Markus Koob MdB

Eine moderne Besteuerung der Unternehmen in Deutschland

Stand: 24. September 2020

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, muss Deutschland sein Unternehmenssteuerrecht modernisieren und die Bedingungen für Investitionen verbessern. Ziel ist, dass die deutsche Wirtschaft auch in Zukunft ihre weltweite Führungsrolle behält und wir auf diese Weise unseren Wohlstand sichern.

Bild: Christiane LangBild: Christiane Lang

Das ist der aktuelle Stand:

Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt werden die Unternehmen in Deutschland steuerlich stark belastet. Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer ist die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf bis zu 35 Prozent und die Steuerbelastung der Personengesellschaften auf bis zu 45 Prozent gestiegen. Für den Standort Deutschland ist diese hohe Steuerbelastung auf Dauer nachteilig.

Deutschland hat bereits bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von internationalen Steuerverschiebungen und Gewinnvermeidungstaktiken globaler Konzerne eine führende Rolle eingenommen. Jetzt muss der Fokus auf der Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Rechts gegenüber anderen Staaten liegen. So sichern wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und damit auch den Wohlstand unseres Landes.

Das Konzept der CDU/CSU-­Bundestagsfraktion für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung umfasst drei Bereiche:

­ Wettbewerbsfähigkeit stärken.

­ Bürokratie abbauen.

­ Strukturen verbessern.

 

Das ist bisher passiert:

Finanzpolitiker der CDU/CSU-­Bundestagsfraktion haben umfassende Vorschläge für eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts in Deutschland entwickelt, die am 5. November 2019 von der Fraktion einstimmig beschlossen wurden. Es ist das Ziel, nicht ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne mit maximal 25 Prozent zu besteuern.

 

I. Wettbewerbsfähigkeit stärken

Körperschaftsteuerbelastung senken: Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent würde dazu führen, dass bei einem gewerbesteuerlichen Hebesatz von 400 Prozent und der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags die Steuerbelastung bei 24 Prozent liegt. Eine andere Möglichkeit zur Senkung der Körperschaftsteuerbelastung wäre die zumindest teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften. Eine solche Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer muss überperiodisch, also über mehrere Veranlagungsjahre hinweg möglich sein.

Solidaritätszuschlag abschaffen: Die völlige Abschaffung des Solidaritätszuschlages ist auch zur Entlastung der Unternehmen sinnvoll. Bei dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent stellt die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlages jedoch lediglich eine zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 0,83 Prozent dar und kann daher nur ein kleines Teilstück zur Entlastung von Unternehmen sein.

Die Forderung, die Gewerbesteueranrechnung weiterzuentwickeln, wurde bereits in Teilen umgesetzt: Die Gewerbesteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Trotzdem muss dringend eine grundlegende Weiterentwicklung der Gewerbesteuer angegangen werden. Nach der geltenden Rechtslage kommt es bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu einer Neutralisierung der Gewerbesteuerbelastung bis zu einem Hebesatz von circa 400 Prozent. In vielen Kommunen sind die Gewerbesteuerhebesätze aber mittlerweile deutlich höher. Der Durchschnitt deutscher Großstädte liegt bei circa 450 Prozent und in Einzelfällen sogar bei 580 Prozent. Daher muss es wieder möglich sein, die Gewerbesteuer vollständig im Rahmen der Einkommensteuer zu neutralisieren. Diese Forderung wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt. Der Ermäßigungsfaktor wurde auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht. Bis zu einem Hebesatz von bis zu 420 Prozent können damit im Einzelfall Personenunternehmer durch die Steuerermäßigung vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Zur Berechnung der Gewerbesteuer werden dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb bestimmte Beträge hinzugerechnet, wenn sie einen Freibetrag übersteigen. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 100.000 Euro und wird auf 200.000 Euro verdoppelt. Auch hierdurch ergibt sich eine Entlastung für den Gewerbetreibenden.

Rechtsformneutrale Besteuerung schaffen: Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften müssen Personengesellschaften bei der Besteuerung oft eine Reihe von Nachteilen in Kauf nehmen. Die bisherigen Regelungen, um eine rechtsformneutrale Besteuerung von Kapital­ und Personengesellschaften zu erreichen, sind nicht ausreichend. Die Gesellschafter von Personengesellschaften sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Neben dieser Möglichkeit müssen aber auch strukturelle Verbesserungen der Regelung für nicht entnommene (thesaurierte) Gewinne von Personengesellschaften auf den Weg gebracht werden.

Außensteuerrecht reformieren: Das Außensteuergesetz stammt aus dem Jahr 1972 und muss reformiert werden, um erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu beseitigen. So muss die sogenannte Niedrigbesteuerungsgrenze von derzeit 25 Prozent deutlich auf maximal 15 Prozent abgesenkt werden, denn sie führt häufig zu einer Doppelbesteuerung deutscher Unternehmen. Außerdem ist der Katalog der sogenannten „aktiven Einkünfte“ dringend zu überarbeiten.

