Pakt für den Rechtsstaat – Für einen Staat, auf den sich die Menschen verlassen können
Der Pakt für den Rechtsstaat ist eines unserer Kernanliegen in dieser Wahlperiode. Dessen Umsetzung soll zur inneren Sicherheit beitragen und diese weiter verbessern. Bund und Länder bringen dazu weitere Maßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen auf den Weg.
Der Beschluss des Pakts für den Rechtsstaat von Bund und Ländern am 31. Januar 2019 sieht folgende Ziele vor:
Polizei und Justiz erhalten mehr Personal
Polizei und Justiz werden digitaler – und damit schneller und effzienter
Gerichtsverfahren werden in Zukunft deutlich schneller abgeschlossen
Die Rechte von Opfern werden gestärkt
Die Qualität der Rechtsprechung wird durch Spezialisierungen und Kompetenzentwicklung verbessert
Gerichtsentscheidungen werden transparenter und verständlicher in die Öffentlichkeit kommuniziert
Zur Umsetzung stellt der Bund den Ländern einmalig 220 Millionen Euro (aufgeteilt in zwei Tranchen) zur Verfügung
Das ist der aktuelle Stand:
Mitte Mai haben die Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens das Kabinett passiert, der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist in der Ressortabstimmung. Welche Punkte besonders im Fokus stehen:
Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Erweiterung der DNAAnalyse, gemäß der künftig DNASpuren von unbekannten Spurenlegern auch auf Augen, Haar und Hautfarbe und Alter analysiert werden dürfen.
Bislang sind ausschließlich die Erfassung des Geschlechts durch einen DNATest sowie ein Abgleich von am Tatort aufgefundener DNA mit in der Datenbank bereits erfasster DNA möglich. Weitere wichtige Änderungen sieht der Gesetzentwurf u. a. für Verfahrensregelungen zum Zwecke der Vereinfachung und Beschleunigung von Strafverfahren, die Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, die Stärkung des Opferschutzes sowie die Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes vor.
Das ist bisher passiert:
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz ein massiver Aufwuchs von rund 10.000 Stellen beschlossen. Der Aufbau erstreckt sich bis in die aktuelle Wahlperiode.
Seit 2018/2019 gibt es auch beim Generalbundesanwalt 71 Stellen mehr, sowie beim Bundesgerichtshof insgesamt 24 neue Stellen für einen Zivilsenat und den Strafsenat in Leipzig.
Im April 2018 hat das Bundeskabinett einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Er soll als Kontaktvermittler zu allen mit einem Terroranschlag befassten Behörden des Bundes und der Länder dienen und Unterstützung vermitteln.
Im März 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Forum Recht“ angenommen mit Hauptsitz in Karlsruhe und zweitem Standort in Leipzig. Die Stiftung hat die Aufgabe, Wert und Bedeutung des Rechtsstaats stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.
Das sind die nächsten Schritte:
15.000 neue Stellen bei der Polizei sind geplant, davon 7.500 beim Bund. 2.000 zusätzliche Stellen gibt es für die Justiz (Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie weiteres Personal). Bis Dezember 2021 sollen die Stellen in den Haushalten ausgebracht werden.
Der Bund zahlt den Ländern in zwei Tranchen insgesamt 220 Millionen Euro. Die erste Hälfte wird bezahlt, sobald die Länder insgesamt 1.000 neue Stellen für die Justiz (siehe oben) geschaffen und dazu einen Bericht vorgelegt haben. Die zweite Hälfte folgt, sobald alle neuen Stellen geschaffen sind.