Bundesregierung erleichtert Kreditvergabe
Gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag und den Ländern hat die Bundesregierung in den letzten drei Wochen einen starken Schutzschild geschaffen, um die Gesundheitsversorgung zu stabilisieren und die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt so stark wie möglich durch diese Krise zu bringen.
Die beschlossenen Maßnahmen greifen schnellstmöglich und unbürokratisch. Fast alle Maßnahmen sind mittlerweile verfügbar. Nicht zuletzt beim Soforthilfeprogramm im Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler haben wir gemeinsam bewiesen, dass Hilfe sehr schnell auf den Weg gebracht werden kann. Soforthilfen im Umfang von über vier Milliarden Euro sind bereits bewilligt worden.
Trotz der immensen Ausweitungen und Erleichterungen der KfW-Programme haben viele kleine und mittlere Unternehmen angesichts der Corona-Pandemie jedoch weiterhin Schwierigkeiten, einen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig fallen sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl aus der Zielgruppe des Sofortprogramms für Kleinstunternehmen und Selbstständige. Kleine bis mittlere Unternehmen sind eine zentrale Säule unserer Wirtschaft. Millionen Bürgerinnen und Bürger sind bei ihnen beschäftigt. Wir wollen und müssen diesen Unternehmen eine stabile Brücke hin zu besseren wirtschaftlichen Zeiten bauen.
Deshalb bringt die Bundesregierung ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine bis mittlere Unternehmen auf den Weg. Ziel dieses neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 € und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen.
Der neue KfW-Schnellkredit ergänzt das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die bereits bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte. Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 20201 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020 allerdings keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein anhand vergangenheitsbezogener Daten, die so gewählt sind, dass das Risiko einer Belastung des Bundes durch Ausfälle möglichst reduziert werden kann und durch höhere Zinseinnahmen ökonomisch kompensiert wird.
Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen € 500.000 Euro.
Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung). Zudem darf das Unternehmen zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition gewesen sein. Es muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse zum 31.12.2019 aufgewiesen haben. Dies erfolgt durch eine Versicherung des antragstellenden Unternehmens, der eine Belehrung vorausgegangen ist, dass Betrug strafbar ist. Darüber hinaus prüft die Bank vor Darlehensauszahlung den Umsatz und dass das Unternehmen einen Gewinn gemacht hat sowie die Anzahl der Beschäftigten. Durch diese Kriterien sollen missbräuchliche Gestaltungen ausgeschlossen werden und die Ausfallwahrscheinlichkeit geringgehalten werden.
Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung. Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100% Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung bis auf die oben genannten Überprüfungen und Bestätigungen verzichten. Auch die KfW nimmt keine Kreditrisikoprüfung vor. Dadurch kann das Ziel einer sehr schnellen Kreditbewilligung erreicht werden.
Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 % p.a. per heute einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung verändern). Bei außerplanmäßigen Tilgungen oder bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits werden keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben. Die Abruffrist nach Zusage beträgt einen Monat, auf eine Bereitstellungsprovision verzichten wir. Der Abruf kann in Tranchen erfolgen. Der Kredit ist in 10 Jahren in gleichen Raten zurückzuzahlen. Wir werden eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 2 Jahren ermöglichen.
Die Mittel können insbesondere für Betriebsmittel und auch für Investitionen herangezogen werden; Umschuldung und Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen sind explizit ausgeschlossen.
Wie im KfW Sonderprogramm 2020 sind auch hier Gewinn- und Dividendenausschüttungen während der Laufzeit des Kredits nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
Die Kredite dieses Programms können nicht mit den anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden (Kumulierungsverbot).
Für dieses Programm ist nach Schätzung der erwartungsgemäß sehr hohen Nachfrage eine Erhöhung des Garantierahmens auf €150 Mrd. erforderlich. Da der KfW-Schnellkredit 2020 nur alternativ zu den KfW-Kreditprogrammen angenommen werden kann, ist die Inanspruchnahme begrenzt. Die Inanspruchnahme wird zusätzlich durch die Wirkung der höheren Zinsen begrenzt.
Das Angebot des KfW-Schnellkredits ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet (letztmöglicher Auszahlungszeitpunkt).
Die Voraussetzung zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits 2020 mit Blick auf das EU Beihilferecht sind im Rahmen des „Temporary Framework for State aid measures to support the economy in the current COVID-19 outbreak“ bereits geschaffen worden.
Über die Beschlüsse zum KfW-Schnellkredit hinaus besteht die Einigung in der Koalition, dass im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 folgende Änderungen vorgenommen werden sollen:
Verlängerung der Laufzeit (im Einklang mit dem Temporary Framework der EU-Kommission) von bis zu fünf auf bis zu 6 Jahre. Zusätzlich Prüfung, ob auf Basis des veränderten Temporary Framework der EU-Kommission vom 3. April 2020 bei Darlehen bis zu 800.000 Euro eine Verlängerung der Laufzeit auf 10 Jahre möglich ist.
Streichung der Vorgabe einer positiven Fortführungsprognose im KfW-Merkblatt; stattdessen wird ausschließlich darauf abgestellt, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen hat (in diesem Fall wird eine positive Fortführung vermutet).
Mit Blick auf die bestehende Forderung banküblicher Sicherheiten wird abweichend von den außerhalb von Krisenzeiten branchenüblichen Standards keine umfassende Besicherung verlangt.