Markus Koob MdB

Fragen und Antworten zur Flüchtlingspolitik

Ein Überblick

Die Flüchtlingsbewegung ist die größte Herausforderung für unser Land in den vergangenen Jahrzehnten. Deutschland steht zu seinen humanitären Verpflichtungen. Zugleich muss die Zahl der Flüchtlinge durch nationales, europäisches und internationales Handeln spürbar begrenzt werden. Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wie stellt sich die derzeitige Situation dar? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. 

Welche Grundsätze verfolgt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Flüchtlingspolitik?

Deutschland und Europa sehen sich der größten Zahl von Flüchtlingen seit Ende des Zweiten Weltkriegs gegenüber. In Deutschland haben die Bürger, der Bund sowie Länder und Kommunen im Jahr 2015 Einzigartiges geleistet, um die über eine Million Flüchtlinge in unserem Land aufzunehmen. Dies war ein Akt der Humanität, der in Europa seinesgleichen sucht.

Die Politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich zu den Grundsätzen des christlichen Menschenbildes. Menschen, die verfolgt oder durch einen Bürgerkrieg in Lebensgefahr geraten sind, müssen deshalb bei uns ein Bleiberecht haben. Wer aber nur kommt, um besser leben zu können, muss wieder in seine Heimat zurückkehren.

Es ist klar, dass die Anstrengungen zur Aufnahme von Flüchtlingen der vergangenen Monate in dieser Form nicht wiederholbar sind. Ihre Zahl muss im Jahr 2016 spürbar und nachhaltig reduziert werden.

Die Flüchtlingskrise hat  viele Ursachen, die Deutschland nicht allein beeinflussen kann. Das Verhalten Russlands in Syrien kann zum Beispiel ein weiteres starkes Ansteigen der Flüchtlingszahlen zur Folge haben.

Die Lösung kann daher nur aus einem Dreiklang europäischer,  internationaler und nationaler Maßnahmen bestehen: Erstens muss  Europa die Herausforderung gemeinsam angehen, sich solidarischer zeigen und die Lasten der Flüchtlingskrise gleichmäßiger verteilen. Zweitens gilt es, das Problem an der Wurzel zu packen, und die Fluchtursachen in einer internationalen Anstrengung zu bekämpfen. Drittens muss national alles getan werden, um vor allem die Asylverfahren schneller abzuschließen. Die Menschen, die zu uns kommen, brauchen möglichst rasch Klarheit, ob sie bleiben können oder nicht. Die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel arbeitet intensiv, um auf allen drei Feldern Fortschritte zu erzielen und die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.

Die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zeigen bereits erste Erfolge. Zu Beginn des Jahres 2016 sind deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland gekommen als in den letzten Monaten des vergangenen Jahres. Dieser Trend muss sich verstetigen. Es muss aber nicht nur die Zahl der Neuankömmlinge sinken. Zusätzlich müssen auch Migranten, die kein Bleiberecht haben, das Land in größerer Zahl als bisher wieder verlassen. Zudem erwartet die Bundesregierung, dass sehr viele Flüchtlinge nach dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen wieder in ihre Heimatländer zurückkehren.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Flüchtlinge müssen sich wie alle Bürger in Deutschland an Recht und Gesetz halten. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Integration erschöpft sich nicht darin, Deutsch zu lernen und selbständig für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Ein uneingeschränktes Bekenntnis zu unserer Werteordnung gehört ebenfalls dazu. Wer bereit ist, sich in diesem Sinne zu integrieren, soll eine faire Chance erhalten. Sehr viele dieser Flüchtlinge werden in den nächsten Jahren unser Land bereichern.

 

Welche Maßnahmen wurden bisher auf nationaler Ebene umgesetzt, um die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge zu reduzieren?

Bereits im vergangenen Herbst hat sich auf Druck der Union die Koalition auf erste Verschärfungen des Asylrechts geeinigt. Das sogenannte Asylpaket I trat Ende Oktober 2015 in Kraft. Mit ihm konnten erste Fehlanreize verringert werden, die Flüchtlinge bis dahin verleitet hatten, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Wer künftig aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, bleibt bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung; er darf den entsprechenden Bezirk nicht verlassen; er bekommt kaum noch Bargeld und keine Möglichkeit zu arbeiten; seine Leistungen werden nach negativem Abschluss des Verfahrens gekürzt und er wird direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt. Allerdings zögern einige Länder wie Nordrhein-Westfalen mit der Umsetzung.

