Markus Koob MdB

Für eine starke Wirtschaft

Stand: 25. Juni 2021

Die große Koalition hat die Unternehmen in Deutschland nicht nur mit Milliardenhilfen durch die Corona-Pandemie gebracht. In den vergangenen vier Jahren haben wir auch weitere wichtige Weichenstellungen vorgenommen, damit unsere Wirtschaft gut aus der Krise kommt und fit für die Zukunft ist. Hier sind kurz und knapp die wichtigsten wirtschaftspolitischen Erfolge.

Bild: Meik MerkelbachBild: Meik Merkelbach

Krisenbewältigung

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Zuschussprogramme aufgelegt: Soforthilfen, Überbrückungs­hilfen, Neustarthilfe, November- und Dezemberhilfe, Härtefallhilfe, ÖPNV-Rettungsschirm, Hilfspakete für die Deutsche Bahn und für Reisebusunternehmen.

Auch zahlreiche Kreditprogramme mit bis zu 100-Prozent-Haftungsübernahme durch den Bund dienten der Sicherung der Liquidität (KfW-Sofortprogramm, KfW-Schnellkredit).

Es wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet. Er sieht Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals und die Übernahme von Garantien vor. Über Exportkreditgarantien und Warenkreditversicherungen wurde der internationale Handel abgesichert.

Zur Bewältigung der Krise wurden die Bürgschaften nach der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ erweitert.

Maßnahmenpaket für Start-ups: Neben den bereits bestehenden Sonderprogrammen wurde von der KfW auch ein Programm aufgelegt, das sich speziell an Start-ups richtet.

Stundungsmöglichkeit von Steuern und Sozialversiche­rungsbeiträgen, Anpassung und Rückerstattung von Steuer­vorauszahlungen, Aussetzung der Vollstreckung: Die Ge­währung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungs­dienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert; Absenkung des Umsatz­steuersatzes für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent.

Erweiterung steuerlicher Verlustrücktrag: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf zehn Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.

befristete Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2020 und 2021

großzügige Kurzarbeitergeldregelung mit vollständiger Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Es gab in Deutschland keinen generellen Lockdown wie in vielen anderen Staaten, das produzierendes Gewerbe konnte weiterarbeiten. Auch die Grenzen im europäischen Binnenmarkt wurden nicht geschlossen, sodass Lieferketten aufrechterhalten werden konnten.  

 

Zukunftspaket

großes Konjunkturpaket mit Schwerpunkt auf Zukunftsinvestitionen

Verdopplung der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungsförderung von zwei auf vier Millionen Euro

Neue Technologien: Die Koalition investiert Milliarden in Künstliche Intelligenz, Quantencomputer und Wasserstoff – also in Technologien der Zukunft, in denen Deutschland einen Spitzenplatz einnehmen soll. Vor allem bei der Wasserstofftechnik soll Deutschland zum Ausrüster der Welt werden.

Innovationsprämie (E-Mobilität) und Flottenaustauschprogramme

Der Kauf von Elektrofahrzeugen wurde mit einer Verdopp­lung der bisherigen Prämie – befristet bis zum 31. Dezem­ber 2021 – angekurbelt. Flottenaustauschprogramme soll es für Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Dienste geben. Die Umstellung auf Busse und LKWs mit alternativen Antrieben wird ebenfalls gefördert.

Stärkung Schlüsselindustrie „Automobil“

Förderung der Zulieferindustrie: Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Techno­logien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwick­lung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils einer Milliarde Euro gefördert.

Ladesäulenausbau: Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr im Aus­schreibungsverfahren; Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden

Stützung der Konjunktur der europäischen Partner durch „next generation EU“: Mit der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität stützen wir die Wirtschaft in der gesamten EU. Gelder aus diesem Hilfspaket werden auch nach Deutschland fließen, u. a. in die Digitalisierung.  

