Markus Koob MdB

Stärkere finanzielle Förderung freiwilliger Rückführungen

Am 1. Februar 2016 wurde in Deutschland das neue bundeseigene Zusatz-Rückkehrförderprogramm „StarthilfePlus“ durch die Bundesregierung eingeführt. Ausgestattet ist dieses Programm mit 40 Millionen Euro für das Jahr 2017.

Bisher wurde die organisatorische und finanzielle Unterstützung rückkehrwilliger Ausreisepflichtiger ausschließlich durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP gewährleistet. Dieses hat nach wie vor Bestand und ermöglicht den Ausreisewilligen die Übernahme der Rückreisekosten, eine Reisebeihilfe (ab 12 Jahren: 200 Euro; bis 12 Jahren: 100 Euro) sowie für 45 Herkunftsstaaten (auf der  GARP-Staatenliste) eine einfache Starthilfe (ab 12 Jahren: 300/500 Euro; bis 12 Jahren: 150/250 Euro).

Bild: CDU/Fabian BlomeBild: CDU/Fabian Blome

Das Programm ist primär für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konzipiert worden, deren Aussichten auf einen positiven Bescheid ihres Asylersuchens sehr gering sind. Für diejenigen soll das Programm einen finanziellen Anreiz zur freiwilligen zeitnahen Ausreise setzen, damit der Neustart in der alten Heimat nicht unmöglich wird.

Sekundär ist das Programm aber auch für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nutzbar, deren Aussichten auf ein erfolgreiches Abschließen des Asylverfahrens wahrscheinlicher sind, die aber schlicht und einfach in die Heimat zurückkehren wollen. Auch denen greift „StarthilfePlus“ unter die Arme.

Im Detail sieht das Programm zwei Stufen vor. 1.200 Euro bekommen alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab 12 Jahren, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind, die sich verbindlich zur freiwilligen Ausreise entschieden haben und den Asylantrag zurückgenommen haben. Sollte bereits ein negativer Asylbescheid vorliegen, die Ausreisefrist aber noch nicht verstrichen sein, können Nicht-Asylberechtigte bei Verzicht auf Rechtsbehelfe noch eine finanzielle Förderung von 800 Euro bei einer freiwilligen Rückkehr erhalten.

Über die zwei Stufen hinaus gibt es allgemeine Vorbedingungen zur Inanspruchnahme von „StarthilfePlus“. Zum einen müssen die Menschen, die die Förderung erhalten wollen, mittellos sein, zum anderen sind einige Herkunftsstaaten (zum Beispiel die des westlichen Balkans), um eventuellen Missbrauch zu vermeiden, von der Förderung generell ausgeschlossen. Die Ausreise muss zudem direkt nach der Antragsstellung erfolgen. Für Familien mit mehr als vier Mitgliedern wird außerdem ein Familienzuschlag in Höhe von 500 Euro gezahlt.

Ausgenommen von der Stufenregelung sind Geduldete (derzeit etwa 150.000 Menschen in Deutschland), da sie sowohl einen negativen Asylbescheid erhalten haben, als auch ihre Ausreisefrist verstrichen ist. Dennoch erhalten sie, wenn sie vor dem 1. Februar 2017 in Deutschland registriert wurden, übergangsweise (bis 31. August 2017) die Möglichkeit an dem Programm teilzunehmen, damit auch ihnen die Anreize zur freiwilligen Ausreise zu Gute kommen und ihre Zahlen in Deutschland reduziert werden. Geduldete erhalten bei einer freiwilligen Ausreise eine finanzielle Förderung in Höhe von 800 Euro.

Allgemein ausgezahlt werden die Förderzahlungen in zwei Tranchen. Die erste erfolgt zeitgleich mit der einfachen REAG/GARP-Starthilfe. Die zweite Tranche erfolgt dann sechs Monate nach Ausreise im Herkunftsland.

Der Bund unternimmt große Anstrengungen sowohl diejenigen zur Ausreise zu bewegen, die ohnehin schlechte Aussichten auf Asyl in Deutschland haben, als auch denjenigen zu helfen, die unabhängig von den eigenen Asylaussichten freiwillig zurück in ihr Heimatland wollen. StarthilfePlus wird darüber hinaus einen wichtigen Beitrag dazu leisten die Zahl der Geduldeten in Deutschland zu reduzieren.