Markus Koob MdB

Meine Rede zum Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, -geld, -zuschlag

Am 18. Juni 2015 fand die Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Alleinerziehende entlasten - Unterhaltsvorschuss ausbauen“ und zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Alleinerziehende stärken - Teilhabe von Kindern sichern" im Deutschen Bundestag statt.

Lesen Sie dazu hier meinen Redetext oder sehen Sie sich unter dem folgenden Link meine Rede an: Rede Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, -geld, -zuschlag.

 

Markus Koob (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute stehen wir vor dem Beschluss über ein umfassendes Steuerentlastungspaket, das die Familien und Arbeitnehmer in unserem Land um 5 Milliarden Euro entlastet.

Herr Staatssekretär Dr. Meister hat auf die beachtliche Vielfalt dieses Pakets hingewiesen. Selten zuvor dürfte ein Gesetzespaket den Namen „Paket“ so verdient haben wie der Beschluss, den wir heute fassen werden. Ausgangslage für diese Maßnahme ist zunächst der Existenzminimumbericht der Bundesregierung gewesen. Der aktuelle Existenzminimumbericht hat uns für die Jahre 2015 und 2016 Änderungsbedarfe offenbart, denen wir mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens heute nachkommen. Die Anpassung bei den Freibeträgen und beim Kindergeld werden wir dabei in zwei Etappen vornehmen.

Worum geht es? Wir erhöhen den Kinderfreibetrag ab 2015 in den nächsten zwei Jahren von derzeit 7 008 Euro auf 7 248 Euro, also um insgesamt 240 Euro. Die für die Jahre 2015 und 2016 vorzunehmende Erhöhung des Kinderfreibetrags würde bei einigen Familien allerdings keine steuerliche Entlastungswirkung haben. Diese werden wir daher durch eine wirkungsgleiche Erhöhung des Kindergeldes entlasten. Von der Opposition wird ja immer behauptet, wir täten nur das Mindeste und verfassungsrechtlich Notwendigste oder – wie eben von Kollegin Paus – noch nicht einmal das. Ich darf aber darauf hinweisen, dass für eine Kindergelderhöhung kein verfassungsrechtliches Gebot besteht. Wir führen diese Erhöhung aber durch, weil wir uns für Familien in allen Einkommenslagen verantwortlich fühlen und diese sich auf uns verlassen können.

Den Arbeitnehmergrundfreibetrag werden wir bis 2016 von derzeit 8 354 Euro auf 8 652 Euro erhöhen, also um 298 Euro. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land entlastet. Wir erhöhen zudem den Kinderzuschlag zum 1. Juli nächsten Jahres um 20 Euro auf 160 Euro. Das ist eine sinnvolle Leistung; denn viele Familien, die sonst in den SGB-II-Bezug hineinfallen würden, können durch diese Erhöhung vor diesem Schicksal bewahrt werden. Sie kommt den Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, nicht aber den Bedarf ihrer Kinder.

Das waren jetzt die Inhalte des ursprünglichen Gesetzentwurfs, und diese wurden im Zuge des parlamentarischen Verfahrens um weitere und wichtige Regelungen ergänzt, die über die Anregungen des Existenzminimumberichts hinausgehen. Angesichts des Vorher/Nachher-Vergleichs dieses Gesetzentwurfs kann ich mit Augenzwinkern an unsere SPD-Kollegen sagen: Peter Struck wäre sicherlich stolz auf uns. – Mehr geht immer; das haben wir schon gehört.

Es ist erfreulich, dass wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1 308 Euro mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015, also rückwirkend, auf 1 908 Euro erhöhen und ihn nach der Kinderanzahl staffeln. Mit der Staffelung kommen für jedes weitere Kind zusätzliche 240 Euro zu dem neuen Grundbetrag von 1 908 Euro hinzu. Ich bin überzeugt, dass wir damit die Alleinerziehenden in unserem Land, die Einelternfamilien, die größeren Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags ausgesetzt sind, in gebührender Weise unterstützen. Diese Erhöhung ist auch Teil unserer Anerkennung für die Leistung von Alleinerziehenden.

