Markus Koob MdB

Anmeldeschluss für die freiwillige Ausgleichszahlung des Bundes aufgrund der Thomas-Cook-Insolvenz

Im Dezember 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen, die von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffenen Kunden freiwillig zu entschädigen, weil durch die bisherige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen.

Quelle: Elisabeth AllmendingerQuelle: Elisabeth Allmendinger

Seit dem 6. Mai gibt es dafür nun das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren. Die Anmeldefrist für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft jedoch bald aus. Nur noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte, die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen sind, im Thomas-Cook-Bundportal der Bundesregierung anmelden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies nun zeitnah nachholen.

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html. Die Internetseite soll dazu beitragen, die Anmeldung zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.