Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021
Am gestrigen Dienstag rangen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wieder um den richtigen Weg in dieser COVID-19-Pandemie. Im Vorfeld des Treffens zeigte sich, dass die deutlich stärkeren Beschränkungen seit dem 16. Dezember durchaus ihre Wirkung entfaltet haben. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen wurde gestoppt. Auch die Intensivstationen spüren, auf einem weiterhin sehr hohen Niveau, leichte Entlastungen. Es ist ein Zeichen der Zuversicht, aber leider (noch) nicht mehr.
Auch die begonnenen Impfungen der Schutzbedürftigsten geben mir Hoffnung und Zuversicht, dass wir das Virus Schritt für Schritt besiegen werden. Es wird allerdings bis zum Sommer dauern, bis genügend Impfdosen für das Impfen großer Bevölkerungsgruppen ausreichend produziert wurden. Das Licht am Ende des Tunnels ist erahnbar. Bis zum Erreichen des Tunnelendes gilt es aber sich weiterhin an die Abstandsregeln, das Maskentragen und vor allem die Kontaktbeschränkungen zu halten, zu unser aller Wohl.
Denn es gibt auch gut begründete Anhaltspunkte dafür, dass sich die Pandemie wieder verschärfen könnte, nämlich dann, wenn das mutierte britische Virus eine starke Ausbreitung in Deutschland finden würde. Dieses Virus ist wesentlich infektiöser und damit deutlich ansteckender. Das heißt, dass noch weniger Kontakte ausreichen, um Mitmenschen mit dem Virus zu infizieren. Eine Ausbreitung dieser Mutation wäre daher besorgniserregend. Um das zu verhindern, müssen wir alle gemeinsam jetzt die Zeit bis zum 14. Februar nutzen, um dem Virus die Grundlage zur Ausbreitung zu entziehen.
Das Ziel der Bundesregierung und CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt klar: Wir müssen in Deutschland eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreichen, damit die Gesundheitsämter zu einer exakten Kontaktnachverfolgung zurückkehren können und somit exponentielles Wachstum verhindert wird. Ich weiß, dass die vergangenen Wochen und Monate hart waren, sehr hart waren. Sie haben Ihnen eine Menge abverlangt. Aber die Maßnahmen werden stark dazu beitragen, dass wir unser gewohntes Leben zurückbekommen werden. Wir alle haben ein möglichst schnelles Ende der Beschränkungen ab dem 14. Februar selbst in der Hand. Jeder einzelne von uns, kann seinen Beitrag dazu leisten. Es gilt: weniger/keine Kontakte, Reduzierung der Mobilität, Maskentragen wo immer man in Kontakt zu anderen Menschen tritt, Abstand zu anderen halten sowie Hygieneregeln einhalten.
Die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder sehen folgende Regelungen vor:
Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort und werden zunächst bis zum 14. Februar befristet.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet (möglichst stets dieselbe Person).
Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen wird eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften eingeführt, da sie eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken haben.
Um unnötige Kontakte sowohl in den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch am Arbeitsplatz zu reduzieren, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
Da es ernstzunehmende Hinweise gibt, dass die britische Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist, wird eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar notwendig, sowie eine restriktive Umsetzung. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.
Das Ziel der 7-Tages-Inzidenz von 50 wurde in weiten Teilen bisher nicht erreicht. In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
Die Länder werden – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, in Kürze wieder eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter sicherzustellen ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden. Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
Deutschland wird auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden.
HIER finden Sie den vollständigen Beschluss.