Spürbarer Bürokratieabbau – vor allem für den Mittelstand
Für Unternehmen und Bürger gibt es häufig unnötige Bürokratie. Viele bürokratische Vorgaben können vereinfacht, digitalisiert oder ganz abgeschafft werden. Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz, das im Oktober 2019 in die parlamentarischen Beratungen geht, soll vor allem die mittelständische Wirtschaft um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten.
Das ist der aktuelle Stand:
Bürokratieabbau ist und bleibt ein zentrales Thema für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltungen so weit wie möglich zu verringern.
Der Mittelstand ist aufgrund begrenzter finanzieller, sachlicher und personeller Ressourcen in besonderer Weise von staatlichen Vorgaben betroffen. Vor allem auf Initiative von CDU und CSU wurde im Koalitionsvertrag ein Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) vereinbart, dessen Entwurf Mitte September vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Mit dem Gesetz sollen die Unternehmen in Deutschland um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden. Der Großteil dieser Summe entfällt dabei auf drei Einzelmaßnahmen: die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei den Vorschriften für Datenverarbeitungssysteme bei Steuerprüfungen und die Möglichkeit von digitalen Meldescheinen im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Das Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein notwendiger und wichtiger Schritt. Aber die Unternehmen und die Menschen in Deutschland brauchen weitere Entlastungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es auch auf EU-Ebene – etwa durch das Prinzip „one in, one out“ – zu einem Abbau bürokratischer Regelungen kommt. Denn für Unternehmen und Bürger ist es am Ende unerheblich, ob neue Belastungen aus Brüssel oder aus Berlin kommen. Deswegen ist es sinnvoll, den gesamten Aufwand – aus nationaler Gesetzgebung ebenso wie aus EU-Regelungen – nach dem Prinzip „one in, one out“ zu behandeln. Damit steigt auch der Anreiz für die Bundesministerien, sich in der EU für Regelungen mit möglichst geringem Aufwand einzusetzen.
Das ist bisher passiert:
Seit 2006 gibt es das Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, das überflüssige Regelungen systematisch reduziert. Ebenfalls 2006 wurde der Nationale Normenkontrollrat geschaffen, der die Bürokratiekosten von bestehenden und geplanten Gesetzen ermittelt. Regierung und Parlament erhalten so von unabhängiger Seite Informationen darüber, welche neuen Belastungen durch ihre Entscheidungen entstehen.
Ob die finanzielle Belastung der Wirtschaft durch staatliche Vorgaben steigt oder sinkt, wird seit 2012 im Bürokratiekostenindex (BKI) dargestellt. Ausgangspunkt sind die Bürokratiekosten zum 1. Januar 2012, die einem BKI von 100 entsprachen. 2015 ist der BKI erstmals auf einen Wert unter 100 gefallen und lag Ende 2017 bei 99,11 Punkten.
2015 wurde die Bürokratiebremse eingeführt. Nach dem Prinzip „one in, one out“ muss jedes Bundesministerium für eine Regelung, die neue Belastungen für die Wirtschaft bringt, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Ausnahmen gibt es nur für Maßnahmen, die erhebliche Gefahren abwehren sollen oder die auf EU-Vorgaben, internationale Verträge, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zurückgehen. Die Bürokratiebremse hat dazu geführt, dass zwischen 2015 und 2017der laufende jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr sank. Seit 2017 hat allerdings der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Richtlinien entstand, deutlich zugenommen.
Das sind die nächsten Schritte:
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes soll im Herbst von der Koalition beraten und beschlossen werden. Vor allem für die mittelständische Wirtschaft bringt es eine Reihe von Verbesserungen:
Krankschreibungen müssen bisher beim Arbeitgeber in Papierform eingereicht werden. Diese Vorschrift entfällt in Zukunft. Nachdem ihnen die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin gemeldet wurde, können die Arbeitgeber die entsprechenden Daten in Zukunft direkt bei den Krankenkassen abrufen.
Wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachtet, muss bisher einen Meldeschein auf Papier ausfüllen. Nach Schätzungen fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten verursacht. Künftig wird es auch die Möglichkeit eines digitalen Meldeverfahrens geben, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere sichere Verfahren ersetzt wird.
Die Finanzverwaltung hat das Recht, bei einer Außenprüfung die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Steuerdaten einzusehen und auszuwerten. Deshalb müssen Systeme zur Datenverarbeitung auch nach ihrer Auswechslung oder einer Datenauslagerung so lange vorgehalten werden, bis die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für die dort gespeicherten Steuerdaten abgelaufen ist. Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.
Betriebsgründer müssen künftig im Jahr ihrer Betriebsgründung und im Jahr darauf nicht mehr jeden Monat, sondern nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Diese Regelung ist zunächst auf sechs Jahre befristet und soll nach vier Jahren überprüft werden.