Markus Koob MdB

Politik für einen starken Zusammenhalt

Teil 1

Die CDU-geführte Bundesregierung hat viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen die Menschen heute profitieren. Die folgenden Zahlen, Daten und Fakten zeigen: Unsere Politik, die ein Festhalten an soliden Finanzen und Vermeiden von Steuererhöhungen mit gezielten Investitionen für eine gute Zukunft und einen starken Zusammenhalt in unserem Land verbindet, ist erfolgreich. Klar ist aber auch, es gibt noch viel zu tun. Deshalb arbeitet die CDU weiter für eine erfolgreiche Wirtschaft, gute Arbeit, starke Familien und einen engen Zusammenhalt in unserem Land. 

So profitieren Arbeitnehmer:

Mehr gute Jobs und weniger Arbeitslose

Wir haben die Rahmenbedingungen so verbessert, dass viele neue Jobs entstehen konnten. Das Ergebnis überzeugt:

·         Mit 43,5 Millionen Erwerbstätigen Ende 2015 hatten wir einen neuen Rekord zu verzeichnen.

·         Die Zahlen bei befristeter und geringfügiger Beschäftigung gingen innerhalb von zwei Jahren um 6,7 bzw. um 6,2 Prozent zurück.

·         2,68 Millionen Menschen waren im Dezember arbeitslos. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,1 Prozent. Wir hatten die niedrigste Arbeitslosenquote in der gesamten EU. Im Jahresdurchschnitt 2015 waren es unter 2,8 Millionen – über 100 000 weniger als 2014.

·         Für Langzeitarbeitslose wurde der Regelsatz von Hartz IV zum 1.1.2016 angehoben: Für Alleinstehende auf 404 Euro monatlich, Ehepaare oder Partner mit einem Haushalt erhalten je 364 Euro monatlich.

Mehr Geld in der Tasche

Durch geringe Inflation und höhere Löhne haben Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche.

·         Die Reallöhne stiegen vom dritten Quartal 2014 zum dritten Quartal 2015 um 2,4 Prozent. Im Herbst 2015 lagen die Reallöhne um 4,3 Prozent höher als zwei Jahre zuvor. Eine stärkere Steigerung innerhalb von 48 Monaten gab es zuletzt vor mehr als zwanzig Jahren.

 

Weniger Steuern

Arbeitnehmer und Familien werden im Umfang von über 5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

·         Wir bauen die kalte Progression ab. Damit kommen Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation ungekürzt bei den Menschen an.

·         Der Grundfreibetrag wurde für das Jahr 2015 um 118 Euro angehoben. Damit waren für jeden Steuerzahler die ersten 8.472 Euro steuerfrei. Im Jahr 2016 steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 8.652 Euro.

·         Ehepartner: Das Faktorverfahren im Steuerrecht wurde vereinfacht. Mit dem Faktor wird die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei gleichzeitiger Eingruppierung in Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor wird der monatliche Abzug auf beide Partner nach ihren tatsächlichen Einkommensanteilen verteilt. Künftig ist es für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften noch leichter eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer zu erreichen.

Flexi-Rente

Um einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu erreichen wurde ein Konzept für die Flexi-Rente vorgelegt. Damit werden Möglichkeiten zu gleitenden Übergängen in den Ruhestand aufgezeigt sowie Anreize zur freiwilligen Arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus gegeben.

·         Wer die Regelaltersgrenze erreicht und dennoch weiter arbeiten möchte, profitiert doppelt: Zahlt man selbst weiter in die Rentenkasse ein, erhöht sich die eigene Rente. Und: Der Arbeitgeberbeitrag zur Rente zählt künftig mit.

·         Keine Arbeitslosenversicherung mehr für Rentner. Bisher zahlt ein Arbeitgeber auch für arbeitende Rentner in die Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge sollen entfallen, zunächst bis zum Jahr 2020. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht.

Mindestlohn eingeführt

·         Wir haben den Mindestlohn eingeführt. 2017 soll er angehoben werden.

 

So profitieren Handwerker, Mittelständler und Unternehmen:

Ausbau digitaler Infrastruktur

·         Aus Bundesmitteln werden für Investitionen in den Breitbandausbau 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt.

·         Der 1,33 Milliarden Euro-Erlös aus der Versteigerung der Frequenzen im Rahmen der Digitalen Dividende II steht zweckgebunden dem flächendeckenden Breitbandausbau zur Verfügung.

Investitionen in Verkehrsinfrastruktur gesteigert

·         In den nächsten Jahren stehen zusätzliche 5 Milliarden Euro zur Verfügung sowie weitere 3,1 Milliarden Euro aus dem 10 Milliarden Euro-Paket der Bundesregierung für die Verkehrsinfrastruktur.

