Standpunkte 16/2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in dieser Woche hat die Ukraine den 90. Jahrestag des Holodomor begangen. In den Jahren 1932/1933 fielen Millionen von Ukrainern dem Hungertod zum Opfer – ausgelöst durch Entscheidungen der sowjetischen Führung unter Josef Stalin zur Bekämpfung politischer Gegner. Im Zuge dessen verhungerten schätzungsweise über 3 Millionen Menschen. Gezielter Hunger und Vertreibung waren die Instrumente Stalins zur Durchsetzung seines politischen Ziels: dem Ende der ukrainischen Nation.
Nach Einschätzung zahlreicher Historiker und Völkerrechtler erfüllt der Holodomor die materiellen Bedingungen für einen Völkermord nach Art. 4 der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. In Anerkennung unserer besonderen politischen Verantwortung für eine nationale und globale Erinnerungskultur haben wir in dieser Woche in einem fraktionsübergreifenden Antrag aller demokratischen Kräfte im Deutschen Bundestag dieses große stalinistische Verbrechen verurteilt. Auch mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Gedenken an den Holodomor ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit der Ukraine.
Im Kontrast zum Konsens in dieser außen- und geschichtspolitisch wichtigen Angele-genheit stand der Dissens in innenpolitischen Fragen, diesmal besonders ersichtlich beim von der Ampel-Regierung geplanten Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür sowie der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.
Eine Steuererhöhung durch die Hintertür ist in dem Jahressteuergesetz 2022 zu erblicken, wonach die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel geändert wird, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzupassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer bei allen Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und auch Grundstücken. Die Pläne haben in den vergangenen Tagen erhebliche Unruhe in der Bevölkerung und An-stürme auf Steuerberatungsbüros ausgelöst. Hierzu haben wir in dieser Woche einen Leitantrag eingebracht und verdeutlicht: Steuererhöhungen durch die Hintertür lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann.
Hier erfahren Sie mehr.
Mit besten Grüßen
Ihr Markus Koob