Zinssatz anpassen: Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen steht mit 6 Prozent pro Jahr in einem starken Missverhältnis zum Marktzins. Die Zinssätze müssen an das marktübliche Niveau angepasst werden. Außerdem sollten Zinszahlungen steuerlich abzugsfähig sein. Während Erstattungszinsen derzeit voll steuerpflichtig sind, sind Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Umsatzsteuerpauschalierung aufrechterhalten: Über 65 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland nutzen die Option der Umsatzsteuerpauschalierung (gem. § 24 Umsatzsteuergesetz). Die EU-Kommission kritisiert den zu breit gefassten Anwenderkreis sowie die Berechnungsmethode des Pauschalausgleich-Prozentsatzes und hat im Februar 2020 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Um einen Urteilsspruch gegen Deutschland zu verhindern, muss es auf außergerichtlichem Verhandlungswege zu einer Einigung kommen. Es müssen daher Lösungsansätze unterbreitet werden, die einerseits den Vorgaben der EU-Kommission entsprechen und andererseits den Berufsstand lediglich in verkraftbarem Maße beeinträchtigen. Nur mit substantiellen Zugeständnissen wird es gelingen, das Verfahren einzustellen und mögliche beihilferechtliche Rückforderungen an Bäuerinnen und Bauern zu verhindern.

 

II. Bürokratie abbauen

Bürokratie ist eines der größten Hemmnisse für Investitionen in Deutschland. Bei der jährlichen ifo-­Managerbefragung zu Investitions­ und Beschäftigungsplänen von Unternehmen wird der Bürokratieabbau mit mehr als 50 Prozent eine der meist genannten Forderungen an die Bundesregierung. Bürokratieabbau ist ein wichtiger Schlüssel für die Modernisierung des Unternehmensteuerrechts.

Digitalisierung nutzen, Erklärungspflichten reduzieren: Die Vorteile der Digitalisierung müssen noch stärker für die Erklärungspflichten zur Einkommen­, Körperschaft­ und Gewerbesteuer genutzt werden. Ziel muss es sein, dass Steuererklärungen nicht nur elektronisch abgegeben werden können, sondern dass auf Erklärungen weitgehend verzichtet werden kann. Daten, die der Finanzverwaltung auch aus anderen Quellen bekannt sind, sollen nicht mehr erklärt werden müssen.

Meldepflichten reduzieren: Es ist zu prüfen, welche Meldepflichten reduziert oder ganz abgeschafft werden können. Gerade Meldepflichten für die Statistik, die für die Unternehmensführung oft keine Relevanz haben, binden zunehmend Ressourcen im Unternehmen. Hier gilt es den Fokus auf essentielle Angaben zu legen.

Zeitnahe und kooperative Betriebsprüfung fördern: Bund und Länder müssen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um Betriebsprüfungen zeitnäher und effektiver durchzuführen. Zeitnahe und vor allem kooperative Betriebsprüfungen schaffen auch Rechts­ und Planungssicherheit für die Unternehmen.

 

III. Strukturen verbessern

Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anheben und den Sammelposten attraktiver gestalten: Um die Liquidität vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen zu stärken, sollte die sogenannte GWG­Grenze auf 1.000 Euro steigen. Auch die Grenze zur Verbuchung der Anschaffung als sofortiger Aufwand ist zu erhöhen. Schließlich sollte die Grenze für die sogenannten Sammelposten ebenfalls auf 3.000 Euro angehoben werden und der Abschreibungszeitraum für den Sammelposten von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.

Abschreibungsbedingungen verbessern: Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung beschlossen. Dies war ebenfalls eine Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Liquidität vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus müssen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in die Förderung von umweltgerechter Technologie und der CO2­Reduzierung entwickelt werden. Dadurch würden Anreize für Unternehmen gesetzt, schneller die entsprechenden Investitionen vorzunehmen.

Verlustverrechnung neu regeln: Es bedarf einer umfassenden Neuregelung der Verlustabzugsbeschränkungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Im Bereich des Verlustrücktrags konnten wir die zeitlich befristete Erhöhung von derzeit 1 Million Euro auf bis zu 5 Millionen Euro Rücktragsmöglichkeit aufs Vorjahr durchsetzen.

Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer weiterentwickeln: Neben einer möglichen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer muss eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaft­ und die Gewerbesteuer in Betracht gezogen werden. Unternehmen und Finanzämter würden dadurch erheblich entlastet. Steuerliche Gewinne und Verluste würden dann 1:1 für die Gewerbesteuer gelten und müssten nicht mehr durch Hinzurechnungen oder Kürzungen aufwändig ermittelt werden. Entfallen würde auch die Pflicht zur Abgabe einer eigenen Gewerbesteuererklärung. Alternativ müssen zumindest die aktuellen Vorgaben zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen überprüft werden.

 

Das sind die nächsten Schritte:

Die CDU/CSU­-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, das von ihr beschlossene Konzept für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung so rasch wie möglich umzusetzen, um auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Ein Teil dieser Forderungen wurde bereits gesetzlich beschlossen und hilft den Unternehmen nun besonders in der Corona-Krise.