·         Hinzu kommen mehr als 1,7 Milliarden Euro EU-Fördermittel für deutsche Projekte im transeuropäischen Verkehrsnetz. Damit steigen die Mittel für Verkehrsinvestitionen auf ein Rekordniveau.

·         Die Investitionen für Straße, Schiene und Wasserwege sowie die digitale Infrastruktur steigen 2016 auf mehr als 13 Milliarden Euro. 2018 erreichen wir ca. 14 Milliarden Euro.

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

·         Zahlungsfristen dürfen künftig im Regelfall nicht mehr als 30 Tage betragen. Damit sorgt die Große Koalition dafür, dass die Liquidität der Unternehmen verbessert wird. Unangemessen lange Zahlungsfristen von 60 Tagen und mehr gehören damit der Vergangenheit an.

 

So profitieren Familien:

Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

·         Rückwirkend zum 1. Januar 2015 gab es je 188 Euro für das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte Kind und 219 Euro für jedes weitere Kind.

·         Zum 1. Januar 2016 ist das Kindergeld weiter gestiegen: Für das erste und zweite Kind gibt es jetzt jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro.

·         Gleichzeitig stieg der Kinderfreibetrag 2015 um 144 Euro auf 4.512 Euro, 2016 steigt er auf 4.608 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung/ Erziehung/ Ausbildung sind damit pro Kind nunmehr 7.248 Euro steuerfrei; der Effekt wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Höherer Kinderzuschlag

·         Der Kinderzuschlag steigt ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich. Diesen Zuschlag bekommen Eltern, die zwar ihre eigenen Lebenshaltungskosten  bestreiten können, aber nicht genug Geld verdienen, um auch den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Flexiblere Elternzeit

·         Eltern haben die Möglichkeit bekommen, die Elternzeit flexibler aufzuteilen. Mütter und Väter können jetzt 24 statt bisher 12 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr übertragen.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Das Gesetz zu Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Damit können junge Familien ihr Familien- und Berufsleben flexibler gestalten.

·         Eltern können statt Elterngeld für maximal 14 Monate nun Elterngeld Plus bis zu 28 Monate lang beziehen – wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten.

·         Eltern können einen Partnerschaftsbonus von bis zu vier Monaten erhalten. Dafür müssen sie gleichzeitig mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

·         Die Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren wurden.

Ausbau der frühkindlichen Betreuung

·         Über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hat der Bund die Kommunen bis 2014 bereits mit 5,4 Milliarden Euro unterstützt. Das Sondervermögen wird bis 2017 nochmals um 550 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro aufgestockt.

·         Für den laufenden Betrieb zahlt der Bund seit 2015 jährlich 845 Millionen Euro. Für 2017 und 2018 erhöht der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten um weitere 100 Millionen Euro.

Mehr Geld für Alleinerziehende

·         Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro erhöht worden.

·         Darüber hinaus wurde der Unterhaltsvorschuss zunächst auf monatlich 140 Euro für Kinder bis 5 Jahre und auf 188 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren angehoben. Zum 2016 erhöhten sich die Sätze zum Unterhaltsvorschuss auf 145 Euro bzw. auf 194 Euro.

Mütterrente

·         Seit dem 1. Juli 2014 bekommen Eltern eine höhere Rente für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde. Die Aufstockung um einen Entgeltpunkt bedeutet, bei ihrer Rente wird ihnen ein Jahr mehr Erziehungszeit angerechnet. Damit erhöht sich die Rente in Westdeutschland um 29,21 Euro pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, im Osten des Landes um 27,05 Euro.

·         Insgesamt 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten dadurch mehr Geld – vor allem Mütter profitieren davon.

 

So profitieren Jugendliche:

Beste Chancen in Europa

·         Auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche kamen im vergangenen Ausbildungsjahr 103,7 Ausbildungsangebote.

·         Deutschland hatte im Dezember 2015 mit nur 7 Prozent die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Dänemark auf Platz zwei hatte schon über 10 Prozent. Der EU-Durchschnitt lag bei 19,7 Prozent.

Assistierte Ausbildung

·         Mit der Assistierten Ausbildung werden junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen oder sozial benachteiligte Jugendliche von fachlich und sozialpädagogisch geschulten Assistenten unterstützt. Künftig können auch bundesweit diejenigen gefördert werden, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder abschließen konnten. Die Assistenten stehen bei Bedarf auch den Arbeitgebern in den kleinen und mittelständischen Betrieben zur Seite.