Das Gesetzespaket sieht darüber hinaus Verschärfungen bei Abschiebungen vor. Diese dürfen durch die Länder nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate ausgesetzt werden, wobei die Unionsfraktion der Überzeugung ist, dass es überhaupt keine generelle Aussetzung von Abschiebungen mehr geben dürfte. Seit dem Spätherbst gilt auch ein Verbot, Abschiebungen anzukündigen. Damit will man erreichen, dass weniger abgelehnte Asylbewerber untertauchen. Die neuen Regelungen enthalten zudem Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Ausländer. Gleiches gilt für diejenigen, die beharrlich ihre Identität nicht offenlegen und so ihre Ausreise verhindern.

In einem gesonderten Verfahren hat der Gesetzgeber Albanien, Kosovo und Montenegro als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Damit haben jetzt alle Westbalkanländer diesen Status.

Mit der im Januar 2016 beschlossenen Einführung eines Flüchtlingsausweises (sogenannter „Ankunftsnachweis“) wird erstmals eine zentrale Erfassung aller Flüchtlingsdaten ermöglicht. Dies wird die Zusammenarbeit der Behörden deutlich verbessern und Doppelregistrierungen oder Leistungsbetrug verhindern.

Wichtig ist, dass seit dem 23. Dezember 2015 nahezu alle in Deutschland ankommenden Asylbewerber schon unmittelbar nach der Einreise erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Fingerabdrücke werden gespeichert und mit den Daten des Bundeskriminalamtes abgeglichen. Das ist ein wichtiger Schritt, die Sicherheit im Land zu stärken. Zudem werden weniger Menschen in das Land gelassen. Migranten, die nicht in Deutschland Asyl beantragen wollen, werden in das Land, über das sie einreisen, zurückgeschickt.

 

Welche Erfolge haben die bisher ergriffenen nationalen Maßnahmen?

Seit der Einordnung aller Länder des Westbalkans als sichere Herkunftsstaaten ist die Zahl der Flüchtlinge aus dieser Region kontinuierlich zurückgegangen. Während im ersten Halbjahr noch rund 40 Prozent aller Asylanträge von Migranten aus den Westbalkan-Staaten gestellt wurden, machte diese Personengruppe zu Beginn des Jahres 2016 nur noch unter zwei Prozent der in den Erstaufnahmeeinrichtungen registrierten Flüchtlinge aus.

Bei der Einreise gibt es wieder eine klare Ordnung. Jeder Flüchtling wird erkennungsdienstlich behandelt. Die Fingerabdrücke werden gespeichert und mit den Datenbanken des Bundeskriminalamtes abgeglichen.

Mit dem Flüchtlingsausweis kann die Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge schneller erfolgen. Doppelarbeit, Doppelregistrierungen und der mehrfache Bezug von Sozialleistungen werden vermieden.

Die Bearbeitungsdauer der Asylanträge im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sich um ca. 2 Monate auf durchschnittlich 5,2 verringert. Täglich werden jetzt 2000 Entscheidungen getroffen. Im Januar 2015 waren es noch 600 am Tag. Das ist ein großer Erfolg. Je schneller die Verfahren abgeschlossen und je konsequenter abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt werden, desto deutlicher ist das Signal, dass es sich nicht lohnt, ohne Bleibeperspektive nach Deutschland zu kommen.

Die Flüchtlingszahlen sind rückläufig. Im Januar 2016 wurden in den Erstaufnahmeeinrichtungen 91.671 Zugänge registriert. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber November (206.101) und Dezember (127.320) 2015. Zudem muss beachtet werden, dass die Ersterfassungen zu Anfang des Jahres auch zu einem großen Teil Menschen betreffen, die sich schon seit einiger Zeit in Deutschland aufhalten. Durchschnittlich 200 Menschen werden täglich an den Grenzen zurückgewiesen, weil sie keinen Asylantrag in Deutschland stellen wollen. Dennoch ist klar, dass auch die Zahl von rund 90 000 Zugängen in einem Monat auf Dauer zu hoch ist.