 

Wirtschaftspolitische Maßnahmen

Bürokratieabbau insb. Bürokratieentlastungsgesetz III

Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei­nigung ab Januar 2022 Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespei­cherter Steuerunterlagen: Verkürzung der Frist zur Bereit­haltung von EDV-Systemen Einführung einer Option für den digitalen Meldeschein im Beherbergungsgewerbe

Digitalisierung Verwaltung

Unternehmensbasisdatenregister: Beim Statistischen Bun­desamt wird ein Register über Unternehmensbasisdaten er­richtet und geführt, damit Mehrfachmeldungen vermieden und Unternehmen von Berichtspflichten entlastet werden. Zur eindeutigen Identifikation wird einem Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.

Einführung Online-Gründung von GmbHs: Gründungsvor­gang wird an Unternehmensrealitäten angepasst.

Onlinezugangsgesetz: Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen nun digital über ein Verwaltungsportal anzubieten. Insgesamt wur­den dafür ca. 600 Verwaltungsdienstleistungen identifiziert, von denen bereits 315 Leistungen digital verfügbar sind.

Infrastrukturausbau

Investitionen auch in Krise hochgehalten, Kommunen finan­ziell dazu in die Lage versetzt weiter zu investieren, denn der Bund hat die Ausfälle bei der Gewerbesteuer 2020 ersetzt.

Rekordinvestitionen in Verkehrswege; Erhöhung der Mittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur auf jährlich eine Milli­arde Euro; Sofortprogramm für 1.000 attraktive Bahnhöfe und Programm zur Modernisierung von Empfangsgebäuden; Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (neun Milliarden Euro jährlich).

Mobilfunk: Auch bei der Mobilfunk-Netzabdeckung haben wir große Fortschritte gemacht, vor allem im ländlichen Raum. Anfang 2021 werden durch jeden der bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber mindestens 98 Prozent der Haus­halte versorgt. Die Versorgung der Autobahnen mit 4G durch die Netzbetreiber bewegt sich 2021 zwischen 96 und 99 Prozent. Bei den ICE-Trassen liegt die Versorgung zwischen 95 und 98 Prozent. Mit den jüngsten Gesetzesänderungen kann zukünftig entlang auch der weiteren Verkehrswege ein durchgehender und unterbrechungsfreier Ausbau verpflichtend vorgegeben werden. Parallel dazu wird über ein mit 1,1 Milliarden Euro dotiertes Förderprogramm und die Einrichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft der Ausbau von 5.000 Masten in den „weißen Flecken” im ländlichen Raum vom Bund angestoßen. Der Mobilfunk-Empfang entlang der Schienenwege soll mit weiteren 150 Millionen Euro gesondert unterstützt werden.

Breitbandversorgung: Bei der Breitbandversorgung nimmt das Stadt-Land-Gefälle immer weiter ab: Hatten Ende 2016 nur 33,8 Prozent der Haushalte in ländlichen Gebieten Zugang zu einem Breitbandanschluss mit mindestens 50 Mbit/s, waren es Ende 2020 bereits 80,9 Prozent. Bun­desweit liegt die Verfügbarkeit bei 94,5 Prozent der Haus­halte. Mit dem Ausbauprogramm des Bundes werden in rund 1.200 Projekten mittlerweile 2,6 Millionen Gigabit-Anschlüsse geschaffen. Darin enthalten sind u. a. 11.000 Schulen. Der Bund investiert dafür rund 8,3 Milliarden Euro. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen liegt die Investitionssumme mittlerweile bei 16,7 Milliarden Euro.

Planungsbeschleunigung

Zahlreiche Gesetze zur Planungsbeschleunigung insbeson­dere auch Grundlagen für Maßnahmengesetze im Bereich der Verkehrsplanung.

