe der Legislaturperiode insgesamt über mindestens 4.600 neue Stellen verzeichnen können. Das sind enorme zusätzliche Mittel.

·         Die Bundespolizei erhöht mit neuen robusten Einheiten "BFE+" (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit plus) ihre Reaktions- und Durchhaltefähigkeit im Falle eines terroristischen Anschlags.