 

Welche Bedeutung hat die Einstufung eines Landes als „sicherer Herkunftsstaat“ für das Asylverfahren?

Der Gesetzgeber kann ein Land als sicheren Herkunftsstaat einordnen, wenn das dortige System keine staatliche Verfolgung befürchten lässt und vor nichtstaatlicher Verfolgung schützt. Ordnet der Gesetzgeber ein Land als sicheren Herkunftsstaat ein, so gilt die Vermutung, dass in der Regel keine Verfolgungsgefahr besteht.

Trotz dieser Vermutung durchlaufen auch Personen aus sicheren Herkunftsländern ein individuelles Asylverfahren. Sie haben während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die die Regelvermutung widerlegen, dass keine Verfolgungsgefahr besteht. Sind diese überzeugend, wird ihnen Schutz gewährt. Reichen sie nicht aus, ist der Antrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen. In den meisten Fällen gelingt es den Antragstellern nicht, die Regelvermutung zu erschüttern. Insgesamt können die Verfahren von Antragsstellern, die aus sicheren Herkunftsländern stammen, durch die entsprechende gesetzliche Einstufung viel schneller bearbeitet werden.

Das sogenannte Asylpaket II, das das Bundeskabinett Anfang Februar 2016 beschlossen hat, sieht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern weitere Verschärfungen vor.  Sie sollen möglichst in keinem Fall auf die Kommunen verteilt werden, so dass auch die  Rückführung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen kann. Damit werden die Kommunen gar nicht erst mit der Unterbringung dieser Menschen belastet.

Bisher gelten folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach auch Algerien, Marokko und Tunesien als sicher einzustufen sind.

 

Welche Vorteile bietet die Einführung eines Flüchtlingsausweises?

Mit dem Flüchtlingsausweis (sogenannter Ankunftsnachweis) kann ein Flüchtling jederzeit und rasch zentral identifiziert werden. Zeitgleich wird eine Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge aufgebaut. Zu den gespeicherten Daten gehören neben der Identität auch Informationen über Gesundheitsuntersuchungen oder der Schul- und Berufsausbildung. Alle öffentlichen Stellen, die die Informationen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, können auf die Datenbank zugreifen. Damit wird die Zusammenarbeit der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessert. Doppelarbeit, die mehrfache Registrierung von Flüchtlingen und der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen werden vermieden.

 

Welche weiteren nationalen Maßnahmen sind geplant?

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 das sogenannte Asylpaket II auf den Weg gebracht. Kernelement ist die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Dieser Punkt war besonders der Union ein wichtiges Anliegen. Die Aussetzung soll verhindern, dass sich die Zahl der Asylbewerber innerhalb kurzer Zeit vervielfacht. In dem Paket ist zudem die Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen für Migranten ohne Bleibeperspektive vorgesehen. Damit wird die Bearbeitung der Anträge dieser Personengruppe zusätzlich beschleunigt. Für die  Bearbeitung des Asylantrags nebst nachfolgendem Rechtsmittelverfahren sind nur noch drei Wochen vorgesehen. Während des Verfahrens müssen die Antragsteller im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bleiben. Bei Verstößen drohen Leistungskürzungen. Die Rückführung soll direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Auch die gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse werden stark eingeschränkt.

Ebenfalls am 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach auch Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen sind. Weitere Länder sind geplant.

 

Wie viele Flüchtlinge kamen im Jahr 2015 nach Deutschland und wie viele haben bereits einen Asylantrag gestellt?

Im Jahr 2015 wurden in den Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen ein Flüchtling unmittelbar nach Grenzübertritt versorgt wird, etwas über eine Millionen Menschen erfasst. Die Registrierung im sogenannten EASY-System dient der Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer. Im selben Zeitraum stellten 441.899 Flüchtlinge beim BAMF Erstanträge auf Asyl. Im Vorjahr waren es noch 173.072. Das entspricht einer Steigerung von 155,3 Prozent.

