Stärkung der beruflichen Bildung
Deutschland braucht gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Da ist es wichtig, denjenigen, die sich qualifizieren wollen, den Weg zum beruflichen Aufstieg zu ebnen. Ein Kernanliegen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Gleichwertigkeit der dualen und akademischen Bildung zu stärken. Deshalb wurden in dieser Legislaturperiode drei zentrale Maßnahmen beschlossen, die helfen sollen, die berufliche Bildung attraktiver zu gestalten: die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBIG), die Ergänzung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder „Aufstiegs-BAföG“) sowie der Bundeswettbewerb Innovations- und Exzellenzcluster Berufliche Bildung (InnoVet). Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ schützen wir zudem Ausbildungsplätze und unterstützen Ausbildungsbetriebe in der COVID-19-Krise.
1. Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Das ist der aktuelle Stand:
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Zum 1. Januar 2020 trat die Novelle des BBiG in Kraft, welche die Berufsaus- und Fortbildung modernisieren und stärken soll.
Das ist bisher passiert:
Das im Jahr 1969 verabschiedete BBiG prägt die duale Ausbildung bereits seit über 50 Jahren mit großem Erfolg. Seitdem hat es sich als ordnungspolitischer Rahmen für das erfolgreiche Modell der dualen Ausbildung in Deutschland bewährt. Mit der jüngsten Novelle traten folgende Regelungen in Kraft:
Eine Mindestausbildungsvergütung wird an den Stellen eingeführt, an denen es keine Tarifbindung gibt. Die Höhe hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Ausbildung beginnt. Auszubildende, deren Ausbildung im Jahr 2020 angefangen hat, sollen im 1. Lehrjahr mit mindestens 515 Euro vergütet werden, im 2. Lehrjahr mit 608 Euro und im 3. Lehrjahr mit 695 Euro. Bis zum Jahr 2023 sind fixe Steigerungen vorgesehen. Ab dem Jahr 2024 wird die Vergütungshöhe jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angehoben. Die Tarifbindung wird dabei immer Vorrang haben, auch wenn die tariflich geeinte Vergütung geringer als die Mindestvergütung ausfällt.
In der höherqualifizierenden Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung werden drei Fortbildungsstufen verankert. Jede dieser Stufen erhält eine einheitliche Abschlussbezeichnung: „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Sie verdrängen die etablierten Abschlussbezeichnungen (z.B. Fachwirt oder Industriemeister) nicht, sondern ergänzen diese in der Regel. Mit den neuen Bezeichnungen wird vor allem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung verdeutlicht. Weil die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität und weltweite Anschlussfähigkeit.
Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird gestärkt und allen Auszubildenden grundsätzlich ermöglicht.
Freistellung und Anrechnung: Erwachsene Auszubildende werden jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschulunterricht gleichgestellt.
Neue Möglichkeiten zur Durchführung qualitativ hochwertiger Abschlussprüfungen und zur Sicherung des Ehrenamtes im Prüfungswesen werden eingeführt.
Das sind die nächsten Schritte:
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, das neue System der Fortbildungsstufen nach seiner Einführung zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser und einer wissenschaftlichen Evaluation zur Mindestausbildungsvergütung sollen in fünf Jahren vorgelegt werden, um herauszufinden, wo noch Handlungsbedarf besteht.
2. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
Das ist der aktuelle Stand:
Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG gefördert, was einem Plus von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insbesondere der Anteil der Frauen ist dabei um 6,3 Prozent auf rund 62.000 gewachsen. Damit sind ein Drittel der AFBG-Geförderten Frauen.
Der „staatlich geprüfte Erzieher“ war 2018 mit 27.711 Geförderten und einem Anstieg von 17 Prozent das beliebteste Förderziel beim Aufstiegs-BAföG, gefolgt vom „geprüften Industriemeister Metall“ mit 11.434 Geförderten. Mittlerweile wird durch das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse unterstützt.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Das ist bisher passiert:
Seit der Einführung des Aufstiegs-BAföG im Jahr 1996 – damals noch als „Meister-BAföG“ bekannt – konnten rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Mrd. Euro ermöglicht werden.
