Markus Koob MdB

Ergebnisse des Koalitions-Ausschusses am 06. September 2015

Deutschland wird derzeit von zehntausenden Flüchtlingen aufgesucht, die sich hier ein neues Leben in Frieden und Freiheit vor Verfolgung und Unterdrückung erhoffen. 

Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land und nimmt seine soziale und humanitäre Verantwortung wahr. Damit die Organisation der deutschen Asylpolitik in den kommenden Wochen und Monaten aber reibungsloser funktioniert, müssen zeitnah zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden.

Um über zielführende Maßnahmen zu diskutieren, hat sich nun der Koalitions-Ausschuss in Berlin getroffen. Die genauen Ergebnisse dieser Beratungen können Sie im folgenden Text detailliert nachlesen oder hier als PDF herunterladen.

Deutschland ist in diesen Wochen und Monaten das Zielland einer nie gekannten Zahl von Flüchtlingen, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen. Hunderttausendfach begegnen die Menschen in Deutschland diesen Flüchtenden mit einer nie gekannten Hilfsbereitschaft und Solidarität. Diese große Welle der Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit, aber auch die wirtschaftliche Stärke unseres Landes sind der Grund dafür, dass wir diese Herausforderung bewältigen können. Wir sind den Menschen unseres Landes dankbar dafür.

Klar ist aber auch, dass wir diese Herausforderung nur bewältigen können, wenn wir Erfolge im internationalen Kampf gegen die Fluchtursachen (Bürgerkriege, Destabilisation ganzer Staaten und terroristische Gefahren) erzielen und Hilfe für die Nachbarländer der Krisengebiete erbringen. Vor allem brauchen wir auch innereuropäische Solidarität und eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Dies steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land.

Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb mit der aktuellen Flüchtlings- und Asylsituation beschäftigt und sich auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt:

 

I. Bekämpfung der Fluchtursachen und Stabilisierung der Nachbarländer

·         Wir werden prüfen, ob ähnlich wie in Niger weitere Anlaufstellen und Einrichtungen in Nordafrika eingerichtet werden können.

·         Wir wollen das EU-Engagement zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den hauptsächlichen Herkunftsländern durch europäische Mittel verstärken.

·         Deutschland wird seine internationale Verantwortung wahrnehmen und sein Engagement für die Krisenbewältigung- und -prävention ausbauen. Dafür werden die entsprechenden Mittel im Haushalt des Auswärtigen Amtes um jährlich 400 Mio. Euro aufgestockt. Dies dient der Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingslagern in den Krisenregionen und der Stabilisierung von Herkunfts- und Transitländern durch die Festigung von Staatlichkeit und den Aufbau von institutionellen Strukturen sowie die Verstärkung unseres Engagements in den Bereichen Konfliktlösung und Mediation. Auch die Kommunikationsarbeit im migrationspolitischen Umfeld soll intensiviert werden.

·         Visastellen in den Auslandsvertretungen werden verstärkt.

·         Konzentration von Mitteln des BMZ auf Bekämpfung von Fluchtursachen in den wichtigsten Herkunftsländern.

II. Europa

Europa und Deutschland stehen angesichts der Entwicklung im Mittleren und Nahen Osten sowie in vielen Ländern Afrikas und des damit verbundenen starken Andrangs von Asylsuchenden und Flüchtlingen vor einer großen Herausforderung, die von der Europäischen Union nur gemeinsam und auf der Grundlage ihrer Werte- und Rechtsordnung bewältigt werden kann. Deutschland steht zu seinen humanitären und europäischen Verpflichtungen und erwartet dies ebenso von seinen Partnern. Dazu gehören die Einhaltung der Dublin III-Verordnung und die Bereitschaft zu gesamteuropäischer Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Die am Wochenende getroffene Aufnahmeentscheidung von Deutschland und Österreich soll eine Ausnahme bleiben.

Bei den bevorstehenden Treffen auf europäischer Ebene, zunächst beim Sondertreffen der europäischen Innen- und Justizminister am 14. September, sollen daher folgende Themen im Mittelpunkt stehen:

·         Schaffung von menschenwürdigen Aufnahme- und Registrierungseinrichtungen (sog. Hotspots) in den EU-Mitgliedsstaaten, an deren Außengrenzen der Flüchtlingsandrang besonders groß ist. Sie sollen von der EU unter Beteiligung des UNHCR gemeinsam mit den betroffenen Staaten errichtet und betrieben werden, damit eine ordnungsgemäße Prüfung und Entscheidung der Asylverfahren vor der Rückführung oder Weiterreise in andere Mitgliedsstaaten sichergestellt ist.

·         Eine solidarische und faire Verteilung und Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge durch die EU-Mitgliedsstaaten. Die in diesem Zusammenhang entstehende Sekundärmigration (Weiterreise in andere EU-Mitgliedstaaten) muss vermieden werden.

·         Eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer.

·         Eine grundlegende Reform der EU-Asylpolitik mit dem Ziel eines einheitlichen EU-Asylrechts.

·         Eine wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität.

·         Eine wirksame praktische und finanzielle Unterstützung der aktuell besonders belasteten EU-Staaten.

