Markus Koob MdB

Standpunkte 19/2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in der Finanzverfassungsgeschichte der Bundesrepublik hat es das noch nie gegeben: Das Bundesverfassungsgericht hat der Normenkontrollklage der CDU-/CSU-Fraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 stattgegeben. Das von uns heftig kritisierte Haushaltsmanöver, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehenen 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen zu verschieben, erklärte das Verfassungsgericht für verfassungs-widrig und nichtig. Die Ampel-Koalition steht damit vor dem Scherbenhaufen ihrer unseriösen und unprofessionellen Haushaltspolitik. Hier zeigt sich auch ein Paradoxon von tragischer Gestalt: Ausgerechnet Bundesfinanzminister Christian Lindner, der sich – wie ich finde, häufig auch glaubwürdig – als Hüter der Schuldenbremse inszenierte und damit auch in Auseinander-setzungen mit seinen Kabinettskollegen und politischen Rivalen trat, wird immer mit diesem singulären Ereignis deutscher Verfassungsgeschichte in Ereignis gebracht werden. Selbst sein FDP-Stellvertreter räumte vor den Fernsehzuschauern in dieser Woche ein, dass es für diese Regierung „ein Gau“ sei. Im Kern hat das Verfassungsgerichtsurteil die Schuldenbremse gestärkt und ihrer Umgehung durch diese Bundes-regierung einen Riegel vorgeschoben. Schon heute ist klar, dass sich mit dem Urteil eine Finanzierungslücke im Haushalt des kommenden Jahres auftun wird, denn bereits in 2024 gibt es angesichts bereits eingangener Verpflichtungen des Klima- und Transformationsfonds eine Unterdeckung von 20 Mrd. Euro.  Dass die Ampel-Koalition statt einer Neupriorisierung ihres Etats so tut, als sei nichts geschehen, ist grob fahrlässig und wirft ernsthafte Fragen über ihre Handlungsfähigkeit auf. Aber nicht nur die Lücken im Haushalt haben uns in dieser Woche beschäftigt, sondern auch jene im Aufenthalts- und Strafrecht, wenn es um die konsequente Bekämpfung von Antisemitismus geht.  

 

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Mit herzlichen Grüßen


Ihr Markus Koob