Markus Koob MdB

Wohnungsbau voranbringen und bezahlbares Wohnen sichern

Ergebnis Koalitionsausschuss

Mit dem gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Wohn- und Mietpaket kommen wir einen deutlichen Schritt voran bei einem der wichtigsten Themen für die Bürgerinnen und Bürger.

Für uns ist klar: Das beste Mittel gegen zu hohe Mieten und Wohnungsnot ist Bauen, Bauen, Bauen. Wir wollen aber auch Mieter davor schützen, durch zu hohe Mieten belastet zu werden. Die Sicherheit, auch in Zukunft die Miete in seinem Wohnviertel bezahlen zu können, ist uns wichtig. Die Wohnung ist auch ein Stück Heimat. Zugleich verlieren wir Privateigentümer, die Wohnungen nicht selten als Teil ihrer Altersversorgung vermieten, nicht aus dem Blick.

Quelle: Christiane LangQuelle: Christiane Lang

1. Bau- und Wohnpolitik

Damit mehr gebaut wird, brauchen wir erstens mehr Bauland. Hier können Kommunen und Länder vor Ort am meisten leisten, aber wir als Bund helfen mit:

Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens sollen dazu genutzt werden, außerdem sollen mit der Bahn Gespräche geführt werden, um deren Grundstücke zu aktivieren.

Wir wollen mehr Brachflächen, insbesondere für den Mietwohnungsneubau, reaktivieren. Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstehen, wollen wir dazu 100 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

Zweitens haben wir eine Reform des Baugesetzbuchs verabredet, mit der Empfehlungen der Baulandkommission umgesetzt werden sollen. Mit einem Baubeschleunigungsgesetz wollen wir dafür sorgen, dass vor Ort mehr und schneller gebaut wird. Wir als Unionsfraktion legen besonderen Wert auf die leichtere Außengebietsentwicklung: Der 2017 geschaffene § 13b BauGB erleichtert die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile – das entsprechende Verfahren ist vereinfacht und es entfallen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung wie die Umweltprüfung oder die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan. Dieses am 31. Dezember 2019 auslaufende vereinfachte Verfahren werden wir verlängern, damit Kommunen im Außenbereich zügig neue Wohngebiete schaffen können.

Außerdem werden wir eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ einführen, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser entsprechen zu können. Dörfer in den ländlichen Räumen geraten immer weiter ins Hintertreffen und die Urbanisierung in den Städten nimmt zu. Durch eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ sollen Städte und Gemeinden bei der Wohnbebauung flexibler planen können; das Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Entwicklung wird erleichtert und vor allem steigt die Attraktivität der ländlichen Räume durch die flexibleren baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für Familien.

Bei der Bildung von Eigentum wollen wir zweifach helfen: Erstens trägt künftig beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses der Käufer maximal die Hälfte der Maklerkosten – in vielen Regionen ist dies bereits heute der Fall, aber noch nicht in ganz Deutschland. Zudem wird die Wohnungsbauprämie bis Ende des Jahres evaluiert. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird die Koalition die Prämie attraktiver gestalten, damit Bausparen gerade für junge Menschen attraktiver wird.

Wir werden uns als Unionsfraktion weiterhin dafür einsetzen, dass

bei der Grunderwerbssteuer eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder aufgenommen wird, durch die Freibeträge für den Ersterwerb von Wohnungen oder Häusern geschaffen werden können;

dass Anreize im Steuerrecht geschaffen werden, damit mehr Flächen von Landwirtschaftsbetrieben und anderen Unternehmen in Bauland umgewandelt werden und dort gebaut wird.

2. Miete

Um Mietsteigerungen zu dämpfen, wird der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitert. Von den Mietern zu akzeptierende Mietsteigerungen müssen sich damit an Miethöhen orientieren, die länger zurückliegende Mietverträge mit einbeziehen. Das führt in Zeiten steigender Mieten gerade auf angespannten Wohnungsmärkten zu geringeren Vergleichswerten.

Gleichzeitig wollen wir die Akzeptanz und Aussagekraft von Mietspiegeln, an denen sich Vermieter und Mieter orientieren, stärken. Das ist dringend notwendig, weil wissenschaftliche Defizite und die damit einhergehende zivilrechtliche Angreifbarkeit von Mietspiegeln zu einer Verunsicherung über deren Wirksamkeit geführt haben. Das Bundesjustizministerium wird spätestens im Dezember 2019 hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen.

Hohe Mieten in Ballungszentren stellen zunehmend eine Belastung dar. Zum 1. Juni 2015 traten die Regelungen der Mietpreisbremse in Kraft, die Anfang 2019 nochmals verschärft wurden. Die Mietpreisbremse ist relevant für Neuvermietungen bestehender Wohnungen in Gebieten, die die Bundesländer durch entsprechende Rechtsverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen haben. Dort darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Wir haben vereinbart, dass die Möglichkeit der Ausweisungen entsprechender Gebiete nicht wie bisher vorgesehen am 31. Dezember 2020 endet, sondern die Mietpreisbremse verlängert wird. Wir haben durchgesetzt, dass entsprechende Rechtsverordnungen längstens bis zum 31. Dezember 2025 gelten dürfen. Zugleich wird die Durchschlagkraft der Mietpreisbremse dadurch verstärkt, dass der Mieter zukünftig bei Verstößen zu viel gezahlte Miete 30 Monate rückwirkend zurückfordern kann. Eine Rüge nach Beendigung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

Werden Mietwohnungen in Wohnungseigentum umgewandelt, führt dies häufig zu großer Verunsicherung der Mieter. Entsprechend den Vorschlägen der Baulandkommission wird die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reduziert.

Maßlose Beschränkungen der Miethöhe gehen wir schon deshalb nicht mit, da das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Mietrechtsanpassungsgesetz zunächst einmal seine Wirkung entfalten muss.