·         Eine Verstärkung des EU-Engagements zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den hauptsächlichen Herkunftsländern.

III. Bundesebene, Länder und Kommunen

Bund, Länder und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft und müssen mit einer großen nationalen Gemeinschaftsaktion in kurzer Zeit die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beispiellos hohen Zahl von schutzbedürftigen Menschen und die Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger schaffen. Angesichts der aktuellen Prognosen reichen die bereits bisher getroffenen oder in Vorbereitung befindlichen finanziellen, personellen, organisatorischen und gesetzlichen Maßnahmen nicht aus. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern schnell ein politisches Gesamtpaket erarbeiten, das noch im Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.

1. Asylverfahren einschließlich von Rückführungen beschleunigen

·         Priorität haben weiterhin die Beschleunigung der Asylverfahren und der Abbau der beim BAMF anhängigen Verfahren, u.a. durch die zügige Besetzung der bereits beschlossenen neuen Stellen und der unbürokratischen Gewinnung weiteren Personals zur Schaffung zusätzlicher Entscheidungskapazitäten.

·         Der Bundesminister des Innern und die Länder setzen eine hochrangig besetzte Taskforce zur Beschleunigung der Verfahren und Stellenbesetzung beim BAMF ein.

·         Bei der Bundespolizei werden 3.000 zusätzlich Stellen für die kommenden drei Jahre geschaffen.

·         Kosovo, Albanien und Montenegro werden durch Gesetzesänderung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.

·         Die Höchstdauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen kann bis zu 6 Monate betragen – entsprechend verlängert sich die Residenzpflicht. Die Verteilung auf die Kommunen erfolgt in diesen Fällen ab Asylantragstellung.

·         Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern verlängert sich der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zum Ende des Verfahrens und der in der Regel darauf folgenden Rückführung.

·         Unterbringung wiedereingereister Folgeantragsteller in Erstaufnahmeeinrichtungen.

2. Menschenwürdige Erstaufnahmeeinrichtungen & Flüchtlingsunterkünfte schaffen.

·         Der Bund wird Länder und Kommunen beim Ausbau von ca. 150.000 winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge verstärkt unterstützen. Der Bund wird Ländern und Gemeinden hierzu alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung stellen und die Kosten für die Herrichtung übernehmen.

·         Soweit Bundesliegenschaften nicht zur Verfügung stehen, wird der Bund die Schaffung der erforderlichen Plätze finanziell angemessen unterstützen.

·         In einem Beschleunigungsgesetz soll für einen befristeten Zeitraum für die Bewältigung der aktuellen Asyl- und Flüchtlingssituation die Abweichung von geltenden Regelungen oder Standards ermöglicht werden. Die Länder werden ihrerseits zu entsprechenden Regelungen ermuntert.

3. Fehlanreize beseitigen

·         Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen soll so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden.

·         Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen bis zum Ende des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

·         Die Auszahlung von Geldleistungen soll längstens einen Monat im Voraus erfolgen.

·         Die Höchstdauer zur Aussetzung von Abschiebungen wird von 6 auf 3 Monate reduziert.

·         Sozialleistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige (ohne Duldung) werden reduziert.

4. Entlastung für Länder und Kommunen

Der Bund wird zur Bewältigung der Flüchtlings- und Asylsituation die Ansätze im Haushalt 2016 um 3 Mrd. Euro erhöhen und Ländern und Kommunen weitere 3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Über die Einzelheiten der Verwendung wird mit den Ländern bis zum 24. September 2015 Einvernehmen erzielt.

5. Integration verbessern

Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen schnell Arbeit finden und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Zentrale Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt sind Deutschkenntnisse. Der Bund wird die Integrationskurse wie mit den Ländern bereits vereinbart für Asylbewerber und Geduldete öffnen und die Mittel entsprechend dem gestiegen Bedarf aufstocken. Ebenso wird eine bedarfsgerechte Finanzierung der berufsbezogenen Sprachförderung durch zusätzliche Bundesmittel sichergestellt.

·         Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei Monaten.

·         Um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen frühzeitig und zielgerichtet zu unterstützen, werden wir die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und für die berufsbezogene Deutschförderung und für qualifiziertes Personal in den Jobcentern entsprechend dem steigenden Bedarf aufstocken.

6. Alternativen zum Asylweg schaffen

Für Angehörige der Staaten des Westbalkan (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro) wollen wir Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland schaffen. Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann, soll arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

7. Sozialen Wohnungsbau ausbauen

Der aktuelle Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern verstärkt den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auf bereits angespannten Wohnungsmärkten. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen.

·         Der Bund wird Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.

·         Der Bund und die Länder prüfen, wie mittels steuerlicher Anreizinstrumente der Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden kann.

8. Unterstützung und Koordinierung des freiwilligen Engagements

Zahlreiche Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich bei der Aufnahme von Menschen in Not. Das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist von unschätzbarem Wert. Wir werden diese Arbeit unterstützen und beim Freiwilligendienst des Bundes bis zu 10.000 zusätzliche Stellen einrichten.