Zwischen der Registrierung im Erstaufnahmelager und der Stellung eines formellen Asylantrags können mehrere Monate liegen. Die zeitliche Differenz ist der Grund, warum die EASY-Zahlen deutlich höher liegen als die Zahl der Asylanträge. Allerdings leidet das EASY-System aufgrund von Doppelerfassungen, der Weiterreise Betroffener in andere EU-Staaten oder deren Rückkehr in die Herkunftsländer an erheblichen Ungenauigkeiten. In diesem Jahr werden mit der Einführung des Flüchtlingsausweises (sogenannter Ankunftsnachweis) derartige Fehlerquellen deutlich reduziert. Wer nicht in das vereinbarte Bundesland weiterreist oder untertaucht hat keinen Anspruch auf Leistungsbezug. Außerdem ruht die Bearbeitung seines Asylgesuches.

 

Wie setzen sich die Flüchtlinge nach Herkunft, Geschlecht und Alter  im Jahr 2015 zusammen?

Syrer stellten mit 158.657 Asylanträgen (35,9 Prozent) die mit Abstand größte Gruppe. Etwa 30 Prozent aller Asylbewerber kamen aus den sechs Staaten des Westbalkans: Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Diese Zahl war besonders in der ersten Jahreshälfte sehr hoch und ging dann kontinuierlich zurück. Ende des Jahres kamen weniger als zwei Prozent der in Deutschland registrierten Flüchtlinge aus diesen Ländern. Stattdessen waren im Dezember 2015 Iraker und Afghanen mit jeweils rund 20 Prozent die stärksten Gruppen nach den Syrern.

69 Prozent der Asylbewerber waren Männer, unter den 18 bis 25-Jährigen sogar 80 Prozent.

 

Führt Deutschland Grenzkontrollen durch?

Deutschland hat am 13. September 2015 an einigen Abschnitten seiner Außengrenzen wieder Grenzkontrollen eingeführt. Mittlerweile werden nahezu alle Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze registriert und ihre Namen und Fingerabdrücke in eine europäische Datenbank eingegeben. Dies bedeutet einen erheblichen Gewinn an Kontrolldichte und Sicherheit. Menschen, die in Deutschland keinen Asylantrag stellen wollen, weist die Bundespolizei grundsätzlich zurück. In den ersten beiden Januarwochen des Jahres 2016 betraf dies täglich durchschnittlich 200 Personen.

 

Wie werden die Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt?

Für die einzelnen Bundesländer gelten Aufnahmequoten. Diese berechnen sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel". Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl berechnet und sieht für 2016 wie folgt aus:

Baden-Württemberg 

12,86456%

Bayern

15,51873%

Berlin

5,04927%

Brandenburg

3,06053%

Bremen

0,95688%

Hamburg

2,52968%

Hessen

7,35890%

Mecklenburg-Vorpommern

2,02906%

Niedersachsen

9,32104%

Nordrhein-Westfalen

21,21010%

Rheinland-Pfalz

4,83710%

Saarland

1,22173%

Sachsen

5,08386%

Sachsen-Anhalt

2,83068%

Schleswig-Holstein

3,40337%

Thüringen

2,72451%

 

Welche Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben?

Ein Flüchtling darf in Deutschland bleiben, wenn er einen berechtigten Grund für seinen Schutz geltend machen kann. Von den 282.726 Entscheidungen über Asylanträge im Jahr 2015 erkannten 140.915 einen solchen Schutzgrund an. Dies entspricht einer Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer von 49,8 Prozent.

Von den 140.915 positiv beschiedenen Antragstellern erhielten 137.136 Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Konvention schützt Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Der Rest verteilt sich auf politisch Verfolgte nach Art 16 a GG, subsidiär Schutzberechtigte und Personen, für die ein Abschiebeschutz greift. Im Unterschied zur Genfer Flüchtlingskonvention muss die Verfolgung bei Art. 16 a GG vom Staat ausgehen. In die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten fallen Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Asyl oder den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, gleichwohl aber im Land bleiben dürfen, weil ihnen bei Rückkehr Gefahr durch Krieg, Folter oder Todesstrafe droht. Das gilt typischerweise für Bürgerkriegsflüchtlinge. Syrer sollen deshalb in Zukunft nur noch einen subsidiären Schutzstatus erhalten.

