Markus Koob MdB

Ein Ende der E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche

Novellierung des Jugendschutzgesetzes

In dieser Woche fand im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ statt.

Als CDU/CSU möchten wir Kinder und Jugendliche bestmöglich vor typischen Folgeerkrankungen des Rauchens und Dampfens, wie Herz- und Kreislauferkrankungen, schützen. Allerdings handelt es sich bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen auch nikotinfreie Flüssigkeiten, sogenannte Liquids verdampfen, nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes, so dass die dahingehenden strikten Abgabe- und Konsumverbote nicht gelten. 

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 20. November 2014 entschieden hat, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die elektronische Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist, besteht dringender Handlungsbedarf.

Bei nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird der bei der Verdampfung der Flüssigkeit entstandene Nebel (Aerosol) inhaliert. Die Flüssigkeit besteht aus einem Gemisch verschiedener Chemikalien, wobei als Grundsubstanzen Propylenglykol und Glyzerin dienen.

Die Auswertung der neuen Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums ergibt, dass beim Dampfen von elektronischen Inhalationsprodukten Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd entstehen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen beziehungsweise als Karzinogen der Kategorie 1B eingestuft sind. Darüber hinaus enthalten die Aerosole von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas feine und ultrafeine Partikel. Diese Partikel können eine chronische Schädigung verursachen. Diese wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern und Jugendlichen die Lungenentwicklung.

Das Wachstum der Lunge endet erst im jungen Erwachsenenalter. Darüber hinaus kann der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien elektronischen Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten (Gateway-Effekt) umzusteigen. Kinder und Jugendliche sind deshalb wie bei den nikotinhaltigen Produkten auch vor nikotinfreien Produkten zu schützen.

Aus den bereits genannten Gründen sind auch Kinder und Jugendliche in einem Beschäftigungsverhältnis zu schützen und die Abgabe von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas durch den Arbeitgeber im Jugendarbeitsschutzgesetz zu verbieten. Außerdem sollen die Verweise in den Verbotsregelungen für gefährliche Arbeiten in Bezug auf Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe entsprechend der geltenden deutschen Rechtslage ohne Änderung des Schutzniveaus angepasst werden.

Als für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständige Berichterstatter ist mir dieses Gesetz für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sehr wichtig und ich freue mich über die Verabschiedung in der 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages. Von nun an dürfen Kindern und Jugendlichen keine E-Zigaretten und E-Shishas und deren Behältnisse zugänglich gemacht werden.