Am 1. August 2020 trat die AFBG-Novelle in Kraft. Die dabei vorgesehenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG: Sie decken ein Förderangebot für einen Aufstieg Schritt für Schritt bis auf „Master-Niveau“ ab. Dafür wurde so viel Geld in die Hand genommen wie bei keiner AFBG-Reform bisher: 350 Millionen Euro werden in dieser Legislaturperiode für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger investiert. Die Neuerungen umfassen u.a. folgende Maßnahmen:
Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen: Zu den wichtigsten Verbesserungen gehört, dass der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent) wird und dass der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) nun zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt wird (bisher rund hälftig als Darlehen).
Zudem wurden die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdiener erweitert.
Wer nach einer erfolgreichen beruflichen Fortbildung ein Unternehmen gründet, bekommt den Rest seines Darlehens erlassen.
Gute Nachrichten gibt es auch für Alleinerziehende: Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht.
Das sind die nächsten Schritte:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin die Entwicklung des Aufstiegs-BAföG eng begleiten und neue Impulse geben. Die Öffentlichkeitsarbeit zum AFBG soll ausgebaut werden, um auf die wachsende Bedeutung der Weiterbildung stärker aufmerksam zu machen. Und ab 2023 soll der Anteil der Förderung, der nicht durch den AFBG-Zuschuss, sondern durch ein verzinsliches Darlehen abgedeckt wird, zu einem zinsfreien Darlehen ausgebaut werden. Damit werden jedem Menschen maximale Entfaltungsmöglichkeiten geboten.
3. Bundeswettbewerb Innovations- und Exzellencluster Berufliche Bildung (InnoVet)
Das ist der aktuelle Stand:
Der Bundeswettbewerb „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung“ (InnoVET) ist das Kern-Innovationsprojekt für die berufliche Bildung. Dabei werden die besten Ideen gesucht und erprobt, um die berufliche Bildung durch neue Innovationen zukunftsfest zu machen. Herausforderungen wie die Digitalisierung, neue Technologien, Flexibilisierungen, die Globalisierung und die demographische Entwicklung sollen dabei angegangen werden.
Das ist bisher passiert:
Regionale und/oder branchenspezifische Akteure wie berufsbildende Schulen, Unternehmen und Hochschulen entwickeln in sogenannten Innovations-Clustern gemeinsam hochwertige und attraktive Qualifizierungsangebote für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Ab September 2019 wurde den Akteuren ausgewählter Projekte ein halbes Jahr Zeit eingeräumt, ihre Ideen zu einem umfassenden Förderantrag auszuarbeiten und diese einzureichen.
Eine Jury aus zehn Expertinnen und Experten aus berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Bildungszentren der beruflichen Bildung und Unternehmen hat 17 Projektverbünde für die Umsetzungs- und Erprobungsphase vorgeschlagen.
Das sind die nächsten Schritte:
Die Projektverbünde werden nach abschließender fachlicher und administrativer Prüfung voraussichtlich bis zum Oktober 2020 starten und bis zum Jahr 2024 durch das BMBF gefördert werden. Insgesamt stehen dafür rund 80 Mio. Euro bereit.
4. Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das ist der aktuelle Stand:
Wir müssen verhindern, dass die COVID-19-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungsplätze in der Krise gezielt geschützt und das Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe und der ausbildenden Einrichtungen in Deutschland aufrechterhalten werden.
Das ist bisher passiert:
Das Bundesprogramm ist am 1. August 2020 gestartet. Insgesamt stehen im Rahmen des Programms 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm enthält Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. sogar erhöhen.
Weiterhin werden Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt.
KMU, die Ausbildungsverhältnisse im Falle der Insolvenz eines anderen KMU übernehmen, können eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden erhalten.