Der Abschiebeschutz ist in § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes geregelt und kann sich unter anderem aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben, die einen völkerrechtlich verbindlichen und einklagbaren Grundrechteschutz für jedermann vorsieht.

 

Werden Asylanträge jetzt schneller bearbeitet?

Im Jahr 2015 hat das BAMF 282.726 Entscheidungen getroffen. Gegenüber dem Vorjahr (128.911) entspricht dies einer Steigerung von 119,3 Prozent. Die Zahl der Entscheidungen hat sich also mehr als verdoppelt. Die Mitarbeiter leisten seit Monaten Mehrarbeit bis an die Belastungsgrenze. Der Schichtdienst wird weiter ausgebaut. Das Ergebnis: Im Schnitt werden derzeit rund 2000 Entscheidungen pro Tag getroffen. Im Januar 2015 waren es erst 600 am Tag. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist auf 5,2 Monate gesunken.

Ziel ist eine Bearbeitungszeit von drei Monaten pro Antrag. Die Union hatte durchgesetzt, dass schon in den Haushalten 2013 bis 2015 das Personal des BAMF mit zusätzlichen 1.650 Mitarbeitern um mehr als 50 Prozent erhöht wurde. Insgesamt sind damit aktuell rund 3.100 Vollzeitbeschäftigte im Einsatz. In den Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2016 gelang es der Union, weitere 4.000 Stellen zu schaffen. Künftig wird das BAMF über gut 7.000 Stellen verfügen. Damit erhält die Behörde die erforderliche Personalverstärkung, um die gegenwärtig abzusehenden Antragszahlen zügig abzuarbeiten.

 

Hat sich der Bundestag mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung beschäftigt?

Der Deutsche Bundestag hat seit Ende 2013 viele Male über das Thema debattiert. Es ist das beherrschende Thema im Parlament und in den Fraktionen in den vergangenen Monaten gewesen.

 

Verstößt die Aufnahme von Flüchtlingen gegen geltendes Recht?

Das Verhalten an den Grenzen steht nach Auffassung der Bundesregierung in Einklang mit der Rechtsordnung. Zwar ist es richtig, dass der Asylantrag eines Flüchtlings grundsätzlich in dem Land geprüft werden soll, in dem er erstmals die Außengrenze eines Schengen-Mitgliedlandes überschreitet. Zutreffend ist auch, dass Deutschland Asylbewerber an der Grenze unter bestimmten, engen Voraussetzungen zurückweisen darf. Eine Pflicht dazu besteht nach Aussage des Bundesinnenministers nicht. Es steht jedem Mitgliedstaat frei, ein Asylverfahren an sich zu ziehen, wenn er dies für richtig hält. Das Dublin-Regime, das die Behandlung von Asylanträgen innerhalb des Schengen-Raumes regelt, sieht dieses sogenannte Selbsteintrittsrecht ausdrücklich vor. Deutschland hat von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Für Griechenland, über das die weitaus meisten Flüchtlinge in den Schengenraum einreisen, gilt eine weitere Besonderheit: Selbst wenn Deutschland Flüchtlinge nach Griechenland zurücküberweisen wollte, so wäre es durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte derzeit daran gehindert. Beide obersten Gerichte haben Rückführungen nach Griechenland aus humanitären Gründen verboten. Diese Urteile sind bindend.

 

 Können Flüchtlinge ihre Familien nach Deutschland holen?

Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsgenehmigung haben das Recht, ihre Familien nach Deutschland nachzuholen. Grundsätzlich ist damit nur die Kernfamilie gemeint, also Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Wenn ausreichend Wohnraum nachgewiesen werden kann und der Lebensunterhalt gesichert ist, können Familienangehörige bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Reisekosten müssen die Familien grundsätzlich selbst aufbringen.

Für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden. So sieht es das vom Bundeskabinett Anfang Februar 2016 beschlossene Asylpaket II vor. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, gleichwohl aber im Land bleiben dürfen, weil ihnen bei Rückkehr Gefahr durch Krieg, Folter oder Todesstrafe droht. Die Einschränkung des Familiennachzugs ist richtig und verantwortungsvoll. Er erfolgt nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus Einsicht in die Grenzen der Möglichkeiten unseres Landes. Bereits heute halten sich mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen überwiegend ein Recht auf Nachzug zusteht.

