Markus Koob MdB

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

In der 19. Wahlperiode bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er besteht aus 36 ordentlichen Mitgliedern, davon 17 von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auch wenn meist nur vom Familienausschuss gesprochen wird, beschäftigt sich der Ausschuss doch mit vielen unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Seine Aktivitäten zielen darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Angesichts des demografischen Wandels unserer Gesellschaft müssen die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben kontinuierlich weiterentwickelt und das bürgerliche Engagement aller Generationen gefördert werden.


Bildnachweis: (c) Deutscher Bundestag / Hans-Günther Oed


Als ordentliches Mitglied in der 18. Wahlperiode habe ich in der vergangenen Legislatur dazu beigetragen, dass sehr viele Verbesserungen von unserer Fraktion für Familien erreicht werden konnten, die nicht immer - aber häufig - mit mehr finanziellen Leistungen durch den Bund verbunden waren – so zum Beispiel wie im Wahlkampf 2013 versprochen, die rund 7 Mrd. Euro für die Ausweitung der Mütterrente. Aber auch die Erhöhungen des Kindergeldes (+8 Euro im Monat), Kinderfreibetrages (+348 Euro im Jahr), Grundfreibetrages (+690 Euro im Jahr) und Kinderzuschlages (+30 Euro im Monat) kommen den Familien zu Gute. Als Mitglied des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend muss man auch in der eigenen Fraktion manches Mal sehr intensiv für seine Vorstellungen kämpfen. Aber wir haben dabei so einiges für Familien in der 18. Wahlperiode herausholen können.

Als die wohl wichtigste familienpolitische Maßnahme in der 18. Wahlperiode zählt zweifellos das Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus hat die Möglichkeit geschaffen, das Elterngeld auf Wunsch zu verlängern. Statt 14 Monate ohne Arbeit ist es nun möglich bis zu 28 Monate die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes zu beziehen, wenn die Eltern in Teilzeit beschäftigt sind. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt bei dieser Regelung 30 Stunden. Zusätzlich zum Elterngeld Plus wurde zudem ein Partnerschaftsbonus eingeführt, der sich auszahlt, wenn beide Elternteile zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dieser Bonus erhöht das monatliche Elterngeld Plus um zehn Prozent. Das Elterngeld Plus schafft mehr Flexibilität für die Familien in einer flexiblen Arbeitswelt und ermöglicht vor allem Frauen eine leichtere Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit. Entscheiden sich Eltern zukünftig dazu früh nach der Geburt wieder in den Job einzusteigen, gehen für sie keine Elternmonate verloren, sondern sie gewinnen sogar neue Elterngeld-Plus-Monate hinzu. Das ist ein Gewinn für die ganze Familie.

Für mich und die CDU/CSU-Fraktion ist klar, dass Alleinerziehende einen überaus wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Alleinerziehende sind überdurchschnittlich häufig erwerbstätig und haben daher gemessen am Haushaltseinkommen überproportionale Kinderbetreuungskosten zu stemmen. Um dies anzuerkennen haben die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der CDU und ich als Vorsitzender der Unter-Arbeitsgruppe für ehe- und familienbezogene Leistungen auf die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende zum 1. Januar 2015 gedrungen. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Alleinerziehende mit 1.908 Euro einen um 600 Euro höheren Entlastungsbetrag im Jahr. Für jedes weitere Kind wurde der Entlastungsbetrag zudem über die 1.908 Euro hinaus um 240 Euro erhöht. Auch beim Unterhaltsvorschuss haben wir im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Meilenstein erreicht. Mit der Abschaffung der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten und der Verschiebung der Altershöchstgrenze auf 18 Jahren haben wir den Unterhaltsvorschuss an die Bedürfnisse von Alleinerziehenden angepasst.

Pflege stellte für uns als Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der Union einen weiteren Schwerpunkt in der Legislaturperiode dar, denn die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die familiäre Pflege und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ethisch und gesellschaftlich eine der zentralen Aufgaben der nächsten Jahre. Jeder Mensch, der sich für die Pflege eines Angehörigen entscheidet, seine Arbeitszeit reduziert und damit gleichzeitig auf Einkommen verzichtet, nimmt Entbehrungen in Kauf und trägt große Verantwortung angesichts dieser enormen Herausforderung. Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf haben wir einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt. Die Höchstdauer der Pflegezeit und Familienpflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen Angehörigen längstens 24 Monate. Auch eine Kombination beider Ansprüche darf 24 Monate nicht überschreiten. Zur besseren Absicherung des eigenen Lebensunterhaltes während der Familienpflegezeit besteht zudem ein Anspruch auf ein zinsloses Direktdarlehen durch das BAFzA. Bei kurzzeitiger, bis zu 10-tägiger, Arbeitsverhinderung erhält man eine Lohnersatzleistung. Auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften ist es durch uns möglich geworden Pflegezeit zu beantragen.

Durch den Haushalt 2017 ist es uns nach langen Verhandlungen endlich gelungen die Mittel für die hervorragenden Einrichtungen der Mehrgenerationenhäuser zu erhöhen und im Haushalt zu verstetigen. Ab 2017 konnten damit 100 Mehrgenerationenhäuser mehr an den Start gehen und damit gefördert werden. Rund 550 Mehrgenerationenhäuser wird es dann in Deutschland geben. Das ist eine sehr erfreuliche und zukunftsfeste Entscheidung der Legislatur gewesen. 

Als Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker haben wir 2016 zudem das Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das das 2002 von Rot-Grün verabschiedete Prostitutionsgesetz, das Deutschland zum „Puff Europas“ machte, reformierte. Durch dieses Gesetz sind Bordellbetriebe erlaubnispflichtig. Wer ein Bordell betreiben will, darf nicht einschlägig vorbestraft sein. Prostituierte müssen sich zudem anmelden und dabei auch ihre Tätigkeitsorte angeben. Vor dieser Anmeldung finden umfangreiche Beratungsgespräche statt. Darüber hinaus darf für entwürdigende Sexpraktiken nicht geworben werden. Prostitution in Fahrzeugen und Straßenprostitution wird nun ebenfalls geregelt. Polizei und Ordnungsbehörden bekamen durch die Gesetzreform leichteren Zugang zu Bordellbetrieben.

Nicht zuletzt die Digitalisierung birgt ungemeine Chancen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus gibt es durch Arbeitszeitoptimierungen, flexibleren Öffnungszeiten, aber auch bei der Vereinfachung von Behördenangelegenheiten mehr Raum für Familien. Eltern geht es heute so gut wie keiner Generation zuvor, aber ich kämpfe politisch dafür, dass es ihnen noch besser gehen wird.