Markus Koob MdB

Ausländische Fachkräfte können leichter nach Deutschland kommen

Stand: 1. August 2019

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern können in Zukunft einfacher und schneller zum Arbeiten oder zur Ausbildung nach Deutschland kommen. Das sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor, das der Bundestag am 7. Juni 2019 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist es, dem Mangel an Fachkräften in Deutschland entgegenzuwirken und auf diese Weise den Wirtschaftsstandort zu stärken.

Quelle: CDU/Dominik ButzmannQuelle: CDU/Dominik Butzmann

Das ist der aktuelle Stand:

Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt ganz entscheidend davon ab, ob Unternehmen und Betriebe genügend Fachkräfte für sich gewinnen können. Bereits heute hat die Wirtschaft Probleme, für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen ihren Bedarf zu decken. Das gilt zum Beispiel in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk. Es fehlen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen. Die demografische Entwicklung wird dieses Problem noch verschärfen, wenn die Politik nicht angemessen reagiert. Um genügend Fachkräfte zu gewinnen, müssen sich die Bemühungen zunächst auf das Inland und die EU richten. Doch das reicht schon jetzt nicht aus. Nach Ansicht vieler Unternehmen, aber auch von internationalen Organisationen schafft das deutsche Einwanderungsrecht für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zwar schon eine Reihe von Möglichkeiten zum Aufenthalt in Deutschland. Dennoch gab es in den vergangenen Jahren eine intensive Diskussion um die Frage, wie der Bedarf der Wirtschaft an ausländischen Fachkräften noch besser als bisher erfüllt werden kann.

Das ist bisher passiert:

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nennt klare Kriterien, nach denen Ausländer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland kommen dürfen. Bei Fachkräften mit anerkannter Qualifikation und einem deutschen Arbeitsvertrag wird auf die bisher vorgeschriebene Vorrangprüfung (unter anderem zugunsten von Deutschen und anderen EU-Bürgern) verzichtet. Unter „Fachkräften“ versteht das Gesetz sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit qualifizierter (mindestens zweijähriger) Berufsausbildung.

Künftig können in jeder Branche Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung zuwandern; die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe fällt weg.

IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Jobangebot mit einem Monatsgehalt von mindestens 4.020 Euro brutto dürfen in Zukunft auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen.

Wenn sie angemessen Deutsch sprechen, erhalten künftig auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung die Möglichkeit, zur Suche eines Arbeitsplatzes für sechs Monate nach Deutschland zu kommen. Ihr Lebensunterhalt muss für diesen Zeitraum gesichert sein, ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht nicht. Finden sie innerhalb des halben Jahres keinen Arbeitsplatz, müssen sie das Land wieder verlassen.

Daneben können auch Absolventen deutscher Auslandsschulen und Ausländer, die eine Berechtigung zum Studium in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland besitzen, in Zukunft für sechs Monate zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland kommen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn wiederum ihr Lebensunterhalt gesichert ist, sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen und jünger als 25 Jahre alt sind.

Die Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen, um die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu vervollständigen, werden verbessert.

Zur Reduzierung der bürokratischen Hürden wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt und den Bundesländern aufgegeben, zentrale Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung einzurichten.

Um eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme auszuschließen, dürfen Zuwanderer, die 45 Jahre alt oder älter sind, nur im Falle eines Jobangebots mit einem Monatsgehalt von mindestens 3.685 Euro brutto oder unter Nachweis einer angemessenen Altersversorgung zuwandern.

Das sind die nächsten Schritte:

Damit das neue Gesetz ein dauerhafter Erfolg wird, sind eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, ein verbessertes Auslandsmarketing zu entwickeln. Geplant sind gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, eine Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und mehr Angebote von Deutsch-Kursen im Ausland. Es ist zudem dringend erforderlich, die Personalausstattung und räumlichen Kapazitäten in unseren Botschaften und Konsulaten zu verbessern, die Verfahrensabläufe zu optimieren und die zu uns kommenden Fachkräfte bei der Integration in Betrieb und Gesellschaft zu unterstützen.

Da wir bei der erleichterten Fachkräfteeinwanderung in vielen Bereichen Neuland betreten, muss das Gesetz umfangreich evaluiert werden. Die Unionsfraktion wird die Wirkung des Gesetzes genau beobachten.

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