Leider ist festzustellen, dass Familien verstärkt Jugendliche nach Deutschland schicken. Es ist richtig, auch in diesen Fällen den Familiennachzug grundsätzlich nicht zuzulassen, sofern der Jugendliche nur subsidiär schutzberechtigt ist. Anderenfalls würden noch mehr Familien ihre Kinder auf die lange Reise schicken, in der Hoffnung selbst damit einen Anspruch auf Nachzug zu haben. Dieses zum Teil unverantwortliche Verhalten der Familien sollte nicht noch honoriert werden.

 

Warum ist es so schwer, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben?

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland über 200.000 ausreisepflichtige Ausländer. Abgeschoben wurden aber nur rund 23.000. Angesichts Hunderttausender Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben oder über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist, wird die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer stark zunehmen. Die Bereitschaft der Bundesländer, Menschen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, auch tatsächlich abzuschieben, muss erheblich gesteigert werden.

Jeder Staat ist grundsätzlich verpflichtet, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen. Aber nicht alle Staaten wollen dies auch. Manche weigern sich schlicht. Deutschland versucht deshalb mit möglichst vielen Regierungen sogenannte Rückübernahmeabkommen abzuschließen, die die Einzelheiten der Rücknahme regeln. Dies ist bisher mit 13 Staaten gelungen,  unter denen sich auch die wichtigsten Länder des Westbalkans befinden. Das Verfahren wird zudem dann erschwert, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen. Die Europäische Union plant deshalb, künftig Ersatzpapiere auszustellen und die Rücknahmestaaten in Verhandlungen zu überzeugen, diese bei der Einreise anzuerkennen.

Mit dem Asylpaket I wurden die Vorschriften für die Abschiebung weiter verschärft. Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden. Damit soll das Untertauchen von abgelehnten Asylbewerbern erschwert werden. Das Asylpaket II sieht darüber hinaus  eine starke Einschränkung der gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse vor.

Zuständig für Abschiebungen sind die Vollzugsbehörden der Bundesländer. Auf dieser Ebene müssen die Anstrengungen verstärkt werden.  Das gilt besonders für SPD-geführte Bundesländer, die Ausreisepflichtige deutlich langsamer abschieben. Während im Jahr 2015 in den unionsregierten Ländern jeder Abschiebung nur vier bis fünf ausreisepflichtige Ausländer gegenüberstanden, kamen in den SPD-geführten Ländern auf jede Abschiebung zwischen 62 (Bremen) und zwölf (Nordrhein-Westfalen) ausreisepflichtige Personen.

 

Was passiert mit straffällig gewordenen Asylbewerbern?

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Wer eine Straftat begeht, wird ohne Ansehung der Person nach den hier geltenden Gesetzen bestraft. Das gilt selbstverständlich auch für Asylbewerber.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ein straffällig gewordener Asylbewerber in Deutschland bleiben darf. Auf Druck der Union sollen Asylsuchende oder Flüchtlinge, die straffällig werden, ihren Schutzstatus schneller verlieren können. Künftig soll bereits die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr ausreichen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte handelt und der Asylsuchende deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf im Januar 2016 beschlossen.

 

Warum muss das Flüchtlingsproblem vorrangig europäisch gelöst werden?

Alle denkbaren rein nationalen Maßnahmen haben Auswirkungen auf das geeinte Europa. Das gilt vor allem für die viel diskutierte Schließung der Grenzen, die einen Rückschlag, wenn nicht das Ende des Schengen-Raums bedeuten würde.

Die Schaffung des Schengenraumes ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Integration. Sie korrespondiert mit den vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Deutschland hat als offene Wirtschaftsnation mit hohem Export- und Importanteil ein besonderes Interesse daran, dass der kontrollfreie Schengenraum erhalten bleibt. 2014 gingen 58 Prozent der deutschen Exporte in die EU, davon 36,6 Prozent in die Eurozone. Besonders bei „Just-in-time-Produktionsprozessen“ mit grenzüberschreitendem Warenverkehr kann jede Verzögerung an den Grenzen zu einer empfindlichen Störung der Herstellungsabläufe führen.