Digital-Update für das Personenbeförderungsgesetz: Die schon aus einigen Großstädten bekannten Pooling-Anbieter können jetzt bundesweit in den Regelbetrieb gehen. Der Kunde bestellt das Fahrzeug (bspw. ein kleiner Van oder Bus) per Smartphone App. Die Fahrzeuge fahren nicht auf einer bestimmten Route, sondern richten ihre Route nach den Standorten der eingehenden Kundenanfragen. Andere Fahrgäste können zusteigen, die das ungefähr gleiche Fahrtziel haben, und sich somit die Fahrt teilen. Die Kom­munen in der Stadt und im ländlichen Raum erhalten somit einen konkreten Ausgestaltungsspielraum für klimascho­nende und innovative Mobilitätsangebote, die gleichzeitig die Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen.

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz wurden Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren umgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Bundesautobahnen beim Bund, der mit der neuen Autobahn GmbH diese Aufgaben von den Ländern übernommen hat.

Weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen

Gebäudeenergiegesetz und Erhöhung Förderung energetischer Sanierungen, Einführung steuerliche Förderung Gebäudesanierung, Verstetigung Bauinvestitionen: Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht. Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen.

Novelle GWB-Gesetz zur Anpassung des Wettbewerbs­rechts an die Digitalisierung: Die Novelle trägt national dazu bei, einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaf­fen und ist eine Blaupause für die künftigen Wettbewerbs­regelungen auf europäischer Ebene. Die Novelle enthält eine maßvolle Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.

Zehn-Milliarden-Zukunftsfonds als Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien. Mit dem Bundeshaushalt 2021 wurden die Mittel bereitgestellt. Zusammen mit der Privat­wirtschaft sollen insgesamt mindestens 30 Milliarden Euro mobilisiert werden.

Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regi­onen: Strukturschwache Regionen werden durch eine Viel­zahl verschiedener Programme gezielt gefördert, z. B. durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Bundesprogramm „Mehrgenerationen­haus“, Programmfamilie „Innovation und Strukturwandel“ oder die Initiative „Stadt.Land.Digital“.

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Das Strukturstär­kungsgesetz schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Regionen und ist somit ein zentraler Baustein für das Gelingen des Struktur­wandels.

Handwerk: Wiedereinführung Meisterpflicht in zwölf Ge­werken: Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betrof­fenen Handwerke soll die Qualität gesteigert werden.  

 

Energiepolitische Maßnahmen

Absenkung EEG-Umlage: Die Kosten der EEG-Umlage haben wir gedeckelt und abgesenkt.

Beschleunigung Netzausbau: Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die schrittweise Abschaltung der Kernkraftwerke und der Kohlekraftwerke erfordern es, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Den schnellen Ausbau haben wir weiter vorangetrieben.

Wasserstoffstrategie und Förderprogramme: Ein wichtiges Element ist die Schaffung einer Übergangsregelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG. Damit soll der Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur gesetzt werden. Die Erzeugung grünen Wasserstoffs befreien wir von der EEG-Umlage.

Energieforschungsprogramme: Mit dem 7. Energiefor­schungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ wurden rund sieben Milliarden Euro für Projekte bereitgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die Transformation des Energiesystems.  

 

Steuerpolitische Maßnahmen

Rückwirkende Anwendung der Sanierungsklausel möglich, Verluste gehen unter bestimmten Voraussetzungen beim Beteiligungserwerb nicht unter.

Verbesserungen bei Dienstwagenbesteuerung E-Mobilität: Um die umweltfreundliche Mobilität zu stärken, wurde die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienst­wagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs bis zum Jahresende 2030 verlängert.

Einführung steuerliche Forschungs- und Entwicklungs-Förderung (F+E-Förderung): Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen und Innovation, Stärkung des Standortes Deutschland, Forschungs­zulagen durch Steuermindereinnahmen.

Anhebung Kleinunternehmergrenze: Die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro des Vorjahresumsatz schafft wesentliche bürokratische Erleichterungen.

Befristete Einführung degressive AfA: Um Investitionsanreize zu schaffen, wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft und hergestellt werden, die Inanspruchnahme einer degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 Prozent ermöglicht.

Anhebung Verlustrücktrag: Die Erweiterung des Verlustrücktrages ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise. Er verschafft zielgenau Betrieben Liquidität, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben. Jetzt benötigen die deutschen Unternehmen dringend Liquidität zur Überbrückung.