 

So profitieren die Älteren:

Höhere Renten

·         Die Renten steigen auch 2016 wieder deutlich: Um bis zu 4,3 Prozent im Westen und bis 5,0 Prozent im Osten. Schon in den Jahren 2014 und 2015 waren die Renten jeweils zwischen 1,6 und 2,5 Prozent gestiegen.

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten werden bessergestellt

·         Die Zurechnungszeit bei der Erwerbminderungsrente stieg zum 1. Juli 2014 von 60 auf 62 Jahre und die Berechnungsgrundlage wird verbessert. Wer wegen Berufsunfähigkeit seinem Erwerb nicht mehr nachgehen kann, wird so gestellt, als hätte er bis zum Alter von 62 Jahren mit seinem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet.

 

So profitieren Pflegebedürftige und Kranke, ihre Angehörigen und das Pflegepersonal:

Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit ist seit dem 1. Januar 2015 erweitert.

·         Die Familienpflegezeit darf bis zu 24 Monate dauern. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden vermindern, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen.

·         Um die Folgen des Verdienstausfalls in diesem Zeitraum zu mildern, gewährt der Staat pflegenden Arbeitnehmern künftig ein zinsloses Darlehen.

·         Zudem wurde eine befristete Lohnersatzleistung eingeführt. Diese wird für maximal zehn Tage gezahlt und beträgt 90 Prozent des Nettogehaltes. Sie wird beispielsweise gewährt, wenn Angehörige eine Auszeit nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren.

·         Mit dem neuen Gesetz können mehr Menschen die Pflegezeit in Anspruch nehmen: Sie bleibt nicht auf Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner beschränkt. Nun können auch Stiefeltern, Lebenspartner sowie Schwägerinnen und Schwäger Familienpflegezeit nehmen.

·         Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.

Erstes Pflegestärkungsgesetz

·         Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz steigen die Leistungen in der ambulanten Pflege um rd. 1,4 Milliarden Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rd. 1 Milliarde Euro vorgesehen.

·         Die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen wird weiter verbessert. Dazu wird die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von 25 000 auf 45 000 aufgestockt.

·         Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Dafür werden rd. 100 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung bereitgestellt.

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Diese Neuregelungen werden zum 1. Januar 2017 wirksam.

·         Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mittelfristig könnten bis zu 500 000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten.

·         Pflegende Angehörige werden entlastet und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.

·         Insgesamt stehen ab 2017 jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.

·         Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen bereits 2017 weitere rd. 1,2 Milliarden Euro für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

·         Die finanzielle Situation der Pflegeversicherung macht es möglich, die Beitragssätze bis in das Jahr 2022 stabil zu halten. Das sind zwei Jahre mehr als bislang angenommen.

Krankenhaus-Strukturgesetz

·         Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds in Höhe von 1 Milliarden Euro eingerichtet.

·         Die Notfallversorgung wird gestärkt, ein Hygieneförderprogramm verlängert und Tarifsteigerungen besser berücksichtigt. Dafür stehen mehr als 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

·         Zur Stärkung der Pflege am Krankenbett wird ein Pflegestellen-Förderprogramm in Höhe von insgesamt 660 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 aufgelegt.

·         Mit einem zusätzlichen Pflegezuschlag wird dauerhaft mehr Pflegepersonal beschäftigt. Dafür werden 500 Millionen Euro jährlich bereitgestellt.

 

So profitieren die Menschen in den Städten und Gemeinden:

Mehr Geld für kommunale Politik

·         Insgesamt summieren sich die Entlastungen durch den Bund für Länder und Gemeinden 2016 auf über 20 Milliarden Euro.

·         Für soziale Leistungen der Kommunen stellt der Bund im Jahr 2016 rund 7,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Von 2010 bis 2019 summieren sich die Entlastungen in diesem Bereich auf über 70 Milliarden Euro.

·         Davon entfallen allein 6,5 Milliarden Euro auf die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zukunftsinvestitionen

·         Mit 10 Milliarden Euro unterstützt der Bund alle Kommunen in den Bereichen digitale Infrastruktur, Klimaschutz und Stadtentwicklung.

Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

·         Finanzschwache Kommunen unterstützt der Bund von 2015 bis 2018 zusätzlich mit 3,5 Milliarden Euro, für Investitionen vor allem in den Bereichen Krankenhäuser, Verkehr, digitale Infrastruktur, Energieeffizienz und Städtebau.

Geld für kommunale Verkehrswege und ÖPNV

·         Die sogenannten Entflechtungsmittel, die der Bund den Ländern für den Ausbau der kommunalen Verkehrswege und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung stellt, werden bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau von insgesamt rd. 2,6 Milliarden Euro jährlich fortgeführt.