Die Anerkennung von Leistung ist auch unser Antrieb zur Lösung einer anderen Aufgabe. Der Abbau der kalten Progression wird von den Menschen in unserem Land zu Recht als eine Frage von Gerechtigkeit angesehen und ist seit Jahren eine unserer Herzensangelegenheiten. Die soziologischen Gruppen unserer Fraktion – von der Arbeitnehmergruppe bis hin zum Parlamentskreis Mittelstand – haben seit langem für dieses wichtige Anliegen gekämpft. Der entscheidende Vorschlag hierfür kam nun von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dem ich an dieser Stelle meine Hochachtung zolle: Er verteidigt Tag für Tag die schwarze Null gegen Verschuldungsimpulse und steht für solide Finanzen, er rettet die Euro-Zone, er arbeitet an der Erbschaftsteuerreform und vielen anderen Projekten, und er verliert bei alldem die Beschäftigten in unserem Land nicht aus dem Blick. Unser Finanzminister hat mit seinem Vorstoß dafür Sorge getragen, dass der Aufschwung in Deutschland bei den Beschäftigten ankommt. Die Kompensation der kalten Progression wird auch weiterhin ein wichtiges Ziel der Steuerpolitik bleiben.

Durch einen periodischen Steuerprogressionsbericht, der in diesem Jahr erstmals vorgelegt worden ist, werden wir auch künftig die Wirkung der kalten Progression in den Blick nehmen. Durch eine entsprechende Protokollerklärung zum Gesetz haben wir diese Absicht zur regelmäßigen Befassung fest flankiert. Ich bin dem Bundesfinanzministerium darüber hinaus dankbar, dass es uns auch weiterhin bei der Suche nach Wegen zur Gegenfinanzierung möglicher Kompensationsmaßnahmen unterstützen wird.

Gestatten Sie mir noch eine kurze Anmerkung, was den Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 und das Anliegen einer rückwirkenden Erhöhung betrifft. Wir teilen die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums, dass wir mit dem unveränderten Freibetrag im Jahr 2014 keinen verfassungswidrigen Zustand haben. Die rückwirkende Erhöhung hätten wir als CDU/CSU trotzdem mitgetragen und hatten einen Formulierungsvorschlag bereits vorgelegt. Aber Maßnahmen einer Koalition werden immer gemeinsam beschlossen. Wenn keine Einigung erzielt wird, dann kann eine solche Maßnahme keinen Eingang in das Gesetz finden.

Meine Damen und Herren, wir stehen heute vor dem Abschluss eines Pakets mit unterschiedlichen Leistungsverbesserungen. Für mich als Berichterstatter und neuen Parlamentarier war die Arbeit an diesem Steuerentlastungspaket eine ganz neue Erfahrung in Sachen Arbeitsintensität. Bis zuletzt haben wir über Inhalte im Detail gerungen. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich insbesondere dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister wie auch meinem SPD-Kollegen Frank Junge sehr herzlich danken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung 66 Milliarden Euro für Familien und Kinder ausgegeben, weil uns Familien als Rückgrat der Gesellschaft wichtig sind. Genau in diesem Sinne – mit Augenmaß, Zielbewusstsein und Verantwortung für Menschen in allen Lebenslagen – werden wir auch weiterhin eine erfolgreiche Familienpolitik für die Menschen in unserem Land gestalten. Für mich als einzigem Abgeordneten in diesem Hause, der ordentliches Mitglied sowohl im Finanz- als auch im Familienausschuss ist, ist der besondere Spagat zwischen soliden Finanzen und Familienförderung tägliche Herausforderung. Mit dem Beschluss von heute zeigen wir, dass solide Finanzen, steuerliche Entlastung und Förderung von Familien keinen Widerspruch bilden, sondern Hand in Hand gehen. Ich erbitte daher Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Herzlichen Dank.