Digital-AfA: Für Computerhardware sowie Betriebs- und An­wendersoftware kann ab Januar 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.

Möglichkeit zur Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften: Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können sich auch ohne zivilrechtlichen Formwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuern lassen. Dadurch sind künftig auch grenzüberschreitende Verschmel­zungen sowie Formwechsel und Spaltungen von Körper­schaften aus Nicht-EU/EWR-Staaten steuerneutral möglich.

Steuerliche Förderung Mietwohnungsneubau: Um die Nach­frage durch verstärkten Mietwohnungsneubau zu decken, zielt die Einführung einer Sonderabschreibung darauf ab, insbesondere private Investoren nun zum Bau preiswerter Mietwohnungen zu bewegen.

Absenkung der Umsatzsteuer auf den ermäßigten Umsatz­steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistun­gen bleibt bis Ende 2022: Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehr­wertsteuersenkung nicht profitieren. Die Absenkung gilt nicht für Getränke.

Verbesserung steuerliche Regelung Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Mit dem Fondsstandortgesetz konnte eine verbesserte steuerliche Regelung eingeführt werden, um die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-Ups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen stärker zu fördern.

Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer: Die Verschiebung des Fälligkeitstermins um rund sechs Wochen führte zu einem Liquiditätseffekt, von dem alle einführen­den Unternehmen profitierten.

Der Solidaritätszuschlag wurde für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler ab Januar 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent dieser Steuerzahler zahlen weniger.  

 

Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen

Sozialgarantie 2021 (Begrenzung Lohnnebenkosten): Es gilt die Vereinbarung, dass die Beitragssätze für die Sozialversicherungen in Summe 40 Prozent nicht übersteigen dürfen.

Steigerung Attraktivität der dualen Ausbildung; Ausbildungs­prämie zum Erhalt von Ausbildungsplätzen in der Corona-Krise

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Zuwanderungsmög­lichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung wurden ausgebaut und Verbesserungen von Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung der beruflichen Qualifikation geschaf­fen.

Verbesserte Feststellung ausländischer Qualifikationen: Sie trägt dazu bei, im Inland vorhandene Potenziale noch stärker zu heben, sie dient aber auch dazu, die Zuwande­rung von Fachkräften aus dem Ausland zu ermöglichen und fungiert dabei als Instrument der Qualitätssicherung.

Aus Betriebsrätestärkungs- wurde ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Die Rechte des Betriebsrats werden insbesondere bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und Regelungen zur mobilen Arbeit konkretisiert. Außerdem erhalten Vorfeld-Initiatoren für Betriebsratswahlen einen Kündigungsschutz.  

 

Bildungs- und forschungspolitische Maßnahmen

Eine steuerliche F+E-Förderung wurde eingeführt und erhöht.

Die Forschungsförderung wurde auch bei krisenbedingtem Wegfall von Drittmitteln verstetigt. Dabei wurden die Mitfinanzierungspflichten abgesenkt.

Stützung außeruniversitärer Spitzenforschung

Arbeitgeber werden bei der Fortbildung unterstützt. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Teile der Lehrgangs­kosten. Übernehmen Arbeitgeber Weiterbildungskosten, dann sind diese steuerfrei. Damit können Beschäftigte und Arbeitgeber in besonders von Strukturwandel betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen bei der Bewältigung betrieblicher Anpassungsprozesse einen erleichterten Zugang zu höheren Förderleistungen erhalten.  

 

Rechtspolitische Maßnahmen

Verwaltungsgerichtliche Verfahren wurden verkürzt, u. a. durch Regelung der Zuständigkeit für bestimmte Infrastrukturvorhaben.

Ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren wurde eingeführt, mit dem Unternehmen vor Eintritt der Insol­venzreife mit der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger einen Restrukturierungsplan beschließen und durchsetzen können.

 

Faktenblatt zum Download: HIER.