Es muss immer mitbedacht werden, dass eine Grenzschließung auch Folgen für die politische Stabilität haben könnte. Vor allem der Balkan ist nach wie vor eine politisch instabile Region. Die Jugoslawienkriege sind noch nicht einmal zwanzig Jahre her und längst nicht alle Interessenkonflikte sind auf Dauer befriedet. Die Europäische Union muss diese Lage immer im Blick haben. Die letzten Monate haben gezeigt, welches Konfliktpotenzial ein unkontrollierter Flüchtlingsstrom entfalten kann. Die solidarische Lösung der Flüchtlingskrise ist deshalb ein wichtiger Beitrag für den Frieden in Europa.

Es muss nun darum gehen, das Schengen-Abkommen den heutigen Herausforderungen anzupassen. Grundgedanke war, dass die Binnenkontrollen nur abgeschafft werden sollten, wenn es eine funktionierende Kontrolle der Außengrenzen gibt. Die Sicherung der europäischen Außengrenze war damit zu einer gesamteuropäischen Aufgabe geworden. Den Staaten an den Außengrenzen der EU kam  dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie werden aber nicht allein gelassen, sondern erfahren Unterstützung durch die anderen Schengen-Staaten und die eigens zu diesem Zweck gegründete „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“, kurz FRONTEX.

Zurzeit funktioniert die Sicherung der europäischen Außengrenzen nur unzureichend. Tausende von Flüchtlingen überqueren täglich die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei und ziehen dann weiter Richtung Norden. Alle Schengen-Staaten sind aufgefordert, an einer wirksamen Sicherung der Außengrenzen mitzuwirken. Die Staaten an den Außengrenzen können das allein nicht übernehmen.

 

Wie sieht die europäische Lösung der Flüchtlingskrise konkret aus?

Die Bundeskanzlerin und die EU-Kommission arbeiten seit langem an der europäischen Antwort auf die Herausforderungen. Bislang ziehen hier einige Mitgliedstaaten nicht mit. Auf dem EU-Gipfel am 18. und 19. Februar 2016 sollte es nun aber zu Fortschritten kommen.

Der Türkei kommt bei der Lösung der Flüchtlingsfrage unumstritten eine Schlüsselrolle zu. Die ganz große Mehrheit der Flüchtlinge gelangt über die türkisch-griechische Grenze in die EU. An vorderster Stelle steht daher die größtmögliche Unterbindung der illegalen Migration und die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität, gefolgt von einer Verbesserung der Lebensumstände der bereits in der Türkei lebenden Millionen von Flüchtlingen und der Bereitschaft des Landes, auch Angehörige aus Drittstaaten wieder zurückzunehmen. Im Gegenzug muss sich die EU verpflichten, legale Flüchtlingskontingente aufzunehmen und die Türkei finanziell zu unterstützen. Die ersten drei Milliarden Euro hat die EU bereits verbindlich zugesagt.

Der strikte Schutz der EU-Außengrenzen muss wieder hergestellt werden. Dazu bedarf es eines Ausbaus der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX zu einer europäischen Grenz- und Küstenschutzpolizei. Bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist, müssen die Schengen-konformen Kontrollen an den Binnengrenzen fortgeführt und gegebenenfalls verstärkt werden.

Die in Griechenland und Italien geplanten Hotspots müssen schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen. Die Hotspots sind Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge bei ihrem Eintritt in den Schengenraum sofort registriert und die Schutzbedürftigen unter ihnen auf die Mitgliedstaaten der EU verteilt werden können. Wer nicht schutzbedürftig ist, wird wieder direkt in die Herkunftsländer zurückgeführt.

Die EU muss zu einer dauerhaften, fairen und gerechten Lastenverteilung kommen. Ein erster Schritt ist die zügige Umsetzung der bereits beschlossenen Verteilung von 160.000 Flüchtlingen durch die EU-Kommission.  

 

Was geschieht zur Bekämpfung der Fluchtursachen?

Die Menschen, die zu uns kommen, flüchten vor Verfolgung, Krieg, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Die unionsgeführte Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, um zerfallende Staaten zu stabilisieren und den Menschen in ihren Heimat