Markus Koob MdB

Neue Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ läuft an

2. Förderwelle 2017 bis 2020

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ist erfolgreich mit über 3.750 geförderten Maßnahmen dieses Jahr angelaufen. Leider konnten damit nicht alle Kitas bedient werden, die ein Interesse an der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung bekundet haben und förderfähig gewesen wären. Daher ist es erfreulich, dass der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts eine Aufstockung der Mittel für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ um 600 Millionen Euro im Zeitraum von 2017 bis 2020 vorsieht. 

Vorbehaltlich einer Zustimmung zum Bundeshaushalt durch den Deutschen Bundestag können bundesweit noch einmal viele zusätzliche Fachkräfte in Kitas und externe Fachberatung (halbe Fachkraft-Stelle) gefördert werden. Damit können wir den bestehenden Bedarfen angemessen Rechnung tragen.

Die zweite Förderwelle könnte – wenn der Bundeshaushalt in der Form verabschiedet wird – ab dem 1. Januar 2017 beginnen. Unter Beachtung der bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen der Programmbeteiligten sollen künftig auch kleine Einrichtungen gefördert werden können. Darüber hinaus wollen wir großen Einrichtungen mit mehr als 160 Kindern ermöglichen, eine zweite halbe Stelle zu beantragen. Dies betrifft auch Kitas, die bereits gefördert werden.

Von dieser Ausweitung der geförderten Einrichtungen profitieren insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien, Kinder mit Migrationshintergrund sowie Kinder mit Fluchterfahrung. Sprach-Kitas bieten mithilfe von spielerischen und in den Betreuungsalltag der Kinder integrierten sprachlichen Bildungsangeboten beste Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich schnell die Sprache aneignen und ihren Wortschatz ausbauen.

Das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderwelle hat bereits am 25. August 2016 begonnen und wird voraussichtlich am 30. September 2016 enden. Träger von Kindertageseinrichtungen können sich am Online-Verfahren beteiligen und ihr Interesse bekunden. Die Auswahl der antragsberechtigten Kitas erfolgt im Anschluss durch die zuständigen Länderministerien.

Alle Informationen, die Sie zum Interessenbekundungsverfahren benötigen, werden unter www.frühe-chancen.de veröffentlicht.

Nehmen Sie teil. Es hilft den Kindern in Deutschland in einzigartiger Weise.

Herzliche Grüße

Ihr Markus Koob